Biologie (Fach) / Tierschutz u. Versuchstierkunde (Lektion)
Verbot von Qualzuchten•Zuchtverbot bei erblich bedingtem Fehlen, Untauglichkeit oder Umgestaltung von Körperteile oder Organe und dadurch verursachte Schmerzen, Leiden oder Schäden
•betrifft auch: - Verhaltensstörungen - Aggressionssteigerung
- Unterbinden artgemäßen Kontaktes
Problematische Zuchtziele:
- Riesen- und Zwergenwuchs, Übergewicht, Kurzköpfigkeit, (Brachyzephalie), Augen, Ohren, Haut, Haar-
u. Federkleid, Extremitäten und Gelenke, Wirbelsäule
Bedeutung für die VT-Kunde
•bessere Standardisierung durch genetisch definierte Tiere
•bessere Reproduzierbarkeit der Ergebnisse durch gleiche Stämme
•geeignete Tiermodelle
•geringerer Tierverbrauch
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