Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 12 (Lektion)
Vorderseite
Was ist eine Formalbeleidigung?
Rückseite
Gem. § 192 die Äußerung wahrer Tatsachen in einer nach Form oder Umständen besonders herabwürdigenden Art (insbesondere Reaktualisierung und Publikationsexzess).
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