Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 12 (Lektion)

Vorderseite Wann befindet sich ein Amtsträger usw. "bei Vornahme einer Diensthandlung" iSd § 113 I?
Rückseite

Bei Vornahme heißt: Die Vollstreckungstätigkeit muss bereits begonnen haben oder unmittelbar bevorstehen und darf noch nicht beendet sein.

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