Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 12 (Lektion)
Vorderseite
Wann befindet sich ein Amtsträger usw. "bei Vornahme einer Diensthandlung" iSd § 113 I?
Rückseite
Bei Vornahme heißt: Die Vollstreckungstätigkeit muss bereits begonnen haben oder unmittelbar bevorstehen und darf noch nicht beendet sein.
Diese Karteikarte wurde von Becks erstellt.