Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 12 (Lektion)

Vorderseite Was ist der Unterschied zwischen Anstiften und "Verleiten" iSd § 160?
Rückseite

Anstiften zur Falschaussage setzt voraus, dass der Aussagende bösgläubig ist, also vorsätzlich zur vorsätzlichenFalschaussage bestimmt wird. Verleiten zur Falschaussage iSd § 160 ist hingegen zu bejahen, wenn - jedenfalls nach Vorstellung des Täters (hM) - die Beweisperson gutgläubig, wenn auch fahrlässig falsch aussagt.

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