Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 12 (Lektion)
Vorderseite
Was ist der Unterschied zwischen Anstiften und "Verleiten" iSd § 160?
Rückseite
Anstiften zur Falschaussage setzt voraus, dass der Aussagende bösgläubig ist, also vorsätzlich zur vorsätzlichenFalschaussage bestimmt wird. Verleiten zur Falschaussage iSd § 160 ist hingegen zu bejahen, wenn - jedenfalls nach Vorstellung des Täters (hM) - die Beweisperson gutgläubig, wenn auch fahrlässig falsch aussagt.
Diese Karteikarte wurde von Becks erstellt.