Handlungsspezifische Qualifikation (Fach) / Veranstaltungsfachwirt (Lektion)

Vorderseite GEMA
Rückseite

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

4 Sektoren:

  • mechanische Vervielfältigungsrecht (Veröffentlichung von Songs auf Tonträgern)
  • öffentliche Darbietung der Kompositionen und Texte
  • Rundfunkrecht (alle Veröffentlichungen die im Rundfunk gespielt werden)
  • Lizensrecht aus Synchronisation und Notendruck

Sobald bei einer Veranstaltung Musik gespielt wird muss die Veranstaltung bei der GEMA angemeldet werden (auch bei GEMA-freiem Material)

Kosten entstehen jedoch nur wenn es GEMA-pflichtiges Material ist.

Es muss ein Musikfolgebogen (Playlist) abgegeben werden (vom Veranstalter und Künstler unterschrieben) -> bei Live-Musik

Tarif berechnet sich aus der Art der Darbietung dem Eintrittspreis sowie der Größe der Veranstaltung (qm)

Diese Karteikarte wurde von Dolphines erstellt.

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