Zivilrecht (Fach) / Privatversicherungsrecht (Lektion)

Vorderseite Richtlinienkonfrome Auslegung des Informationsverzichts gem. § 7 I 3 VVG
Rückseite

Art. 12 I FernabsatzRL verbietet Verzicht auf Information

DAHER

Informationsrecht ist nicht verzichtbar, wohl aber die Inanspruchnahme der Information

ABER

Gesetzgeber wollte Policenmodell abschaffen => Schutz darf nicht unterlaufen werden

=> restriktive Auslegung von § 7 I 3 VVG

  • nur auf Veranlassung des VN
  • nur wenn Informationsverzicht erkennbar im Interesse des VN

Diese Karteikarte wurde von Stephan erstellt.