Zivilrecht (Fach) / Privatversicherungsrecht (Lektion)
Vorderseite
Richtlinienkonfrome Auslegung des Informationsverzichts gem. § 7 I 3 VVG
Rückseite
Art. 12 I FernabsatzRL verbietet Verzicht auf Information
DAHER
Informationsrecht ist nicht verzichtbar, wohl aber die Inanspruchnahme der Information
ABER
Gesetzgeber wollte Policenmodell abschaffen => Schutz darf nicht unterlaufen werden
=> restriktive Auslegung von § 7 I 3 VVG
- nur auf Veranlassung des VN
- nur wenn Informationsverzicht erkennbar im Interesse des VN
Diese Karteikarte wurde von Stephan erstellt.