Zivilrecht (Fach) / Privatversicherungsrecht (Lektion)

Vorderseite Richtlinienwidrigkeit von § 9 S. 2 1. Hs. VVG bei Fernabsatzverbraucherverträgen
Rückseite

Fernabsatzrichtlinie II: bei unterbliebenem Hinweis weder Prämie noch Wertersatz

DAHER

Richtlinienwidrigkeit von § 9 S. 2 1. Hs. VVG, soweit Widerruf eines Fernabsatz-Verbrauchervertrages nach dem ersten Versicherungsjahr erfolgt

RF

  • Richtlinienkonforme Auslegung => „Schultz-Hoff“
  • Ansonsten bleibt im horizontalen Verhältnis nur Staatshaftungsanspruch
  • Keine Analogie bei nicht unterbliebenem, aber unzureichendem Hinweis

Diese Karteikarte wurde von Stephan erstellt.