Zivilrecht (Fach) / Privatversicherungsrecht (Lektion)
Vorderseite
Richtlinienwidrigkeit von § 9 S. 2 1. Hs. VVG bei Fernabsatzverbraucherverträgen
Rückseite
Fernabsatzrichtlinie II: bei unterbliebenem Hinweis weder Prämie noch Wertersatz
DAHER
Richtlinienwidrigkeit von § 9 S. 2 1. Hs. VVG, soweit Widerruf eines Fernabsatz-Verbrauchervertrages nach dem ersten Versicherungsjahr erfolgt
RF
- Richtlinienkonforme Auslegung => „Schultz-Hoff“
- Ansonsten bleibt im horizontalen Verhältnis nur Staatshaftungsanspruch
- Keine Analogie bei nicht unterbliebenem, aber unzureichendem Hinweis
Diese Karteikarte wurde von Stephan erstellt.