37
Oberseminar Arbeitsrecht (Fach) / Betriebsverfassungsrecht (Lektion)
Diese Lektion wurde von hayabusa999 erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
Anzeige
- Was ist Sinn und Zweck des BetrVG? Betriebsverfassung regelt als Grundordnung die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber(AG) und Belegschaft (Betriebsrat als kollektives Repräsentationsorgan). --> Mitarbeitern (AN) sollen in den betrieblichen Entscheidungen, die sich auf ihr tägliches Dasein im Betrieb auswirken, Mitwirkungsrechte gewährt werden, absolute Herrschaft des AG (Direktionsrecht) wird eingeschränkt.
- Was ist ein Gesamtbetriebsrat? - Bestehen in einem Unternehmen mehrer Betriebsräte, so ist zwingend ein Gesamtbetriebsrat als Repräsentationsorgan der AN auf Unternehmensebene zu errichten (§ 47 Abs. 1 BetrVG). - Es muss ein einheitlicher Rechtsträger für das Unternehmen bestehen - Betriebsräte verschiedener Rechtsträger können keinen gemeinsamen Gesamtbetriebsrat bilden. --> Muss-Vorschrift
- Wie wird der Gesamtbetriebsrat gewählt? - Der GBR wird nicht von den AN des Unternehmens gewählt, sondern die lokalen Betriebsräte entsenden Vertreter in den GBR nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 2 bis 5 BetrVG. Grundsätzlich werden pro BR zwei Vertreter in den GBR entsendet.
- Welche Zuständigkeit hat der Gesamtbetriebsrat? Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die lokalen Betriebsräte geregelt werden können , bedeutet originäre Zuständigkeit im Zweifel Zuständigkeit der lokalen Betriebsräte - § 50 Abs. 1 BetrVG ist gegeben, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine einheitliche Regelung auf Unternehmensebene besteht (z.B. unternehmenseinheitliche Altersversorgung, unternehmenseinheitliche Einführung eines EFV-Systems, Stilllegung sämtlicher Betriebe eines Unternehmens). - § 50 Abs. 2 BetrVG: abgeleitete Zuständigkeit, d.h. der BR kann mit der Mehrheit seiner Stimmen den GBR schriftlich beauftragen, die Angelegenheit für ihn zu behandeln: Verhandlungs- und Entscheidungsmandat ist zu unterscheiden.
- Was ist ein gemeinsamer Betriebsrat - Ein gemeinsamer BR kann vorliegen, wenn mehrere Unternehmen gemeinschaftlich einen gemeinsamen Betrieb führen (eine organisatorische Einheit). Sofern dort ein BR gewählt wird, wird er von Mitarbeitern der unterschiedlichen Unternehmen gebildet (§ 1 BetrVG). Der gemeinsame BR wird gewählt.
- Was ist ein Konzernbetriebsrat? Zuständigkeit? - In Konzernen können darüber hinaus Konzernbetriebsräte errichtet werden (§ 54 BetrVG), die für die Behandlung von Angelegenheiten, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmung geregelt werden können, zuständig sind (§ 58 BetrVG). - Errichtung, § 54 BetrVG: Für Konzerne i.S.d. § 18 Abs. 1 AktG (Unterordnungskonzern) sieht § 54 BetrVG fakultativ die Errichtung eines Konzernbetriebsrates bei der Konzernspitze (herrschendes Unternehmen) vor. Die Konzernspitze muss sich im Inland befinden. Zuständigkeit, § 58 BetrVG Problematik der Zuständigkeit beim GBR wiederholt sich beim KBR (Beispiel für originäre Zuständigkeit: Austausch von Mitarbeiterdaten zwischen Konzernunternehmen – BAG vom 20.12.1995, AP Nr. 1 zu § 58 BetrVG 1972). --> Kann-Vorschrift
- Muss ein Betriebsrat gewählt werden? - Entgegen des Wortlautes von § 1 BetrVG muss nicht in jedem Betrieb, der über fünf wahlberechtigte AN, von denen drei wählbar sind, verfügt, ein BR gewählt werden – Wahl des BR hängt stets von der Initiative der Belegschaft ab (das erklärt, warum in Deutschland viele Betriebe überhaupt keinen BR haben – statistisch sind die Hälfte aller AN nicht durch BR geschützt).
- Ist der Betriebsrat vor einer Abmahnung zu hören? Abmahnung = individualrechtlicher Schritt des Arbeitgebers = nicht unter ein Beteiligungsrecht des Betriebsrates (BR) -->BR ist deshalb vor Erteilung einer Abmahnung weder zu informieren, noch ist er anzuhören oder hat ein Mitbestimmungsrecht. Im Rahmen seines Anhörungsrechtes im Rahmen des §102 BetrVG über ausgesprochene Abmahnungen im Vorfeld einer Kündigung zu informieren. In der Praxis allerdings zwischen AG und BR vereinbart, dass der AG den BR bei Abmahnungen informiert. freiwillige Vereinbarung Seitens des AG BR sollte eine solche Vereinbarung anstreben, da oft Abmahnungen zur Disziplinierung gegen Arbeitnehmer/innen eingesetzt werden, ohne dass sie den rechtlichen Anforderungen standhalten. Abmahnungen sind oft fehlerhaft und eine Abmahnung kann durch den/die AN nur auf gerichtlichem Wege entfernt werden. BR sollte über sämtliche disziplinarischen Maßnahmen im Bilde sein, um vorher eine Lösung zu erreichen, statt am Ende eine Kündigung, gegen die er letztlich nichts machen kann auf dem Tisch zu haben
- Wann kann der BR einen Beschluss rückwirkend erfassen? BR ist nur beschlussfähig (§ 33 Abs. 2 BetrVG), wenn mindestens die Hälfte der BR-Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt Ordnungsmäßige Einladung nach §29 (2) BetrVG durch den Vorsitzenden mit Mitteilung der TOP bei Nichtmitteilung eines TOP (bereits beschlossene Beschlussfassung durch den Vorsitzenden ohne Vertretungsmacht) und dadurch fehlende BR-Mitglieder, kommt es darauf an wie gravierend es ist, wenn die restlichen Mitglieder nicht davon wissen BGH: wenn alle anwesenden BR-Mitglieder zustimmen wenn alle anwesenden BR-Mitglieder zustimmenerst müssen sie damit einverstanden sein, dass in der Tagesordnungspunkt nicht aufgeführte Punkt behandelt & angenommen wird § 33 (1), (2) BetrVG =Rückwirkende Beschlussfassung durch Genehmigung möglich (+)
- Wann ist die Verhandlung über einen Interessensausgleich das Versuchsstadium erreicht? Versuchsstadium: Verhandlung über einen Interessensausgleich, nach zweimaligem scheitern Anrufung der Einigungsstelle dann ist Versuchsstadium erreicht
- Anzeige
- Warum ist es aus AG Sicht sinnvoll den Interessensausgleich zu versuchen? AG sollte wenigsten den Versuch unternommen haben, damit BR nicht mittels einer einstweiligen Vergügung die Maßnahmen des AG zu blockieren Um die schnellsstmögliche Abwicklung seiner Betriebsänderungsmaßnahme zu ermöglichen (z.B. Möbelpacker etc. wurden bereits bestellt) Ob und wie eine Betriebsänderung nach §§ 106, 112 BetrVG zu erfolgen hat, regelt der Interessensausgleich Interessensausgleich ist notwendig für die betriebsändernde Maßnahmen
- Was bedeutet Tarifvorbehalt? = § 77 III BetrVG, Die zum Schutz der Tarifautonomie verfügte Regelungssperre über Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen in Betriebsvereinbarungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden - Tarifregelung: ist gegeben, wenn der Betrieb – unabhängig von der persönlichen Tarifbindung gemäß §§ 3, 4 TVG – unter den räumlichen, betrieblichen und fachlichen Geltungsbereich fällt. - Tarifüblichkeit: gegeben, wenn aktuell kein TV besteht, aber sich eine tarifliche Regelung eingebürgert hat, z.B.: mehrfach wiederholt Gegenstand von TV gewesen; wenn Regelung nur einmal Tarifvertragsgegenstand und von kurzer Dauer dann keine Tarifüblichkeit Betriebsvereinbarung über Entgelt und sonstige tatsächlich oder üblich in TV geregelte Tatsachen ist nichtig es sei denn es existiert eine Öffnungsklausel
- Was hat der AG bei einer bevorstehenden Betriebsänderung zu tun? -soweit Betriebsänderung vom AG geplant wird, hat er den BR rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplante Betriebsänderung mit ihm zu beraten - § 111 Satz 1 BetrVG. --> Ziel der Beratungen ist die Einigung über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan.
- Was ist die Betriebsversammlung? § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist die ordentliche Betriebsversammlung ist in jedem Kalendervierteljahr einzuberufen. Die ordentlichen Betriebs- und Abteilungsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt. Die Teilnahme ist wie Arbeitszeit zu vergüten (Betriebsversammlung versus Mitarbeiterversammlung) Inhalt: -insbesondere Tätigkeitsbericht des BR gemäß § 43 Abs. 1 BetrVG bzw. gemäß § 43 Abs. 2 BetrVG Bericht des AG über Personal- und Sozialwesen. Betriebsrat hat Hausrecht
- Was ist ein Interessensausgleich? - Vereinbarung zwischen AG und BR über das Ob und Wie der geplanten Betriebsänderung -Interessenausgleich ist schriftlich festzulegen, inhaltliche Regelungen können sein: Zeitplan, stufenweise Entlassungen, Kündigungsverbote, Versetzungs- und Umschulungspflichten etc.
- Was ist ein Nachteilsausgleich und wann kommt er zustande? Entschädigungsleistung des Unternehmers zugunsten von Arbeitnehmern, die bei der Durchführung einer Betriebsänderung entlassen wurden oder wirtschaftliche Nachteile erfahren haben §113 BetrVG -entweder wird überhaupt kein Interessenausgleich mit dem BR versucht oder es wird von einem vereinbarten Interessenausgleich abgewichen – in beiden Fällen sind die Betriebsänderungen wirksam, lösen aber Ansprüche der AN auf Nachteilsausgleich aus. -Schuldner des Anspruchs aus § 113 BetrVG ist der AG, u.U. kann in einem qualifizierten Konzern auch das herrschende Unternehmen analog § 303 AktG haften.
- Was ist ein Sozialplan? § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (Legaldefinition): Sozialplan enthält Regelungen über den Ausgleich oder die Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen, die AN durch geplante Betriebsänderungen erleiden. Sozialplan ist eine echte Betriebsvereinbarung, die sich ggf. sogar auf ausgeschiedene AN beziehen kann(z.B. Sozialplan wird erst nach Durchführung der Betriebsschließung vereinbart) Tarifvorbehalt gilt nicht, § 112 Abs. 1 Satz 4 BetrVG.
- Was ist ein Wirtschaftsausschuss? I Bildung eines Wirtschaftsausschusses in Unternehmen mit idR mit mehr als 100 Mitarbeitern §106 (1) BetrVG ein Absinken auf unter 100 ist unproblematisch beratendes Organ der Betriebsverfassung, unabhängig von der Zahl der Betriebe und der Betriebsräte nur einmal auf Unternehmensebene zu errichten ist. Voraussetzung: Bestand eines BR, da nur dieser bzw. der GBR nach § 107 Abs. 2 BetrVG die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses bestimmen kann. Der Wirtschaftsauschuss hat die wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den BR zu unterrichten, § 106 Abs. 1 Satz 2 BetrVG. keine Entscheidungsbefugnis. --> wichtigste Funktion die der Informationsvermittlung, da über jede Sitzung dem BR unverzüglich und vollständig zu berichten ist, § 108 Abs. 4 BetrVG.
- Was ist eine Betriebsänderung? Im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist es jede Änderung der betrieblichen Organisation, der Struktur, des Tätigkeitsbereiches, der Arbeitsweise, der Fertigung, des Standortes und dergleichen, sofern solche Maßnahmen wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder für erhebliche Teile von ihr zur Folge haben können zb die Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, die Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
- Was ist eine Betriebsvereinbarung? - ist ein Vertrag, der schriftlich zwischen AG und BR im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Festsetzung der von Rechtsnormen über den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen abgeschlossen wird. - Die erzwingbaren BV regeln Angelegenheiten, in denen der BR ein Mitbestimmungsrecht hat. Bei Mitbestimmungsrechten des BR kann die Einigung zwischen Arbeitgeber und BR im Falle des Scheiterns der Verhandlungen durch die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG siehe auch Frage 1.2.14) ersetzt werden. Auf diese Weise wird in diesen Angelegenheiten sichergestellt, dass eine Regelung unter Beteiligung des BR zustande kommt. Diese Einigung und Regelung ist im Zweifel über die Einigungsstelle erzwingbar. - Alle BV, in denen Angelegenheiten geregelt sind bei denen der BR keine erzwingbare Mitbestimmung hat, nennt man freiwillige BV. Darüber hinaus ist in §88 BetrVG die freiwillige BV geregelt. - kommt entweder durch einen freiwilligen schriftlichen Vertragsabschluss zwischen AG und BR oder durch den Spruch einer Einigungsstelle zustande – Schriftform nach § 77 Abs. 2 BetrVG.
- Was ist eine Mitarbeiterversammlung? - Vom Arbeitgeber einberufene Zusammenkunft der Beschäftigten des Betriebs zum Zwecke der Information über betriebliche Belange. - Der Arbeitgeber kann auf der Grundlage seines Direktionsrechts Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen sowie Weisungen zur Ordnung und dem Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb erteilen (§ 106 GewO). Soweit dies nicht in individuellen Mitarbeitergesprächen zu erfolgen hat, kann er zu diesen Zwecken Mitarbeiterversammlungen (auch Belegschaftsversammlungen genannt) einberufen. - Die Mitarbeiter sind verpflichtet, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen.
- Was passiert wen AG sich nicht an Interessensausgleich hält? -W der AG keinen Interessenausgleich in Form der Einigungsstelle versucht hat, greift die Rechtsfolge des § 113 Abs. 3 BetrVG (=Nachteilsausgleich)
- Was passiert wenn eine Einigung über einen Interessensausgleich scheitert? keine Einigung über einen Interessenausgleich zwischen U und BR erzielt werden, kann jede Seite den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersuchen Erfolgt kein Vermittlungsersuchen oder bleibt der Vermittlungsversuch ergebnislos, so können der U oder BR die Einigungsstelle anrufen. Für BR ist die Einigungsstelle = rechtliche Möglichkeit, seine Forderungen durchzusetzen. Für AG ist das Einigungsstellenverfahren ein Instrument, um Ansprüche auf Nachteilsausgleich der betroffenen Arbeitnehmer zu vermeiden, denn ohne Durchführung des Einigungsstellenverfahrens muss er sich vorhalten lassen, keinen ausreichenden Versuch eines Interessenausgleichs unternommen zu haben Kommt auch vor der Einigungsstelle ein Interessenausgleich nicht zustande, so kann der AG die geplante Maßnahme nunmehr durchführen, denn Einigungsstelle entscheidet nicht über den Interessensausgleich
- Was sind Mitbestimmungsrechte? Beispiele? Wo sind sie geregelt? = Angelegenheiten die (durch den AG) ohne Zustimmung des BR nicht durchgeführt werden können - Ein zwingendes Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat in allen Fragen, in denen das Gesetz ausdrücklich vorsieht, dass bei einer fehlenden Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat der Spruch der Einigungsstelle die Einigung der Betriebsparteien ersetzt. - Mitbestimmung in sozialen (§ 87, zb Arbeitszeit, Ordung/Verhalten A im Betrieb), personellen (§§ 92 ff., Personalplanung, Einstellung, Kündigung) und wirtschaflichen (= §§ 106 ff., zb Betriebsänderungen, Interessensausgleich, Sozialplan) Angelegenheiten
- Was passiert wenn keine Einigung eines Sozialplanes zustande kommt? Welchen Unterschied besteht zum Interessensausgleich? gesetzlicher Regelfall ist, dass sich die Betriebsparteien auf Sozialplan einigen wenn nicht, kann nach § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG die Einigungsstelle angerufen werden –->Einigungsstelle entscheidet verbindlich über den Sozialplan (§ 112 Abs. 4 BetrVG) => Sozialplan muss im Gegensatz im Interessensausgleich zustande kommen
- Was sind Mitwirkungsrechte? Beispiele? Mitwirkungsrechte sind schwächere Beiligungsrechte und haben keine Mitbestimmung/ Entscheidungsfunktion des BR Unterrichtungs- und Informationspflichten (z.B: §§ 80, 81, 85 Abs. 3, 90, 92 BetrVG) Anhörungsrechte (z.B.: §§ 82 Abs. 1, 85 für AN; § 102 (1) S.1: Der BR ist vor jeder Kündigung anzuhören) Beratungsrechte (z.B.: §§ 89, 90 Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 96, 97, 111 Satz 1 BetrVG)
- Was versteht man unter Primärzuständigkeit eines BR? örtliche Betriebsrat ist grundsätzlich zuständig für die Wahrnehmung bzw. Durchsetzung der Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: allgemeinen Aufgaben gemäß § 80 BetrVG. Überwachtung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen usw. vom Arbeitgeber durchgeführt werden. Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können, also KEINE Überordnung, kann nur beauftragt werden Die originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrates ist nur möglich wenn Angelegenheit, die alle oder mehrere Konzernunternehmen betrifft + Angelegenheiten dürfen nicht durch die Gesamtbetriebsräte der Konzernunternehmen geregelt werden können.
- Was passiert wenn keine Einigung über eine Mitbestimmungsangelegenheit zustande kommt? Die Einigungsstelle (§76) wird eingeschaltet: Innerbetriebliche Schlichtung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen AG und BR bzw. GBR, KBR und Wirtschaftsausschuss (§ 109 BetrVG) in Form einer freiwilligen oder zwangsweisen Streitbeilegung. Einigungsstelle wird grundsätzlich nur bei Bedarf gebildet (§ 76 Abs. 1 Satz 1 BetrVG), es sei denn, dass nach § 76 Abs. 1 Satz 2 BetrVG eine ständige Einigungsstelle gebildet wird. Soweit der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen AG und BR ersetzt (=Mitbestimmungsangelegenheit), wird die Einigungsstelle bereits gebildet, wenn nur eine Betriebspartei es beantragt - § 76 Abs. 5 Satz 1 BetrVG
- Wie ist die Rechtsstellung des BR-Mitglied bzgl. Arbeitsbefreiung? Arbeitsbefreiung, § 37 Abs. 2 BetrVG - BR-Mitglieder sind von ihrer geschuldeten Tätigkeit zu befreien, wenn es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsarbeit erforderlich ist – die BRMitglieder gehen vorrangig ihren Aufgaben als BR nach. - Erforderlichkeit bestimmt sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Abwägung der Interessen des AG und des BR - Die Erforderlichkeit wird nach den Angaben des BR-Mitglieds zunächst vermutet. Bei erheblichen Zweifeln muss das BR-Mitglied die Erforderlichkeit darlegen.
- Wie werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrates unterschieden? Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer. Er hat Mitwirkungs- und Mitbestimmungsbefugnisse (Rechte auf Information, Anhörung, Beratung, Widerspruch,Zustimmung und Mitbestimmung), in: - sozialen §§ 87 ff. BetrVG (Arbeitsplatz, Arbeitszeit) - personellen §§ 92 ff. BetrVG (Personalplanung, Kündigung) - und wirtschaftlichen §§ 106 ff. BetrVG (Betriebsänderung) Angelegenheiten.
- Anzeige
- Wie werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrates unterschieden? - Mitbestimmungsrechte, Mitwirkungsrechte
- Wie ist das "normale" Wahlverfahren einer Betriebsratwahl? Wahlvorstand stellt Wählerliste der wahlberechtigten AN auf (§ 2 WO) Spätestens 6 Wochen vor Tag der ersten Stimmabgabe erlässt Wahlvorstand Wahlausschreiben – Inhalt ist in § 3 Abs. 2 WO festgelegt. Wahlvorstand nimmt Wahlvorschlagslisten entgegen und prüft sie (§ 7 WO) Wahl (§ 11ff. WO) Nach Abschluss der Wahl öffentliche Stimmauszählung (§ 13 WO) Niederschrift des Ergebnisses der Wahl Mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist Wahl abgeschlossen, Wahlvorstand hat nur noch konstituierende Sitzung nach § 29 Abs.1 BetrVG einzuberufen
- Wie wird der Betriebsrat gewählt? Wahlarten: die Wahl erfolgt in der Regel nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 14 II 1BetrVG), Mehrheitswahl nur, wenn lediglich eine Wahlvorschlagsliste eingereicht worden ist bzw. im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a BetrVG gewählt wird. - Verhältniswahl heißt, dass nur die Liste von den AN gewählt wird und die Zuteilung der Betriebsratssitze auf die jeweilige Liste unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Kandidaten und der Geschlechterquote (§ 15 Abs. 2 BetrVG) sich nach dem d‘Hondt‘schen System ergibt (vgl. § 15 WO). - Mehrheitswahl heißt, dass der AN so viele Stimmen, wie BR-Mitglieder zu wählen sind – Gewählt sind die Bewerber, die die meisten Stimmen haben.
- Wonach richtet sich Entgelt Einigungstelle? § 76a Abs. 4 S. 1 BetrVG keine Rechtsverordnung, deshalb ist die Vergütung Verhandlungssache externe AG-Vertreter erhalten eine Vergütung nach Vereinbarung keine Extravergütung für AN-Seite = Angehörige (Lohn) Die Vergütung richtet sich nach dem Grundsatz, je besser es dem Unternehmen geht, desto besser ist der Verdienst der Einigungsstelle. Der Einigungsstellenvorsitzende wird nicht gewählt, sondern die Parteien müssen sich darauf einigen – ansonsten Bestimmung durch Arbeitsgericht. erhält bisschen mehr als die externen AG-Vertreter
- Wonach richtet sich Vergütung BR? Ehrenamtliche Tätigkeit, § 37 Abs. 1 BetrVG Mitglieder des BR sind Repräsentanten der Belegschaft und führen ihr Amt als privates Ehrenamt und unentgeltlich. BR-Mitglied darf aus Amtsführung keine Vorteile haben und keine Nachteile erleiden verdeckte Beförderungen, höherer Lohn, Zahlung von Sitzungsgeldern sind unzulässig
- Wo ist die Betriebsvereinbarung geregelt & welche Rechtswirkung hat sie? §77 BetrVG gelten unmittelbar und zwingend für alle AN, Wirkung wie eine Rechtsnorm, kann als Anspruch geltend gemacht werden §77 (4) BetrVG davon abweichende arbeitsvertragliche Vereinbarungen gelten hingegen nur dann, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger als die Betriebsvereinbarung sind
- Welche Formen der Betriebsvereinbarung gibt es? freiwillige und erzwingbare