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Oberseminar Arbeitsrecht (Fach) / Urlaubsanspruch (Lektion)
Diese Lektion wurde von hayabusa999 erstellt.
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- Was ist der gesetzliche Mindesturlaub? - mindestens 24 Urlaubstage, gem §3 BurlG, allerdings in Praxis nur 20 wegen 5 Tage Woche (Rechtsprechung: weil 5 Tage weoche, Gesetz geht von 6 Tage Woche aus)
- Welchem Zweck dient der Urlaub? Der Urlaub soll der Erholung des Arbeitnehmers dienen, denn der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber seine volle Arbeitskraft zur Verfügung, sodass der Arbeitnehmer in seinem Urlaub nicht in einem anderen Unternehmen arbeiten darf. Die Arbeitskraft soll geschont werden
- Wer hat vollständigen Urlaubsanspruch? - jeder AN, der länger als 6 Monate im Betrieb ist, § 1 + 4 BurlG
- Kann Urlaub „angespart“ werden? - Urlaub kann nicht gespart werden, §7 III BurlG --> Der Gesetzgeber spricht davon, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss.
- Gibt es davon eine Ausnahme, dass Urlaub doch angespart werden kann?? §7 III S.2: Übertragung nur statthaft bei dringende betriebliche oder in der Person des AG liegende Gründe, §7 III S.3: Bei Übertragung: 3 Monatsfrist zur Gewährung des Urlaubs im Folgejahr (Keine Beantragung notwendig!) EUGH-Urteil aufgrund einer EU Richtlinie zu § 7 (3) S. 3 BurlG:3 Monatsfrist ist rechtswidrig Der Urlaubsanspruch erlischt im laufenden Arbeitsverhältnis erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist. à DieEntscheidung bezieht sich jedoch nur auf den „gesetzlichen“ Urlaubsanspruch!
- Was passiert nach den drei Monaten mit dem nicht genommenen Urlaub? - Gesetzeswortlaut: gesamter Urlaub verfällt → aber §7 (3) Satz 3 wurde durch EuGH teilweise gekippt gesetzliche Urlaubsansprüche: gehen spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter, §195 Verjährung → Übergesetzlichen Urlaubsansprüche: Satz 3 gilt;
- Welches Problem resultiert aus nicht genommenen Urlaub? - es muss vertraglich festgelegt werden welche Urlaubstage zuerst genommen werden (gesetzlich/übergesetzlich), da nur gesetzliche Urlaubstage nicht verfallen dürfen, übergesetzliche hingegen schon - wenn keine Vereinbarung: Argumentation = Die Parteien wollen erst die gesetzlichen Pflichten erfüllen. Aus diesem Grund werden zuerst die gesetzlich zustehenden Urlaubstage genommen und im Anschluss die übergesetzlichen Urlaubstage.
- Was passiert wenn der Urlaub wegen Beendigung des AV nicht genommen werden kann? - § 7 IV BurlG: Resturlaub ist abzugelten
- Was passiert wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden kann? - Gewährung Bonuszahlungen IHd der nicht genommenen Urlaubes - Der Urlaub wird früher (übergesetzlicher) oder später (gesetzlicher) sowieso verfallen. Der Betriebsrat wird nichts dagegen sagen können, da der AG und AN hierbei zusammenarbeiten werden und sich nicht gegenseitig verraten werden.
- Wie ist die Vorgehensweise wenn der Arbeitnehmer im Urlaub/außerhalb des Urlaubs erkrankt? - Krankheit während Urlaub wird nicht angerechnet, §9 BurlG - aber: während Krankheit können Urlaubsansprüche erworben werden
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- In welcher Reihenfolge wird der Urlaub (gesetzlich und übergesetzlich) genommen? Ist die Reihenfolge nicht im Arbeitsvertrag festgelegt, wird zuerst der Verbrauch gesetzlicher Urlaubstage und erst im Anschluss der Verbrauch übergesetzlicher Urlaubstage angenommen. Reihenfolge: 1. Gesetzliche Urlaubstage2. Übergesetzliche Urlaubstage