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Rechtsgeschichte (Fach) / Rechtsgeschichte II Steppan (Lektion)

Zusammenfassung Skript

Diese Lektion wurde von Antonia98 erstellt.

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  • Was ist laut einigen Naturrechtskodifikationen ähnlich der juristischen Person? Die moralische Person
  • Beginn der Rechtsfähigkeit Lebendgeburt Lebensfähigkeit (gewisse Formalakte maßgebend) formelle Aufnahme in die Familie
  • Warum werden Naturrechtsgesetzbücher mitunter auch als vorweggenommene Verfassungspapiere bezeichnet? Die Naturrechtsgesetzgebung ist bestrebt "angeborene Rechte" zu gewährleisten; daher werden die Naturrechtsgesetzbücher mitunter auch als vorweggenommene Verfassungspapiere genannt (wegen der in ihnen enthaltenen "grundrechtlichen" Bestimmungen).
  • Was ist "Rechtsfähigkeit"? Rechtsfähigkeit ist die von der Rechtsordnung verliehene Befähigung, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
  • Was ist "Handlungsfähigkeit"? Handlungsfähigkeit besteht darin, durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten zu erwerben.
  • Was ist "Deliktsfähigkeit"? Ausfluss der Rechtsfähigkeit; für deliktisches Handeln haftbar gemacht zu werden
  • Theorien zur Erklärung des rechtlichen Gebildes der "juristischen Person": Organtheorie Handlungen der vertretungsbefugten Organe einer juristischen Person gelten als ob sie von der juristischen Person gesetz worden wären. - herrschende Auffassung
  • Theorien zur Erklärung des rechtlichen Gebildes der "juristischen Person": "Fiktionstheorie" Aus dem kanonischen Recht entwickelt. Kirche wurde in ihrer Gesamthiet und auch im Hinblick auf ihre Teilkörper als fingierte physische PErson verstanden (Savigny).
  • Theorien zur Erklärung des rechtlichen Gebildes der "juristischen Person": "Theorie des subjektlosen Zweckvermögens" Vermögensmasse als Person (Aloys Brinz).
  • Theorien zur Erklärung des rechtlichen Gebildes der "juristischen Person": "Genießertheorie" als wahre Rechtsträger hinter der juristischen Person stehen die "Nutznießer" (Ihering).
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  • Theorien zur Erklärung des rechtlichen Gebildes der "juristischen Person": "Theorie der realen Verbandsperson" Juristische Person als Gesamtpersönlichkeit mit zurechenbarem Gesamtwillen. Juristische Person hat aber keinen eigenständigen Willen! Auch nicht unbedingt eine brauchbare Erklärung.
  • Herrschende Theorie zur Erklärung des rechtlichen Gebildes der "juristischen Person"? Organtheorie Keiner der vielen Theorien ist unwidersprochen geblieben. 
  • Was ist unter "nasciturus" zu verstehen? ungeborenes Kind im Mutterleib (siehe bedingte Rechtsfähigkeit)
  • Ende der Rechtsfähigkeit Tod (physisch) Friedloslegung Tod (zivil)
  • Wer war für die Erfassung der Geburten zuständig? 1. kirchliche Taufregister 2. Kirchenbücher 3. Verstaatlichung der Registrierung: deutsches Reichspersonenstandgesetz 1875, 1939 auch in Österreich eingeführt 4. heute führen Standesämter diese Register
  • Definition Verschollenheit: Nachrichtenlose Abwesenheit über einne längeren Zeitraum. Damit sind vor allem im Bereich des Ehe- und Vermögensrechts Probleme verbunden.
  • Folgen der Verschollenheit im Mittelalter: Vorläufige Eigenverantwortung durch die Erben möglich, jedoch Restitutuierungspflicht bei Rückkehr des Verschollenen
  • Verschollenheit: österreichisches Recht vor dem ABGB? keine Todeserklärung; nach Ablauf der Verjährungsfrist von 32 Jahren galt der Verschollene als tot. 
  • Welche zwei Unterscheidungen trifft das Todeserklärungsgesetz 1950? allgemeine Verschollenheit (Frist 10 Jahre) Gefahrenverschollenheit (z.B. Kriegsverschollenheit; kürzere Fristen)
  • Todeserklärungsverfahren Durch das Gericht abzuwickeln (Ediktalverfahren). Todeserklärung ist eine widerlegbare Rechtsvermutung (praesunptio iuris).
  • Welche Gesetze können in Österreichs Geschichte mit der Todeserklärung in Verbindung gebracht werden? §24 ABGB 1811 Ringtheaterbrandgesetz 1883 1939 deutches Gesetz über Verschollenheit, Todeserklärung und Feststellung der Todeszeit Todeserklärungsgesetz 1950
  • Todestag bei Todeserklärung? der Termin der Rechtskraft der Todeserklärung (vom Gericht zu bestimmen)
  • Was ist "Kommorienz"? Das Umkommen mehrerer Personen in gemeinsamer Gefahr (z.B. Luftverkehr).
  • Folgen von Kommorienz Vermutung des gleichzeitigen Todes. Dies stellt aber nur eine widerlegbare Vermutung dar.
  • Grund für die Kommorienzregelung Vermeidung erbrechtlicher Schwierigkeiten.
  • Wer litt im Mittelalter unter vollständigem Ausschluss aus dem Rechtsverkehr? Fremde Andersgläubige
  • Gründe für Beschränkung der Rechtsfähigkeit im Mittelalter: Ebenburt (Abstammung aus derselben sozialen Schicht) Ehrlosigkeit körperliche Gesundheit Alter geistige Gesundheit Geschlecht
  • Faktoren für die rechtliche Einstufung der Frau: Althergebrachtes Rollenbild Mitwirkung im Rahmen des ehelichen Erwerbs soziale Schicht persönlicher Status Vermögenslage
  • In welchem Abschnitt regelt das ABGB 1811 das Schuldrecht? Abschnitt II → "persönlcihes Sachenrecht"
  • Ursprünge des Schuldrechts im römischen Recht (actio in personam und actio in rem)
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  • Wann kam es zu den ersten Ansätzen des Schuldrechts? 2. Jahrtausend v. Chr.
  • Wodurch ist die Entwicklung des Schuldrechts wesentlich beeinflusst worden? (3) Rezeption, Usus modernus pandectarum, Naturrecht
  • Das neuzeitliche Schuldrecht steht unter starkem Einfluss naturrechtlichem Gedankenguts. Was sind dessen Ausprägungen? Freiheit der Person & Freiheit des Eigentums Auswirkungen im Schuldrecht: Vertragsfreiheit, Gewerbe- und Handelsfreiheit, die Beseitigung der Zinsschranken
  • Besonderheit von "Schuldverträgen"? (Naturrechtslehre) Klagbarkeit der formlosen Verträge (Billigkeitsgedanke) Konsensualprinzip anerkannt Schadenersatzrecht: "actio legis Aquiliae" weiter ausgebaut. culpa in contrahendo (Verletzung der Sorgfaltspflicht) Zessionslehre (Eigentum an Forderungen) Gewährleistungsrecht Willenserklärung (ausdrücklich oder stillschweigend)
  • Verschiedene Arten der Haftung: Haftung mit der Person (Knechtsschaft) Persönliche Haftung - mit dem gesamten Vermögen Sachhaftung (Faustpfand, Hypothek) Zusatzhaftung (Bürgschaft)
  • Bürgschaft Definition: Die Verpflichtung eines Dritten gegenüber dem Gläubiger auf Leistung, falls der Schuldner selbst nicht leisten kann.
  • Formvorschrift für Bürgschaft? Schriftlichkeit
  • Akzessorietät der Bürgschaft? D.h. die Bürgschaft hängt vom Bestand der Hauptschuld ab
  • Was verlangt die Subsidiarität der Bürgschaft? verlangt vom Gläubiger lediglich die Mahnung des Bürgen oder verpflichtet zur Klage
  • Wozu dient die Bürgschaft? Sicherungsmittel
  • Ausnahmen der Bürgschaft: Bie der Schadlosbürgschaft oder Ausfallsbürgschaft haftet der Bürge nur, wenn der Gläubiger vom Schuldner im Prozessweg vergeblich die Befriedigung zu erlangen versucht hat.
  • Erkläre den Regressanspruch des Bürgen! Der Bürge erwirbt mit der Leistung ein Rückgriffsrecht auf den Schuldener. Er tritt in die Position des Gläubigers mit all seinen Rechten ein (Legalzession).
  • Was sind Naturalobligationen? Naturalobligationen sind Schulden, die zahlbar, aber nicht klagbar sind.
  • Die drei Schuldentstehungsgründe: Gesetz Rechtsgeschäft erlittene Beschädigungen
  • Form von Schuldverträgen: Mündlichkeit einfache Schriftlichkeit mit Unterschrift gerichtliche Protokollierung und/oder notarielle Beurkundung
  • Parteien des Schuldverhältnisses: Ein Schuldverhältnis bleibt auf einen Gläubiger und einen Schuldner beschränkt. Ausnahmen: Verträge auf leistung an Dritte, Forderungsabtretung (Zession), ...
  • Was versteht man unter "Gestaltungsfreiheit von Schuldverträgen"? kein Typenzwang, Formfreiheit gegeben
  • Was versteht man unter "Beendigungsfreiheit von Schuldverträgen"? Parteien könne Vertrag einvernehmlich auflösen 
  • Merkmal von zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften? Leistung und Gegenleistung stehen sich gegenüber
  • In welchen Formen ist ein Schuldnerwechsel (Personenwechsel auf Schuldnerseite) möglich? Schuldeintritt oder schuldbeitritt