220

Rechtsgeschichte (Fach) / Rechtsgeschichte II Steppan (Lektion)

Zusammenfassung Skript

Diese Lektion wurde von Antonia98 erstellt.

Lektion lernen

Anzeige
  • Zeitliche Gliederung der österreichischen Privatrechtsgeschichte? Mittelalter (ca 500 bis 1500):Frühmittelalter (ca 500 bis ca 1000)Hochmittelalter (ca 1000 bis 1250)Spätmittelalter (ca 1250 bis ca 1500) Neuzeit (ab ca 1500)
  • Wovon wurde die österreichische Rechtsgeschichte, neben der zeitlichen Gliederung, noch geprägt? von Rechtseinflüssen (deutschen, römisches und kanonisches Recht) und von geistigen Strömungen (Scholastik, Humanismus, Aufklärung und Liberalismus)
  • Zwischen welchen zwei großen Rechtsmaterien wird im geltenden Recht unterschieden? Privatrecht & öffentliches Recht
  • Welche Rechtsbeziehungen regelt das Privatrecht? Das Privatrecht ordnet die Beziehungen der Einzelpersonen, die untereinander gleichgestellt behandelt werden. 
  • Welche Rechtsbeziehungen ordnet das öffentliche Recht? Das öffentliche Recht setzt sich mit den Rechtsverhältnissen öffentlicher Gemeinwesen auseinander (geprägt durch eine Über- und Unterordnung)
  • Erste Definitionsansätze von Privatrecht - öffentlichem Recht? bei Ulpian (von den Kompilatoren häufig in den Digesten übernommen)
  • Was zählt man heute beispielsweise zum öffentlichen Recht? Verfassungs- und Verwaltungsrecht Straf- und Strafprozessrecht Zivilprozessrecht Völkerrecht
  • Wann bzw. wo fand eine Differenzierung zwischen Privatrecht und Strafrecht statt? Die Ansätze für eine Differenzierung zwischen Privatrecht und Strafrecht sind im mittelalterlich, städtischen Prozessrecht zu suchen und gelangten im späten 18. und beginnenden 19. Jahrhundert zur Vollendung. 
  • Konfrontation zwischen privatem und öffentlichem Recht? (österreichische Zivilrechtskodifikation) Materie des Tractatus de juribus incorporalibus 1679
  • Problematik im Bereich der Privatrechtsgesetzgebung? (18./19. Jh.) Vorherrschaftsanspruch der Verwaltung
  • Anzeige
  • Befürworter vom "Vorherrschaftsanspruch der Verwaltung" Joseph von Sonnenfels (1732-1817)
  • Besonderheit der germanischen Volksrechte? auf Grund der einfachen Struktur keine Unterscheidung der Rechtsmaterien
  • Nach welchen übergeordneten Zusammenhängen wurden die frühmittelalterlichen Rechtsquellen eingeteilt? Kirchensachen Herzogsachen Volkssachen
  • Beispiele für frühmittelalterliche Rechtsquellen: Volksrechte, Lex Alamannorum 720 und Lex Bajuvariorum 740 - Vorarlberg und Bayern
  • Was sind Kapitularien? königliche Einzelgesetze
  • Wodurch zeichnen sich Kapitularien aus? keine besondere Ordnung nach Sachgebieten, sondern eher Ordnung nach "natürlichen Zusammenhängen"
  • Wo lassen sich erste wirkliche Ansätze zu einer Trennung von Rechtsmaterien im modernen Sinn erkennen? mittelalterliches Stadtrecht
  • Gliederung im Bereich des Verfahrensrechts? (Mittelalter) bürgerliche Klagen (Klagen um Schuld, um bewegliches Gut, um Eigen und Erbe) peinliche Klagen (Strafklagen) gemischte Klagen (z.B. Klagen wegen trockener Schläge oder Hautwunden)
  • Was war maßgebend für eine Trennung der Rechtsmaterien? (Mittelalter) Erfordernisse im Handel und Warenverkehr gesetzgeberische Maßnahmen der Landesfürsten
  • Warum nahm sich das Landesfürstentum der schriftlichen Fixierung des Strafrechts an? (Mittelalter) aus politischen (Pflicht der Friedenswahrung) und wirtschaftlichen Gründen (Verkehrssicherheit)
  • Ersten österreichisch-steirischen Ansatzpunkte für die Trennung der Rechtsmaterien? Ordnung für das Landgericht Wolkenstein 1478 Halsgerichtsordnung für Tirol 1499 und Radolfszell von 1506 zahlreiche Landgerichtsordnungen
  • Was kann im spätmittelalterlichen Österreich als erste separierte Rechtsmaterie bezeichnet werden? Strafrecht
  • Was hatte das Strafrecht und Strafprozessrecht der Landgerichtsordnungen vom 19. Jahrhundert als Vorbild? Constitutio Criminalis Carolina 1532
  • Wodurch ist die Rezeption geprägt? durch die gesteigerte gesetzgeberische Aktivität des Landesfürstentums
  • Wozu führte die Rezeption? zu einer Typisierung und Differenzierung der Rechtsquellen und Rechtsmaterien
  • Wodurch erfolgte eine entscheidende Wende hinsichtlich einer klaren Differenzierung der Rechtsmaterien? durch das Bündnis zwischen aufgeklärtem Absolutismus und Naturrecht
  • Was war das Ziel vom Bündnis zwischen aufgeklärtem Absolutismus und Naturrecht? (3 Ziele) Steigerung der Staatseinnahmen → Belebung und Stärkung der Wirtschaft, Schaffung eines funktionierenden staatlichen Systems
  • Wer war maßgebend fürs naturrechtliche Systemdenken, das aus der Mathematik abgeleitet wurde? Christian Wolff
  • Wozu führte das naturrechtliche Systemdenken, verknüpft mit einer politischen, wirtschaftlichen Zielsetzung? Gewaltenteilung Teilung zwischen öffentlichem Recht einerseits und dem Privat- & Strafrecht andererseits
  • Teilung des österreichischen Gesetzespublikationsorganes in... Justizgesetzsammlung (JGS) und Politische Gesetzessammlung (PGS)
  • Anzeige
  • Die Differenzierung der Rechtsmaterien ergab sich aus... (2 Gründe) Neuorganisation des Behördenwesens Teilung des österreichischen Gesetzespublikationsorganes
  • Unterschied städtische Rechtsaufzeichnungen zum bäuerlich-ländlichen Bereich? Städtische Rechtsaufzeichnungen datieren früher as alle anderen.
  • Was bewirkte die Bereinigung und Vereinfachung des formalistischen Prozessrechtes? Entkriminalisierung des Schuldrechtes: Nichterfüllung eines Vertrages stellte kein Delikt mehr dar.
  • Wodurch wurde die Geisteshaltung in Österreich bis zum Ende des Mittelalters bestimmt. von der Kirche. Kleriker übten ihren Einfluss auch auf Recht und Staat aus.
  • Wofür war das kirchliche Recht Vorkämpfer? Rezeption des römisch-kanonischen Rechts
  • In welchen Bereichen hatte die Kirche bis zum Ende des Mittelalters Kompetenzen? Kompetenzen im Bereich des Eherechtes, des Testamentsrechtes, bei eidlich bekräftigten Rechtsgeschäften sowie im Wirtschaftsrecht.
  • Durch welche Faktoren ist das mittelalterliche Recht gekennzeichnet? starke Zersplitterung die Eigenart des mittelalterlichen Gerichtsverfahrens (Rechtsfindung mit Hilfe von Urteilern aus dem Volk) nur partielle Aufzeichnungen des Rechtes Diese Faktoren hinderte neine wissenschaftliche Bearbeitung des deutschen Rechts weitgehend. 
  • Oberitalienische Rechtsschulen: Woher kamen erste Impulse für eine mittelalterliche europäische Rechtswissenschaft? langobardische Rechtsschule in Pavia
  • Mit Hilfe welcher Methode entwickelte das kanonische Recht Regeln zur Auslegung, Rechtsanwendung sowie zur Auflösung von Widersprüchen zwischen Rechtstexten. scholastische Methode
  • Was entstand aufgrund der scholastischen Methode in Bologna? das Zentrum der oberitalienischen Rechtswissenschaft
  • Welche Bezeichnung entwickelte sich, aufgrund ihrer Arbeitsmethode, für die Juristen der oberitalienischen Rechtswissenschaft? Glossatoren (Zufügung von Anmerkungen zwischen den Zeilen und am Rand der Rechtstexte)
  • Was bildete eine Arbeitsgrundlage für die Glossatoren? Institutionen, Digesten oder Pandekten, der Codex und die Novellen.
  • Was bildete den Höhepunkt der Glossatoren? Zusammenfassung der bis dahin verfassten Glossen zur "Glossa ordinaria" des Accursius (um 1247) mit über 90.000 Glossen.
  • Wer/Was bildete die Fortsetzung der Glossatoren? Schule der Kommentatoren oder Konsiliatoren (Konzentration auf Rechtssatz als Ganzes)
  • Wodurch ist die juristische Ausbildung in Österreich geprägt? von "oberitalienischem Einfluss"
  • Statutentheorie statuta personalia statuta realia statuta mixta
  • Was bedeutete das "Personalitätsprinzip"? Unabhängig vom Aufenthaltsort wurde man überall rechtlich nach dem eigenen Stammesrecht behandelt.
  • Was bedeutet das "Territorialitätsprinzip"? Die Ansässigkeit in einem Territorium bestimmte die Rechtszugehörigkeit.
  • Da sich die Anwendung des römisch-gemeinen Rechts als subsidiäre Rechtsquelle in Deutschland schneller durchsetzt als in Österreich, spricht man in Österreich von einer... Spätrezeption im 17. Jahrhundert
  • Zwei Arten von Gesetzgebungsmechanismen im Mittelalter: Mitwirkung von Vertretungsgremien (Stände) oder einseitige gesetzgeberische Akte (Herrscher)