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Das politische System der BRD (Fach) / 2. Sitzung (Lektion)
- Wie ist das Verhältnis von Bundestag, Bundeskanzler und Bundespräsident hinsichtlich der Ernennung und Entlassung geregelt? Der Bundespräsident als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland wird von der Bundesversammlung, der unter anderem alle Bundestagsabgeordneten angehören, gewählt. Der gewählte Bundespräsident wird vom Bundestagspräsidenten vereidigt. Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag einen Kanzlerkandidaten zur Wahl vor. Der Bundespräsident kann den Bundestag in „Krisenzeiten“ - bei der Wahl des Bundeskanzlers mit relativer Mehrheit, nach verlorener Vertrauensfrage und darauf folgender Bitte des Bundeskanzlers – auflösen. Der Bundespräsident kann durch die Präsidentenklage (Art. 61GG), welche von ¼ der Mitglieder des Bundestages oder Bundesrates beantragt und von 2/3 der Bundestags- oder Bundesratsmitglieder erhoben werden kann, von seinem Amt enthoben werden. Über die Klage entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
- Welche Amtszeiten der nachstehenden Bundeskanzler sind chronologisch richtig? Konrad Adenauer Ludwig Erhard Kurt-Georg Kiesinger Willy Brandt Helmut Schmidt Helmut Kohl Gerhard Schröder Angela Merkel
- Welche sind die drei Prinzipien der Exekutivorganisation? Kanzlerprinzip Kabinettsprinzip Ressortprinzip
- Nennen sie 4 in der Verfassung geregelte Aufgaben des Bundespräsidenten / Bundeskanzlers Bundespräsident Repräsentation und Integration (Art. 56, 59 I GG) Schlägt dem Bundestag einen Kanzlerkandidaten vor Ernennung und Entlassung von Ministern Ausfertigung von Gesetzen + rechtliche Prüfung (Art 59 II GG) Erklärung des Gesetzgebungsnostandes nach Bitte durch Kanzler (Art 81 GG) Bundeskanzler Schlägt Minister vor und „lässt“ sie von Bundespräsidenten ernennen / entlassen Organisationsgewalt über Geschäftsbereiche der Bundesregierung (Art 65 GG) Richtlinienkompetenz ( Art 65 GG) Befehls- und Kommandogewalt im Verteidigungsfall (Art 69 I GG)
- Was unterscheidet Rechtsverordnungen von Gesetzen im Bundesrecht? Gesetze sind von der Legislative gesetzte übergeordnete Regeln bezüglich eines Handlungsgegenstandes. Durch Gesetze können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu Gesetzen zu erlassen. Rechtsverordnungen sind sekundäres (ungesetzliches) Recht, mit denen die Exekutive den Inhalt von Gesetzen (der Legislative) spezifiziert. Inhalt, Zweck und Ausmaß von Ermächtigungen müssen im Gesetz bestimmt werden, um den Einfluss der Verordnungen zu begrenzen. Einige Rechtsverordnungen müssen – um die Hoheit der Legislative über die Gesetzgebung zu wahren – dabei durch den Bundesrat oder den Bundestag ex post Zustimmung erfahren, um rechtlich bindend zu sein.
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