Öffentliches Recht (Fach) / Grundgesetz (Lektion)

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Staatsrecht

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  • §1 Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung
  • §20 GG 1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat 2. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt 3. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Gesetz und Recht gebunden 4. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist
  • § 30 GG Funktionen der Länder Die AUsübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt