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Das politische System der BRD (Fach) / 5. Sitzung (Lektion)
5. Sitzung: Judikative: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Diese Lektion wurde von Harmening erstellt.
- Welche der nachstehenden Aussagen zu den Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht sind richtig? 1) Organstreitigkeiten -Umfang und Kompetenzen von obersten Bundesorganen -Klage: Abgeordnete, Parteien, Fraktionen, Bundesregierungs-Mitglieder 2) Abstrakte Normenkontrolle -Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht -Alle Rechtsnormen, auch vorkonstitutionell -Klage: Bundesregierung, Landesregierung, 1/3 Bundestag (bis 2009) 1/4 Bundestag (seit 2009) 3) Konkrete Normenkontrolle -Aktueller Fall vor Gericht nicht vereinbar mit Verfassung aus Sicht des verhandelnden Gerichtes -Formelle nachkonstitutionelle Gesetze -Verweis durch niedrigeres Gericht an das Bundesverfassungsgericht 4) Bund-Länder-Streitigkeiten -Rechte und Pflichten von Bund und Land und Länderstreite -Quantitativ selten vorkommend aber von qualitativer Bedeutung 5) Verfassungsbeschwerde -individuelle Grundrechtsverletzung -Klage: jedermann, inländische juristische Person -hohe Fallzahlen 6) Sonstiges -Parteienverbot (SRP 1952; KPD 1956) -Grundrechtsverwirkung -Bundespräsidentenanklage -Richteranklage -Wahlprüfung -Mandatsverlust
- Welche der nachstehenden Aussagen zu den Eigenschaften des Bundesverfassungsgerichtes und der Richterwahl sind richtig? Aufbau: Zwillingsgericht: 2 Senate (8 Richter pro Senat) Aufgaben 1. Senat: -Grundrechtsschutz Aufgaben 2. Senat: -Abstrakte Normenkontrolle, Bund-Läner-Streitigkeiten -Verfasssungsbeschwerden beim öffentlichen Dienst, Strafrecht, Ausländerecht 6 Kammern Urteilsfindung: Varianten der Entscheidungen (laut Folie nicht vollständig) -vollstädig verfassungswidrig -teilweise verfassungswidrig -verfassungskonforme Interpretation -verfassungskonform Entscheidung im Senat -Annahme von Anträgen bei 5:3 -Zurückweisung bei 4:4 oder 3:5 -abweichende Meinungen (dissenting and concurring) sind möglich -keine Veröffentlichung des individuellen Abstimmungsergebnisses Kammerentscheidungen (Beschlüsse) -nur einstimmig -nur bei zuvor dem Grunde nach entschiedenen Gegenständen -nur bei Verfassungsbeschwerden Richteramt: -midestens 40 Jahre -zweites juristisches Staatsexamen abgeschlossen -3/8 in jedem Senat ehemalige oberste Bundesrichter -Amtszeit 12 Jahre -keine Wiederwahl -keine Entlassung durch Wahlinstitutionen möglich Richterwahl: (formelles Verfahren) -Regelung im GG und Verfassungsgerichtsgesetz -Proporz-Verfahren (Verhältniswahl) -50% Bundestag in beiden Senaten mit 2/3-Mehrheit -50% Bundesrat in beiden Senaten mit 2/3-Mehrheit -Plenum des BVerfG darf Dreierlite vorlegen -Länderkammer stimmt im Plenum ab -Bundestag mit 12-köpfigem Ausschuss mit Proporz -Vertraulichkeit der Beratungen -Keine Veröffentlichung der Ergebnisse Richterwahl: (informelles Verfahren) -BT-Ausschuss ist nur der formale Rahmen -Findungskommission im BT aus Regierung und Opposition und im BR Landesjustizminister -Zwang zur Absprache durch 2/3-Mehrheit -Vorschlagsrecht im WEchsel SPD und CDU/CSU -drei von vier "eigenen" Richtern gehören der Partei an , der andere steht ihr nahe -Einbeziehung des kleineren Koalitionspartners im Senat
- Erklären Sie bitte kurz da Phänomen der Autolimitation/Justizialisierung. Autolimitation: Verfassungsgerichte können Gesetze annulieren. Die Drohung der Annulierung erzeugt bereits Wirkung auf Parlament und Regierung (Autolimitation) Justizialisierung: Politische Entscheidungen werden immer stärker durch rechtliche Erwägungen durchdrungen.