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Baurecht (Fach) / Baurecht 1 (Lektion)

Bebauungspläne etc

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  • Bauleitplan -Vorbereitung der baulichen und sonstigen Nutzung des Gemeindegebietes - selbstständige Erstellung durch die Gemeinde im Bauleitplanverfahren (Planungshoheit der Gemeinde) - Erfolgt als Aufstellung von Bebauungplan und Flächennutzungsplan
  • Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) Paragraph 5 BauGB nicht rechtsverbindlich Grundlage für Bebauungsplan langfristige Planung (10-20 Jahre) der Gemeinde für Städtebauliche Entwicklung umfasst das gesamte Gemeindegebiet stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde dar Grubdlage für die weitere Planung der Gemeinde, aber nicht für die Entscheidungen und Maßnahmen des BauGB
  • Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) Paragraph 8 BauGB rechtsverbindlich Festlegung  von: Maß der baulichen Nutzung, Art der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfläche, örtliche Verkehrsflächen/Grünflächen, städtische Gebote  verdichtet und konkretisiert die Darstellung des Flächennutzungsplans Aufstellung als Sagzung um Rechtswirkung zu sichern beschränkt sich zumeist auf kleinere Gebiete der Gemeinde klar erkennbare Reglungsinhalte parzellenscharfe Festsetzung meist mit sog. textlichen Festsetzung
  • Vorhaben und Erschließungsplan (V+E Plan) Paragraph 12 BauGB vorhabenbezogene Sonderform des Bebauungsplans begründet Zulässigkeit von Bauvorhaben ebenso wie B-Plan Initiative geht vom Vorhabenträger aus Investor legt Gemeinde fertigen Planentwurf vor Beteiligung der Betroffenen und der Träger öffentlicher Belange Abstimmung mit Nachbargemeinden und Landesplanung Verabschiedung als Satzung
  • Durchführungsvertrag Vorraussetzung zum Beschluss der Satzung zeitliche Frist zur Durchführung der Arbeiten (Baupflicht)  Investor übernimmt i.d.R. Kosten der Planung und Erschließung  Nach Fertigstellung Übergabe an die Gemeinde
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