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Rechtsgeschichte (Fach) / Mittelalter Prozessrecht (Lektion)
Mittelalter Prozessrecht
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- Prozessrecht Es gab keine Unterschied zwischen Privat und Strafprozess. Richter leitete die Verhandlung und fällte das Urteil Es gab einen gerichtlichen Zweikampf (wer gewann hatte Recht) -> Die Feuer, Wasser probe. Angeklagte wurde verbrannt, Heilprozess ohne Komplikationen -> galt als Unschuldig
- Gottes und Landesfriedensbewegung Gottes: wure Beschworen, zu bestimmten Zeiten (Sonntag, Feiertag), an bestimmten Orten (Kirchen, Klöster) keine Gewalttaten und keine Fedehaltung über Jahrhunderte hinziehende Kampf gegen die Fede. Voraussetzungen dann waren: Ankündigung der Fede (Fedebrief) oder die vergebliche Anrufung des Gerichts.
- Inquisitonsprozess Officialmaxime: Richter und Hilfsorgane waren verpflichtet, einen Sachverhalt zu erforschen und dadurch eine Strafe aufzuklären. Kein Verteidiger vorgesehn, da der Richter die Unschuld beweisen musste. Folter verlief in unterschiedlichen Stadien, die genaue Anwendung wurde in der constituio Ciminales Theresia fixiert, um Gesundheitschäden zu vermeiden.
- Strafen Früher war es so, dass man ihm bzw der Familie des geschädigten Geld zahlte (jenachdem Welche Strafttat) und so der Rechtsfriede wieder hergestellt wurde. Ein Teil des Geldes floss dem Gericht zu. Verletzung von Frauen wurde doppelt so hoch bestraft.
- Peinliche Strafen Körperliche Strafen waren je nach Delikt abgestuft und wurden in vielen Varianten verhängt. -Todesstrafe mit dem Schwert - Aufhängen war entehrung Strafverschärfungen waren Rädern oder Vierteilen Ertränken bei Frauen Dieb wurde Hand abgehackt, Lügner Zunge abgeschnitten oder Branzeichen im Gesicht. Gefängnisstrafe stelle bis zum 18jh noch keine Strafe dar.
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