Sozialkunde (Fach) / Das Grundgesetz (Lektion)
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Demokratie, Sozialstaat, Bundesstaat, Wahlen
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- Der Begriff Demokratie und seine Merkmale Definition D. ist der Sammelbegriff für eine moderne Lebensform und politische Ordnung. Merkmale freie Wahlen Pressefreiheit Rechtsstaat (Rechte sind einklagbar) Opposition Regierung Mehrparteiensystem
- Was versteht man unter einem Sozialstaat und welche Leistungen gibt es? bezeichnet die Gesamtheit staatl. Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen innerhalb eines demokratischen Systems Ausrichtung staatlichen Handelns auf soziale Gerechtigkeit und Sicherheit (Existenzminimum) gesetzliche Krankenversicherung (für alle abhängig Beschäftigten als Pflichtversicherung gesetzliche Versicherungen, die bei Arbeitslosigkeit, Unfall, Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit einspringen und im Alter eine Rente zahlen.
- Bundesstaat Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem übergeordneten Gesamtstaat Bund als auch Gliedstaaten verfügen über eigenständige Kompetenzen (rechtliche, politische, territoriale Zuständigkeiten)
- Wahlen allgemein, frei, geheim, gleich, unmittelbar bezeichnet direkten Beteiligungsprozess von BürgerInnen a.d. Politik formalisierte Stimmabgabe
- Das politische System der Bundesrepublik: Entstehung des Grundgesetzes Einmarsch der Alliierten in Deutschland Machtübernahme der Alliierten Treffen v. Churchill, Truman, Stalin Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen Parlamentarischer Rat (Vollversammlung) Parlamentarische Verfassung wird erarbeitet Parlamentarischer Rat verkündet Grundgesetz Beitritt der DDR in die BRD 3. Oktober 1990 Deutsche Wiedervereinigung
- Das Grundgesetz: Was beinhalten welche Artikel? Artikel 1-19 Grundrechte Menschenrechte Bürgerrechte Artikel 20 Verfassung in Kurzform (Bundesstaat,Sozialstaat, Demokratie, Wahlen) Artikel 79 Artikel 1 und 20 dürfen nicht verändert werden
- Kennzeichen eines demokratischen Staaten Volkssouveränität, Beschränkung politischer Herrschaft (durch Gewaltenteilung) Gewaltenteilung Exekutive: ausführende Gewalt Legislative: gesetzgebende Gewalt Judikative: rechtsprechende Gewalt
- Gesetzgebungskompetenz: Bund auswärtige angelegenheiten Verteidigung Staatsangehörigkeit Postwesen Verfassungsschutz
- Gesetzgebungskompetenz: Land Bildung Kultur Ordnungsrecht Polizeiwesen Denkmalschutz
- Gesetzgebungskompetenz: Bund / Länder Rahmengesetze Hochschulwesen Allgemeines Presserecht Naturschutz konkurrierende Kompetenzen Zivil-/Strafrecht Abfallbeseitigung Wirtschafts-/Atomrecht
- Aktives und passives Wahlrecht Aktiv Recht eines Wahlberechtigten bei einer Wahl zu wählen kann nur durch gerichtliche Verurteilung ausgeschlossen werden Passiv Wählbarkeit Recht bei einer Wahl von anderen Wahlberechtigten gewählt zu werden
- Grund- und Menschenrechte Grundrechte sind Rechte, die der Einzelne gegenüber dem Staat besitzt. Bürgerrecht für Staatsbürger Menschenrecht für alle Menschen. "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (GG Art. 1) Recht auf freie Entfaltung Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Gleichheit vor dem Gesetz Glaubensfreiheit Meinungsfreiheit Versammlungsfreiheit Vereinsfreiheit