17

BP (Fach) / Kosten und Leistungsrechnung (Lektion)

KLR

Diese Lektion wurde von Jaqui1984 erstellt.

Lektion lernen

Anzeige
  • Zusammenhang Betriebsergebnis und Unternehmensergebnis: - Durch die Gegenüberstellung von Kosten und Leistungen wird in der KLR das Betriebsergebnis ermittelt. "internes Rechnungswesen" - In der Finanzbuchhaltung werden in der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) alle Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt und das Unternehmensergebnis berechnet! "externes Rechnungswesen"
  • Erfolgsermittlung Haben wir - in den jeweiligen Abteilungen - bei den jeweiligen Artikeln Gewinn oder Verlust gemacht?
  • Kostensenkung bzw. Wirtschaftlichkeit Wie können wir unsere Kosten im Geschäft senken?
  • Kalkulation ( =Preisermittlung) Wie teuer müssen wir unsere Ware verkaufen?
  • Kostenartenrechnung Welche Kosten sind entstanden?
  • Kostenstellenrechnung Wo sind die Kosten entstanden?
  • Kostenträgerrechnung Wofür sind die Kosten entstanden?
  • Was versteht man unter Kosten? Unter Kosten versteht man betriebliche Aufwendungen. Unter Kosten versteht man auch den Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen zur betrieblichen Leistungserstellung innerhalb einer Periode. Die Definition der Kosten ist dem Aufwandsbegriff sehr ähnlich. Im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung ist die KLR jedoch betriebsbezogen und freiwillig; entsprechend spielen gesetzliche Vorschriften und steuerliche Aspekte keine Rolle.
  • Was versteht man unter Leistungen? Unter Leistungen versteht man alle betrieblichen Erträge -> Es werden in der KLR nur die Begriffe Kosten und Leistungen verwendet!
  • Wie wird das Betriebsergebnis berechnet? Betriebsergebnis= Leistungen - Kosten
  • Anzeige
  • Warum ist das Betriebsergebnis für den Geschäftsführer aussagekräftiger? Das Betriebsergebnis ist aussagekräftiger, da es die betriebliche Situation realistischer wiedergibt.
  • Die kalkulatiorische Kosten lassen sich in Anders- und Zusatzkosten untergliedern: Den Anderskosten stehen zwar Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung gegenüber, jedoch unterscheiden sich die jeweiligen Werte. Man spricht deshalb auch von aufwandsungleichen Kosten. Zu den Anderskosten gehören die: - kalkulatorischen Abschreibungen - kalkulatorische Zinsen - kalkulatorische Wagnisse Zusatzkosten steht überhaupt kein Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenüber. Zusatzkosten sind: - der kalkulatorische Unternehmerlohn - die kalkulatorische Miete.
  • Neutrale Erträge werden nicht in die interne Leistungsrechnung übernommen: - Betriebsfremde Erträge stehen in keinem Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck. Beispiele: Miet- und Zinserträge für ein Elektrogeschäft. - Außerordentliche Erträge fallen zwar grundsätzlich im Rahmen des betrieblichen Leistungsprozesses an, jedoch nur einmalig oder sehr unregelmäßig. Beispiele: Verkauf einer Maschine über dem Buchwert, Gläubiger verzichten auf Teiler ihrer Forderungen. - Bei periodenfremden Erträgen liegt die Ursacher ihrer Entstehung nicht in der aktuellen Periode. Beispiele: eine Steuerrückerstattung für das vergangene Geschäftsjahr, eine bereits ausgebuchte Ferderung wird doch noch bezahlt.
  • Was versteht man unter Aufwendungen und welche gibt es? In der Praxis fallen die meisten Aufwendungen regelmäßig im Rahmen des betrieblichen Leistungsprozesses an und werden deshalb auch unverändert als Kosten übernommen. Solche aufwandsgleichen Kosten werden als Grundkosten bezeichnet. Beispiele: Überweisung der Miete und Gehälter für den laufenden Monat. Neutrale Aufwendungen stellen aus verschiedenen Gründen keine Kosten dar: - betriebsfremde Aufwendungen (werden nicht in die betriebsbezogene Kostenrechnung übernommen. Beispiele: Spende, Verluste an der Börse - außerordentliche Aufwendungen sind einmalig oder sehr unregelmäßig und gehen daher nicht in die Kostenrechnung ein. Beispiele: Unfallschaden am Firmenwagen, Verkauf eines Firmenwagens unter Buchwert. - periodenfremde Aufwendungen fallen nicht in  der aktuellen Periode an. Beispiel: Muss ein Unternehmen im Monat April für das abgelaufene Jahr Gewerbesteuer nachzahlen, stellt diese Zahlung keine Kosten des Monats April dar, sondern wird anteilig berechnet ( Betrag:12)
  • Kalkulatorische Abschreibungen (Anderskosten) Formel Kalkulatorische Abschreibung = WBW - Restwert / geschätzte Nutzungsdauer = 54000 € - 8000 € / 8 Jahre = 5750 € pro Jahr Anmerkung: Der WBW entspricht dem aktuellen Preis (Neupreis). Eine Maschine wurde für 50.000 € netto (falls Brutto, Umsatzsteuer raus rechnen) angeschafft. Der NP liegt inzwischen bei 54.000€ netto. Die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt 10 Jahre. Intern wie die Nutzungsdauer auf 8 Jahre geschätzt. Der Betrieb geht davon aus, dass die Maschine nach 8 Jahren noch für 8.000€ netto verkauft werden kann.
  • Bilanzielle Abschreibung Formel Bilanzielle Abschreibung= Anschaffungskosten/ Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle = 50.000€/ 10 Jahre = 5.000 € pro Jahr Eine Maschine wurde für 50.000 € netto (falls Brutto, Umsatzsteuer raus rechnen) angeschafft. Der NP liegt inzwischen bei 54.000€ netto. Die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt 10 Jahre. Intern wie die Nutzungsdauer auf 8 Jahre geschätzt. Der Betrieb geht davon aus, dass die Maschine nach 8 Jahren noch für 8.000€ netto verkauft werden kann.
  • kalkulatorische Abschreibung für das abgelaufene Jahr Formel kalkulatorische Abschreibung = 55.000€ * 45.000km/ 220.000 km = 11.250 € Ein Geschäftswagen den wir für 50.000€ netto gekauft haben, kostet inzwischen 55.000€ netto. Im abgelaufenen Jahr haben wir den PKW 45.000 km gefahren. Die Gesamtleistung schätzen wir auf 220.000km.