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Recht (Fach) / Recht (Lektion)
- Wie wird das Rechtswesen unterteilt? 1. Zivilrecht (Privatrecht) - Verhältnis der Gleichordnung, erfolgt zwischen Privatpersonen 2. öffentliches Recht - Verhältnis der Über- und Unterordnung, zwischen Behöden auf gleicher Ebene, oder zwischen Staat/Behörde und dem Bürger
- Welche Rechtsgebiete gibt es im Öffentlichen Recht? Z. B. - Völkerrecht - Verfassungsrecht - Steuerrecht - Strafrecht - Verkehrsrecht - Zivilprozessordnung, etc.
- Welche Rechtsgebiete gibt es im Privatrecht? Z.B. - Bürgerliches Recht - Handelsrecht - Wettbewerbsrecht - Urheberrecht - Arbeits- und Sozialrecht, etc.
- Was ist eine juristische Person? Ein Zusammenschluss von Personen oder eine Vermögensmasse, die Rechtsfähigkeit besitzt und deren Vermögen vollständig vom Vermögen der Mitglieder oder Gesellschafter getrennt ist.
- Arten von juristischen Personen ... des öffentlichen Rechts durch staatliche Verleihung per Gesetz, Rechtsverordnung, Kabinettsbeschluss (Löschung, durch Auflösung) z. B. Körperschaften (Stadt, Kreis, Land, Bund, Universität, IHK), Anstalten (Rundfunkanstalt), Staatliche Stiftungen (Museumsstiftungen) ... des privaten Rechts durch Eintragung in ein öffentliches Register, wie Vereinsregister oder Handelsregister z.B. eingetragene Vereine e.V., AG, GmbH, Genossenschaften
- Wer ist Unternehmer? siehe § 14 BGB Kaufmann, nicht kaufmännische Gewerbetreibende, Freiberufler
- Definiton Rechtsobjekte Sachen: Rechtobjekte (körperliche Gegenstände), die nicht selber Träger von Rechten und Pflichten sind. An ihnen bestehen Rechte. Gegenstände: körperliche und unkörperliche Gegenstände Rechte: unköperliche Gegenstände, die man nicht anfassen kann (gedankliche Konstrukte)
- Form-Funktionen von Rechtsgeschäften 1. Beweisfunktion - Abschluss und Inhalt eines Vertrages werden nachprüfbar und beweiskräftig niedergelegt 2. Warnfunktion - Betroffene werden davor geschützt wichtige Rechtsgeschäfte übereilt und unüberlegt und abzuschließen (Beispiel: Bürgschaften) 3. Beratungsfunktion - Beteiligte sollen vor Abschluss über rechtliche Folgen, z.B. von einem Notar, beraten werden
- Wie errechnet man das Reingwicht einer Ware? Bruttogewicht -Verpackungsgewicht (Tara) = Nettogewicht -Gewichtsabzüge (Drein- oder Draufgabe) = Reingewicht
- Steuern, Beiträge, Gebühren Steuern - Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüft. (Umsatzsteuer) Gebühren - Abgaben, die als Entgelt für bestimmte Dienstleistungen einer öffentlichen Einrichtung zu entrichten sind. (Wasser- und Straßenreinigungsgebühren) Beiträge - Abgaben, die der Finanzierung gemeinschaftlicher Einrichtungen dienen und werden bereits dann fällig, wenn nur die Möglichkeit einer Inspruchnahme einer Leistung besteht. (Kurtaxe, GEZ)
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