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- BGB, besteht aus 5 Büchern Allgemeiner Teil Schuldrecht Sachenrecht Familienrecht Erbrecht
- Rechtssubjekte Person im Rechtssinne = Träger von Rechten und Pflichten
- Natürliche Person jeder Mensch mit Vollendung der Geburt
- Verbraucher wenn er ohne Geschäftsbezug handelt
- Unternehmer wenn er mit Geschäftsbezug handelt
- Juristische Person Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die auf Grund gesetzlicher Anerkennung Träger von Rechten und Pflichten ist
- Sachen körperliche Gegenstände (beweglich & unbeweglich) Bestandteile (Teile der Sache); wesentlich wenn nicht ohne Zerstörung zu entfernen
- Rechte gesamtheit der rechtlichen Regelungen, konkreter Anspruch aus einer Regelung