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Lebensmittelhygiene Vet: Biosicherheit in der Primärproduktion (Fach) / Biosicherheit 3 (Lektion)
Bios.
Diese Lektion wurde von Marinula erstellt.
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- Material aus der Primärproduktion Material der Kategorie 1= Bestimmte ganze Tierkörper und alle Körperteile, einschließlich Häute und Felle Material der Kategorie 2= Gülle, nicht mineralisierter Guano sowie Magen- und Darminhalt;andere Tierkörper und Teile von Tieren (nicht Kat 1 oder Kat 3), die auf anderem Wege zu Tode kamen als durch Schlachtung oder Tötung zum menschlichen Verzehr; Material der Kategorie 3
- Biogasanlagen dient zur UMWANDLUNG VON TIERISCHEN NEBENPRODUKTEN UND FOLGEPRODUKTEN IN BIOGAS, KOMPOSTIERUNG muss über eine unumgehbare Pasteurisierungs-/Entseuchungsabteilung für die tierischen Nebenprodukte bzw. Folgeprodukte verfügen (, die mit einer Partikelgröße von höchstens 12 mm vor Eingang in die Anlage eingespeist werden)
- Biogasanlage: Ausnahmen Material, das bereits einer Verarbeitung unterzogen wurde,Gülle,von Magen und Darm getrennter Magen- und Darminhalt,Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis und Kolostrum,bei denen die zuständige Behörde nicht davon ausgeht, dass sie eine Gefahr der Verbreitung einer schweren übertragbaren Krankheit bergen
- Einteilung Biogasanlagen 1. Gülle und vom Magen - Darmtrakt getrennter Magen/Darminhalt, Milch und Kollostrum 2. Gülle und vom Magen - Darmtrakt getrennter Magen/Darminhalt, Milch und Kollostrum aus eigenem und aus Fremdbetrieb 3. drucksterilisiertes Material der Kategorie 2 oder 3 bzw. pasteurisiertes Material der Kategorie 3 4. noch zu verarbeitende tierische Rohmaterialien einschließlich Speiseabfälle
- Biogasanlage: Anteile Tierbereich: Futter, Stall, Gülle Erhitzungsbereich: Anlieferung (seuchhygienisch bedenklich), Lagerung (seuchhygienisch bedenklich), Pasteurisierung, Fementer --> keine Verbindung zwischen den Gebäuden im Tierbereich und Biogasbereich, wie Fenster, Türen, Luftschächte, Kanalisation usw.
- Biogasanlage: Allgemein Abbau organischer Substanzen unter Bildung von Biogas zur Energiegewinnung Typische Substrate: Einstreu, Gülle, Futterpflanzen, Getreide, Küchenabfälle und verdorbene Lebensmittel Gärrückstände aus Biogasanlagen dürfen in Verkehr gebracht und als organische Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel verwendet werden
- Biogasanlagen Mikrobielle Beschaffenheit der Gärrückstände ist unter anderem abhängig von der Art und der Vorbehandlung der zugeführten Substrate, der Konzentration und der Widerstandsfähigkeit der mit den Substraten eingebrachten und im Gärbehälter vorhandenen Bakterien den technischen Anlagen und den eingesetzten Verfahren der Biogasproduktion, den Prozessbedingungen (z.B. Temperaturen, Verweilzeiten, Ammoniak), der weiteren Behandlung der Gärrückstände >> Temperatur, Zeit (Druck)
- Biogasanlagen: effekte anaerobe Vergärung von pflanzlichen Substraten und GülleKeine signifikante Vermehrung von potentiell pathogenen SporenbildnernKeine Inaktivierung von deren Sporen Pasteurisation (≥ 60 min, ≥ 70 °C)Vegetative Zellen und hitzelabile Toxine werden inaktiviert.Sporen von Bacillus spp. und Clostridium spp. werden weder durch eine einstündige Erhitzung bei 70 °C noch bei 90 °C vollständig abgetötet. Drucksterilisation (≥ 3 bar, ≥ 20 min, ≥ 133 °C)vollständigen Inaktivierung von Sporen und hitzestabilen Toxinen
- Technik einer Biogasanlage Anaerober ProzessFermentation durch mikrobiologische AktivitätBeteiligung verschiedener MO-Gruppen in den Phasen des AbbausAbbau der organischen Substanz zu Methan (und Kohlendioxid) Unterscheidung nach Thermiestufen mit unterschiedlichen Verweilzeiten:psychrophil (<20 °C für 70-80 Tage),mesophil (30-42 °C für 30-40 Tage) undthermophil (48-55 °C für 15-20 Tage).
- Ko-Fermentationsanlagen Gülle als GrundsubstratAndere organische Stoffe als KosubstrateDeutliche Steigerung der BiogasproduktivitätVerbessertes Kosten-Nutzen-Verhältnis Bewertung muss auch berücksichtigen:Risiko des Schadstoffeintrags (Schwermetalle, organische Schadstoffe)Hygiene (Gehalt an pathogenen Keimen)
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- Substrate für Biogasanlagen: Tierische Nebenprodukte sehr nährstoffreiche Substrate mit hohem Methanertragspotential Hohes Risiko der Belastung mit pathogenen Mikroorganismen Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektketten notwendig--> Problem Gärreste (als Dünger im landwirtschaftlichen Betrieb)
- Tiergesundheitliche Beschränkungen Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte von Tieren empfänglicher Arten dürfen nicht aus Haltungsbetrieben, Anlagen, Betrieben oder Gebieten versandt werden, die Beschränkungen unterliegengemäß den gemeinschaftlichen Veterinärvorschriften oderaufgrund des Auftretens einer schweren übertragbaren Krankheit,die in Anhang I der Richtlinie 92/119/EWG aufgelistet ist oderdie gemäß Unterabsatz 2 erlassen wurden. Absatz 1 gilt nicht, sofern tierische Nebenprodukte und ihre Folgeprodukte unter Bedingungen versandt werden, die zur Verhinderung der Ausbreitung von auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheiten dienen.
- Tierseuchen: Prävention & Vorsorge Am Betriebtiergerechte und hygienische Tierhaltunggeeignete BiosicherheitsmassnahmenProduktionshygiene TierverkehrskontrolleHandel und Tierverkehr insbesondere im Bereich Import-ExportRegistrierung und Kennzeichnung Künstliche Besamung und Embryotransfer Sichere Entsorgung tierischer NebenprodukteBei Verwertung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte ist sicherzustellen, dass tierische Nebenprodukte die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt nicht gefährden!
- Risikofaktor: Tier --> Kadaverlagerung Geschützt vor unberechtigten ZugriffNagersicherAuslaufsicherLeicht zu reinigen und desinfizierenAus Plastik oder MetallMöglichst außerhalb des Betriebsgeländes im „unsauberen Bereich“
- Maßnahmen im Seuchenfall Sperre von Seuchen- u. Kontaktbetrieben Verbringungsverbot (Tiere u. tierische Produkte) Keulung seuchenkranker und -verdächtiger Tiere Unschädliche Beseitigung v. Kadavern (TKV) Reinigung und Desinfektion
- Ausrüstung lokaler Krisenzentren Angaben über geeignete Plätze und Betriebe zur Behandlung oder Entsorgung von Tierkörpern und tierischen Abfällen im Seuchenfall Kontakt zur Umweltbehörde des Bundeslandes, um zu gewährleisten, dass im Falle eines MKS-Ausbruches die Entsorgung der Tierkörper und tierischen Abfälle ohne Gefahr für die menschliche Gesundheit und unter Berücksichtigung von vermeidbaren Umweltschäden durchgeführt wird Lieferverträge mit Firmen zur kurzfristigen Beschaffung von weiteren notwendigen Ausrüstungen und Materialien zur Seuchenbekämpfung.
- Tötung (Keulung) und seuchensicherer Abtransport Vorbereitung Verständigung des Bürgermeisters Verständigung und Terminvereinbarung mit dem Tötungsteam, der TKV und den Hilfspersonen Organisation der Keulungsgeräte und sonstiger Hilfsmittel Bereitstellung einer Desinfektionsanweisung und entsprechender Desinfektionsmittel Einrichtung und Absperrung des Töteplatzes/Stalles (unzugänglich für Fremdpersonen)
- Tötung (Keulung) und seuchensicherer Abtransport Besprühen der getöteten Tiere mit Desinfektionsmittel Körperstellen mit Aphten sind mit Planen bzw. Säcken zu bedecken Reinigung und Desinfektion des Tötebereiches sowie alle verwendeten Gerätschaften Reinigung und Desinfektion der Personen Entsorgung der vorrätigen Fleischwaren
- Nach Tötung (Keulung) und seuchensicherer Abtransport Seuchensichere Entsorgung von Einstreu, Futtermitteln und Mist Trockenkot, Kot-Einstreugemische, Futterreste und Einrichtungsgegenstände sind zu entfernen und auf dem Anwesen zu lagern bzw. an einem geeigneten Platz außerhalb des Anwesens zu sammeln, der vom Amtstierarzt zu genehmigen ist Bei Naturställen ohne Bodenplatte ist nach Entfernen des Kot-Einstreugemisches das Bodenmaterial bis zu einer Tiefe von ca. 20 cm zu entfernen. Das ausgehobene Material ist zu desinfizieren. Futter und Einstreu, die Träger des Ansteckungsstoffes sein können, sind zu verbrennen oder zusammen mit dem Dung zu packen und mindestens 42 Tage nach erfolgter Desinfektion mit gekörntem Branntkalk auf Mist zu lagern
- Seuchenbetriebe: Grobreinigung und Desinfektion Desinfektion benutzter Einstreu und Mist: Aufstapeln von Mist und Einstreu unter Beigabe von 100 kg Branntkalk pro m³Besprühen der Stapel mit DesinfektionsmittelAbdeckung der Stapel mit FolieSicherstellen einer Stapelinnentemperatur von 70°C und einer Lagerzeit von mind. 42 Tagen Desinfektion von Gülle Sicherstellung einer Mindestlagerzeit von 42 Tagen nach letztem Zugang von infektiösem MaterialVerlängerung der Lagerzeit bei starker Kontamination u. ungünstiger WitterungVerkürzung der Lagerzeit nur bei Zufuhr von geeignetem Desinfektionsmittel in ausreichender Menge
- Seuchenbetriebe: Grobreinigung und Desinfektion1 Abschalten der Belüftungsanlage Einsprühen der Körper getöteter Tiere Aufsprühen von Desinfektionsmittel in kontaminierten Stallungen Liegeplätze, Einstreu und Tierausscheidungen gründlich mit Desinfektionsmittel durchtränken Das zur Reinigung verwendete Wasser ist so zu entsorgen, dass kein Risiko der Verschleppung des Erregers besteht Nochmaliges Aufsprühen von Desinfektionsmittel Mindestens 24 - stündige Einwirkungszeit
- Risiken durch Austrag von MRSA MRSA sind in der Stallluft enthalten und werden daher auch mit der Abluft aus den Ställen freigesetzt Im Umfeld der Stallungen setzt dann aber eine starke Verdünnung ein, so dass MRSA nur in der unmittelbaren Nähe der Ställe vereinzelt in der Luft nachweisbar sind Am Boden sind diese Keime auch in etwas größeren Abständen zu Ställen nachweisbar etc.