Biosicherheit

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  • Tierische Nebenprodukte: VO 853/2004 = „anderes frisches Fleisch als frisches Schlachtkörperfleisch, einschließlich Eingeweide und Blut“ Bearbeitung, Lagerung getrennt v. Schlachtkörper, kleinergleich 3°C Unterteilung in Genusstaugliche Teile und Genussuntaugliche Teile (z.B. Fleisch von Stichstelle,ungeborene Tiere)
  • „Grieben“ = eiweißhaltige feste Bestandteile, die sich beim Ausschmelzen des Rohfetts nach teilweiser Trennung von Fett und Wasser absetzen
  • „Gelatine“ = natürliches, lösliches Protein, das durch die teilweise Hydrolyse von Kollagen aus Knochen, Häuten und Fellen, Sehnen und Bändern von Tieren gewonnen wird 
  • „Kollagen“ = ein Erzeugnis auf Eiweißbasis aus tierischen Knochen, Fellen, Häuten und Sehnen 
  • „bearbeitete Mägen, Blasen und Därme“ Mägen, Blasen und Därme, die nach ihrer Gewinnung und Reinigung gesalzen, erhitzt odergetrocknet wurden.
  • „Tierische Nebenprodukte“(VO EG Nr. 1069/2009) = ganze Tierkörper oder Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht fürden menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen --> Verwertung und Entsorgung so, dass Gesundheit von Mensch & Tier und die Umwelt nicht gefährdet werden --> Anforderungen an Abholung/Sammlung/Beförderung etc.--> Darf nicht (mehr) in die Lebensmittelkette
  • Tierische Nebenprodukte VO EG Nr. 1069/2009 gilt für Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte Genusstaugliches Material, das aber unwiderruflich aus der Lebensmittelkette genommen wurde Ausgenommen sind u.A.: Rohes Heimtierfutter direkt vom Zerleger an VerbraucherErlegtes frei lebendes Wild, das nicht eingesammelt wurde
  • TNP - Kategorie 1 Ganze Tiere: TSE-verdächtig, Tiere aus Tierversuchen etc.  Teile oder Material: Spezifiziertes Risikomaterial (SRM) TNP mit bestimmten Rückständen/Kontaminanten etc.
  • Spezifiziertes Risikomaterial SRM Definition des SRM bei Rindern aus Ländern mit vernachlässigbarem BSE-Risiko (u.a. Österreich):1162/2015 Schädel ohne Unterkiefer, jedoch einschließlich Gehirn und Augen, und das Rückenmark von Rindern, die über 12 Monate alt sind
  • Spezifiziertes Risikomaterial SRM 2 Rinder aus Mitglied- oder Drittstaaten oder Teilgebieten mit kontrolliertem oder unbestimmtem BSE-Risiko: *Schädel inkl. Gehirn und Augen, ohne Unterkiefer und Rückenmark von Rindern >12 Monate *Wirbelsäule ohne Schwanzwirbel, die Dorn- und Querfortsätze der Hals-, Brust und Lendenwirbel und Crista sacralis mediana sowie Kreuzbeinflügel, aber einschließlich der Spinalganglien von über 30 Monate alten Tieren *die Tonsillen, der Blinddarm, die vier letzten Meter des Dünndarms und das Gekröse von Rindern aller Altersklassen
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  • TNP - Kategorie 2: Teile oder Material Gülle, Magen- & Darminhalt TNP mit Rückständen von zugelassenen Stoffen, Kontaminanten Erzeugnisse tier. Herkunft, die wg. Fremdkörpern nicht als Lebensmittel verwendet werden können Eingeführte/versendete Erzeugnisse tier. Herkunft, die Gemeinschaftsvorschriften nicht entsprechen und nicht Kat. 1 sind
  • Kategorie 3 - TNP : Tiere oder Material Tiere, Tierteile, die nach den Gemeinschaftsvorschriften - genusstauglich, jedoch aus kommerziellen Gründen nicht dafür bestimmt sind- als genussuntauglich zurückgewiesen wurden, jedoch keine Anzeichen von auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheiten aufwiesen z.b: Geflügelköpfe, Haut, Klauen etc. Lebensmittel (tier. Ursprungs), Heim- und Nutztierfuttermittel, von denen keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier ausgeht, die aber nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können z.b: Blut, Plazenta, Wolle etc.  Fettgewebe von Tieren, die nach einer Schlachttieruntersuchung als zum menschlichen Verzehr schlachttauglich eingestuft wurden
  • Verwertung von TNP: Allgem. Einschränkungen für TNP / Produkte mit TNP: Keine Fütterung von Landtieren und Zuchtfischen mit verarbeitetem tierischem Eiweiß derselben Tierart Keine Fütterung von Nutztieren (außer Pelztieren) mit Küchen- und Speiseabfällen  Anwendung von organ. Dünger (außer Gülle): mind. 21 Tage zwischen Ausbringung und Schnitt/Beweidung
  • Verwertung von TNP: Kat. 1: Verbrennung oder Mitverbrennung  Drucksterilis.+Kennzeichnung+Vergraben in genehmigter Deponie (außer TSE) Verwendung als Brennstoff Verarbeitung zu bestimmten Folgeprodukten
  • Drucksterilisation Material wird zerkleinert (Größe höchstens 50 mm) Erhitzung bei einer Kerntemperatur von mehr als 133 °C ununterbrochen mindestens 20 Minuten lang und bei einem absoluten Druck von mindestens 3 bar
  • Verwertung von TNP: Kat.2 Wie Kat. 1, aber zusätzlich - Herstellung von organischen Düngemitteln oder Bodenverbesserungsmitteln;- Kompostierung, Biogaserzeugung; z.b: Gülle, von Magen und Darm getrennter Magen- und Darminhalt, .. kann ohne Verarbeitung auf Flächen ausgebracht werden 
  • Verwertung von TNP: Kat. 3 Wie Kat. 1 und Kat. 2, aber zusätzlich - Herstellung von rohem Heimtierfutter- Verarbeitung zu Futter für Nutztiere- Herstellung von organ. Düngemitteln oder Bodenverbesserungsmitteln- Keine dauerhafte Kennzeichnung nötig (anders als Kat. 1 und Kat. 2)
  • Handelspapier lt. Tiermaterialienverordnung: 1. Datum der Abholung/Ablieferung;2. eine Beschreibung des Materials:3. die Menge,4. der Herkunftsbetrieb (ggf. inkl. Zulassungsnummer),5. Name und Anschrift des Beförderungsunternehmens (sofern nicht ident mit dem Herkunfts- oder Empfängerbetrieb),6. Name und Anschrift des Empfängerbetriebes.
  • Tiermaterialiengesetz BGBl. I Nr.141/2003 Registrierung/Zulassung, sofern nicht schon implizit in anderer Zulassung (z.B. Schlachthof) Dokumentation von Abgabe Ablieferungspflicht für Kat.1, 2 (außer Magen-Darminhalt, Gülle) an registrierten/zugelassenen Betrieb, auch Kat. 3, sofern nicht anderweitig verwendet
  • Tiermaterialienverordnung BGBl. II Nr. 484/2008 Die TNP müssen in geeigneten, auslaufsicheren und abgedeckten Behältnissen gesammelt, gelagert und transportiert werden Sammelbehälter sind nach jeder Benützung innen und außen zu reinigen und zu desinfizieren; Waschwasser sammeln und beseitigen Kontamination der Umgebung vermeiden