Altenpflege (Fach) / LF 3.1 (Lektion)

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Soziologie und Rechtkunde

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  • Was ist der Entstehungsgrund der Gewalteinteilung? Diese Teilung soll sicherstellen, dass die Staatsgewalten sich gegenseitig kontrolieren und unabhängig voneinander funktionieren. Ziel dabei ist, Missbrauch durch Einzelne zu verhindern.
  • Was versteht man unter Gewalteinteilung? Legislative (= gesetztgebende Gewalt): Parlament aus Bundesrat und Bundetag Exekutive(=vollziehende Gewalt): Bundesregierung und Verwaltung Judikative (=rechtsprechende Gewalt): Gerichte