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Steuern (Fach) / Grundbegriffe (Lektion)

Steuern Grundbegriffe (komplett)

Diese Lektion wurde von Nutzer0815 erstellt.

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  • 3 Bereiche des Steuerrechts Steuerverfahrensrecht: - regelt das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung (AO) Materielles Steuerrecht: - enthält die Regeln zur Steuerpflicht, zur Bemessungsgrundlage  und Höhe der Steuerschuld. (Steuergesetze) Steuerverwaltungsrecht und Finanzgerichtsbarkeit: - legt rechtliche Grundlagen der Steuerverwaltung fest, sowie Zuständigkeit und Abläufe der Finanzgerichte. (FVG, FGO)
  • Definition Abgaben Alle erhobenen Zahlungen (kraft öffentlicher Finanzhoheit zur Erzielung von Einnahmen).
  • Definition Steuern §3 AO sind Geldleistungen ohne eine besondere Gegenleistung die allen auferlegt wird von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zum Wohle der Gemeinschaft (Volk)
  • Definition Gebühren sind öffentlich-rechtliche Ausgaben, denen eine direkte/konkrete Gegenleistung gegenübersteht (eine tatsächlich in Anspruch genommene öffentliche Leistung, individuelles Kostendeckungsprinzip) Beispiel: Bibliothek-Gebühr, Kfz-Zulassungsgebühr, Passgebühr
  • Definition Beiträge sind öffentlich-rechtliche Leistungen für eine Gegenleistung jedoch nicht immer im zeitlichen Zusammenhang Die Leistung muß nicht in Anspruch genommen werden. Beispiel: Kammerbeiträge (IHK, Steuerberaterkammer), SV-Beiträge (gruppenmäßiges Kostendeckungsprinzip)
  • Steuerliche Nebenleistungen §3 IV AO Sie sind selbst keine Steuern, können aber bei der Besteuerung anfallen. Verspätungszuschläge     §152 I S.1 AO (Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht) Zinsen                              §§233-237 AO (Steuernachforderungen, -erstattungen) Zwangsgelder                   §329 AO (Nichtabgabe von Steuererklärungen) Säumniszuschläge            §240 AO (verspätete Zahlungen von Steuern)
  • 4 Prinzipien des Steuerrechts (Art. 2 + 3 GG) - Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (allgemeiner Gleichheitssatz, jeder Steuerpflichtige zahlt nur nach eigener ökonomischer Leistungsfähigkeit) - Sozialstaatsprinzip (Steuerrecht nimmt Rücksicht auf wirtschaftlich Schwache + sozialer Ausgleich, z. B. Tarifstaffelung der Einkommensteuer) - Gesetzmäßigkeit der Besteuerung (Steuern nur aufgrund eines Gesetzes, Art. 2 GG) - Gleichmäßigkeit der Besteuerung (gleiche Sachverhalte sind gleich zu besteuern)
  • Steuersubjekt: Begriff Steuerpflichtiger Der Steuerpflichtige trägt die steuerliche Leistungspflicht. (auferlegt durch Steuergesetze)
  • Begriff Steuerpflichten - materiell = vermögensrechtliche Verpflichtung zur Steuerzahlung - formell = Pflichten zur Aufzeichnung, Aufbewahrung, Erklärung, Auskunft gegenüber Fiskus (z. B. zur Erklärung der angesetzten Werbungskosten)
  • Steuersubjekt: Begriff Steuerschuldner Der Steuerschuldner erfüllt den Tatbestand zur Steuerpflicht per Gesetz. Man kann steuerpflichtig sein, ohne Steuern zu schulden, aber jeder Steuerschuldner ist zugleich auch Steuerpflichtiger. Beispiel: Bezieher von Arbeitslosengeld zahlen keine Einkommensteuer, müssen aber ALG Bezüge nachrichtlich angeben.
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  • Steuersubjekt: Begriff Steuerzahler Steuerzahler ist der, der die Steuern zahlt. *Überraschung* Beispiele für andere Steuerzahler auf Rechnung des Steuerschuldners: - Lohnsteuer zahlt der AG anstelle des AN (§§ 38 III, 41a EStG) - Kapitalertragsteuer zahlt die Bank anstelle des Anlegers (§44 EStG) *eigentlich Quatsch* - Versicherungsteuer zahlt der Versicherer anstelle des Versicherungsnehmers (§7 VersStG)
  • Steuersubjekt: Begriff Steuerträger Die Steuern trägt immer die Person, die durch die Steuer wirtschaftlich belastet wird. *der Horst* Beispiel: USt trägt der Endverbraucher, ESt trägt der Einkommenbezieher, etc.
  • Steuersubjekt: Begriff Steuergläubiger Gläubiger ist immer ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen: Bund, Länder, Gemeinden. Niemand sonst.
  • Steuerobjekt: Definition Das Steuerobjekt, auch Steuergegenstand, ist der Tatbestand, an den die Steuerpflicht geknüpft ist. Steuerobjekte können Zustände, Gegenstände oder Ereignisse sein. Beispiel: Umsatzsteuer: Steuerobjekt = Lieferungen/Leistungen gegen Entgelt im Inland Einkommensteuer: Steuerobjekt = erzielte Einkünfte Kfz-Steuer: Steuerobjekt = Betrieb eines Kfz
  • Steuerobjekt: Begriff Zustände Zustände können ein bestehendes Vermögen sein, d. h. der Zustand des Vermögens wird besteuert. (In Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben, aber auch Grundsteuer und Erbschaftsteuer sind Steuern vom Vermögen.)
  • Steuerobjekt: Begriff Gegenstände Gegenstände sind bewegliche oder unbewegliche Sachen. Beispiel: Kfz-Steuer, Grundsteuer
  • Steuerobjekt: Begriff Ereignisse Ereignisse können Wertzuflüsse oder Verkehrsvorgänge sein, z. B. Wertzuflüsse in Form von Einkommen, Umsatz, Schenkung.
  • Bemessungsgrundlage: Definition Die Bemessungsgrundlage ist der Wert oder die Menge, die das Steuerobjekt quantifiziert. (technisch-physische oder monetäre Größe als Grundlage für die Steuerberechnung) Beispiel: Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage = Betrag der Transaktion Einkommensteuer: Bemessungsgrundlage = zu versteuerndes Einkommen Kfz-Steuer: Bemessungsgrundlage = Hubraum, Gewicht, Schadstoffausstoß
  • Steuertarif: Definition ist die tabellarische, formelmäßige oder grafische Zusammenstellung, die für jede beliebige Höhe der Bemessungsgrundlage den entsprechenden Steuersatz angibt.
  • Steuertarif: Aufteilung Aufteilung in: Steuersatztarif: Berechnung über Prozent- oder Promillesatz von der Bemessungsgrundlage. (z. B. 19% USt je 1 EUR Umsatz, 5,5% Soli je 1 EUR ESt) Steuerbetragstarif: Berechnung als Geldbetrag pro Einheit der Bemessungsgrundlage (z. B. 2,19 EUR Kaffeesteuer je kg, 6,75 EUR Kfz-Steuer je 100cm3)
  • Steuersätze: 3 verschiedene Arten Durchschnittssteuersatz (=effektiver Steuersatz) ist der Anteil des Steuerbetrags vom zu versteuernden Einkommen. Beispiel: Bmg 40000, Steuer 9007, Durchschnittssteuersatz 22,5% Differenzsteuersatz ist der Prozentanteil der Differenz zweier Steuerbeträge von der Differenz der entsprechenden beiden Bemessungsgrundlagen. Die Frage ist: Mit welchem Satz wird der Differenzbetrag zwischen zwei Bemessungsgrundlagen besteuert? Beispiel: Bmg 40000 und 45000, Steuer 9007 und 10870, Differenzsteuersatz 1863/5000*100=37,26% Grenzsteuersatz (= marginaler Steuersatz) gibt bei der Einkommensteuer an, welcher Prozentsatz des zusätzlich verdienten Einkommens an Steuern zu zahlen ist. (Steuerschuld an einer bestimmten Stelle der Bemessungsgrundlage) Beispiel: Bmg 40000, Grenzsteuersatz 36%, Bmg 45000, Grenzsteuersatz 38%
  • Freibetrag und Freigrenze: Definition und Unterscheidung Der Freibetrag wird bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage abgezogen und bleibt stets steuerfrei. Die Freigrenze ist der Betrag, bis zu dem die Bemessungsgrundlage steuerfrei bleibt, bei dessen Überschreiten dann jedoch die volle Bemessungsgrundlage besteuert wird.
  • Einteilung der Steuern nach dem Gegenstand der Besteuerung Besitzsteuern: für Einkommen und Vermögen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Verkehrssteuern: für alle Vorgänge, die Vermögenswerte übertragen (Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Versicherungssteuer, Kfz-Steuer) Verbrauchsteuern: für die konsumtive Verwendung bestimmter Güter (Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Biersteuer, Zuckersteuer)
  • Einteilung der Steuern nach Ertragshoheit bzw. Steuergläubiger Gemeinschaftsteuern: Aufteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden nach bestimmten Schlüsseln (Zerlegungsgesetz). (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer) Bundessteuern: fließen nur dem Bund zu. (alle Verbrauchsteuern außer Biersteuer) Landessteuern: fließen nur dem Land zu. (Kfz-Steuer, Biersteuer, Erbschaftsteuer, Lotteriesteuer) Gemeindesteuern: werden von den Gemeinden erhoben. (Grundsteuer, Hundesteuer)
  • Einteilung der Steuern nach wirtschaftlicher Belastung Direkte Steuern: Steuerschuldner und Steuerträger sind identisch. (Kfz-Steuer, Einkommensteuer) Indirekte Steuern: Steuerlast wird vom Steuerschuldner auf den Steuerträger übergewälzt. (alle Verbrauchsteuern, Umsatzsteuer)
  • Einteilung der Steuern nach Besteuerungsobjekt Personensteuern: an die perönlichen Verhältnisse geknüpft. Beispiel: Einkommensteuer, Schenkungsteuer Realsteuern: als Substanzsteuer unabhängig von den persönlichen Verhältnissen zu zahlen. Beispiel: Kfz-Steuer, Grunderwerbsteuer
  • Einteilung der Steuern nach Art der Erhebung Quellensteuer: werden direkt an der Quelle der Einkünfte abgeschöpft. (Kapitalertragsteuer, Lohnsteuer) Veranlagungsteuer: werden nach einer Steuererklärung und Veranlagung mit einem Steuerbescheid festgesetzt. (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
  • Einteilung der Steuern nach der Behandlung im Rechnungswesen Abzugsfähige Steuern: Sachsteuern bezogen auf einen Gegenstand oder einen Verkehrsvorgang. (Gewerbesteuer, Kfz-Steuer für Firmenwagen) Nicht abzugsfähige Steuern: Personensteuern, die die private Lebensführung betreffen. (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) Aktivierbare Steuern: können beim Kauf von Anlagegütern als Nebenkosten aktiviert werden. (Grunderwerbsteuer)