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WisoII (Fach) / RW3 (Lektion)

RW3

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  • 351. Berechnung des Betriebsvermögens. Wie wird es noch genannt? Wozu dient BV-Berechnung? Vermögenswere - Schulden = BV BV = Reinvermögen, Eigenkapital BV-Ermittlung dient der Gewinnermittlung durch den BV-Vergleich
  • 36. Aufbau des Inventars A. Vermögenswerte   I. Anlagevermögen Grundstücke und Bauten Betriebs- und Geschäftsausstattung Einrichtungen   II. Umlaufvermögen Warenbestände/Vorräte Forderungen Kassenbestand, Bankguthaben=Summe der Vermögenswerte B. Schulden Langfristige Schulden Kurzfristige Schulden Steuerschulden= Summe der Schulden C. Betriebsvermögen (Reinvermögen, Eigenkapital) = Vermögenswerte (A) - Schulden (B) = BV
  • 361. Unterteilung von Vermögenswerten? Anlagevermögen  = Grundstücke, Maschinen, KFZ; Einrichtungsgegestände, Beteiligungen Umlaufvermögen = Waren, Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe, Kundenforderungen, Kassenbestand, Bankguthaben
  • 37. Definition Bilanz Wie noch genannt? Und wie aufgebaut? geordnete Gegenüberstellung der Vermögenswerte und Schulden auf einen bestimmten Stichtag Statusbilanz: Vermögenswerte = Aktiva, auf der Aktivseite (linke Bilanzseite)Kapital = Passiva, auf der Passivseite (rechte Bilanzseite) = Eigenkapital und Schulden (=Verbindlichkeiten, Fremdkapital)  Aktiva und Passiva sind in Summe immer gleich, wenn Eigenkapital Minus ist kommt es auf die andere Seite (Aktiva)
  • 38. Allgemeines Gliederungsprinzip der Bilanz Aktivseite (Vermögen)> Mittelverwendung, Wohin (in welche Güter) floss das Geld>Güter sind nach steigender Liquidierbarkeit geordnet (=wie schnell können Güter verkauft werden) Passivseite (Kapital)>Mittelherkunft, Woher stammt das Geld>eingesetztes Kapital ist nach steigender Dringlichkeit geordnet (=wie schnell muss es zurückbezahlt werden)
  • 39. allgemeine Bilanzgleichung Aktiva = Passiva  Vermögen = Eigenkapital + Fremdkapital 
  • 40. Gliederung der Bilanz Links: AktivaA. Anlagevermögen1. Immaterielle Wirtschaftsgüter (zB Rechte, Patente)2. Sachanlagen3. FinanzanlagenB. Umlaufvermögen1. Vorräte2. Forderungen3. Wertpapiere4. Kassenbestand, Bankguthaben, SchecksC. Aktve Rechnungsabgrenzungsposten (zB wenn Miete für nächstes Jahr schon bezahlt, aber eigentlich nicht in Bilanz für dieses Jahr gehört) Summe Aktiva Rechts: PassviaA. EigenkapitalB.Rückstellungen (= Fremdkapital)C. Verbindlichkeiten (=Fremdkapital) 1.Langfristig2. KurzfristigD. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (zB Wenn ich schon Geld bekomme das eigentlich für das nächste Jahr gilt) Summe Passiva 
  • 41. Vorschriften zur Bilanzgliederung Für Einzelunternehmen/ Personengesellschaften (§247 HGB): Anlage-, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten gesondert und hinreichend aufgegliedert Für Kapitalgesellschaften ( und Personengesellschafter ohne natürliche Person als Vollhafter): Gliederung nach §§265 und 266 HGB
  • 42. Grundsätze für die Bilanzaufstellung nach HGB §§242 - 245? zu Beginn des Unternehmens und zum Ende jedes Wirtschaftsjahres aufstellen dazu noch eine Gewinn- und Verlustrechnung  Bilanz und Gewinn-/Verlustrechnung bilden zusammen den Jahresabschluss (muss nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt werden, klar und übersichtlich) Jahresabschluss muss in deutsch und Euro aufgestellt werden Unternehmer muss ihn mit Datum unterschreiben
  • 43. Frist für die Bilanzerstellung? für Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit natürlicher Person als Vollhafter ~1 Jahr  Kleine Kapitalgesellschaften ~ 6 Monate Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ~ 3 Monate nach Ende des Geschäftsjahres
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