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WisoII (Fach) / RW1 (Lektion)
RW1
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- 10. Definition Rechnungswesen alle Verfahren die im Betrieb Geld- und Leistungsströme (durch Leistungserstellung und -verwendung hervorgerufen) erfassen und überwachen
- 11. Aufgaben Rechnungswesen Dokumentation & Kontrolle (Bestände, Erfolg, etc) Ermittlung von (Selbst-)Kosten Dispositionsaufgabe = Unterlagen für Planung Rechenschaftslegung- und Informationsaufgabe (für Finanzamt, Kapitalgeber etc)
- 12. Bereiche Rechnungswesen Extern: Finanzbuchführung, Bilanz, JahresabschlussIntern: Kostenrechnung (Stückrechnung)Betriebswirtschaftliche Statistik (Vergleichsrechnung)Planungsrechnung (Vorschaurechnung)
- 13. Zwecke der Buchführung (selbst-) Information des Unternehmens (Vermögen, Schulden, Gewinn,Verlust...) Rechenschaftslegung gegenüber Gesellschaftern Nachweis der Besteuerungsgrundlagen Gläubigerschutz (gläubiger=der der rechnung stellt) Beweismittel
- 14. worauf bezieht sich der Begriff Buchführung immer auf kaufmännische (=doppelte) Buchführung. Dazu gehört NICHT: Einfache Buchführung (zB EÜR)
- 15. orginäre und abgeleitete Aufzeichnungspflichten orginär: nach steuergesetzgebung umsatzsteuerliche AufzeichnungenAufzeichnung des Warenein- und ausgangsAufzeichnung geringwertiger WirtschaftsgüterAufzeichnung Betriebsausgaben (z.B. für Geschäftsgeschenke, Bewirtung Geschäftsgäste)führen von Lohnkonten abgeleitet: nach anderen als steuerrechtlichen Vorschriften z.B: Banken: Depotbücher | Hotels: Fremdenbücher | Winzer: Keller- und Weinlagerbücher
- 16. was besagt: §238 Abs 1 HGB: wozu ist jeder Kaufmann verpflichtet? jeder Kaufmann ist verpflichtet Buch zu führen
- 17. Wie definiert §1 HGB den Kaufmann? nach § 1HGBKaufmann= wer ein Handelsgewerbe betreibt Handelsgewerbe = jeder Gewerbebetrieb, außer wenn Art & Umfang des Unternehmens keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert
- 18. Was gilt für einen Gewerbebetrieb der nach §1 HGB nicht Handelsgewerbe ist, aber ins Handelsregister eingetragen ist? (Welcher §?) gilt als Handelsgewerbe (=Aufzeichnungspflicht) nach §2 HGB
- 19. Wann liegt Gewerbebetrieb vor? Und Ausnahmen? nach EStG, wenn SelbstständigkeitNachhaltigkeit (=auf Dauer)GewinnerzielungBeteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr Ausnahme: Forst- und Landwirtschaftfreie Berufeandere selbstständige Arbeit
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- 20. Wann ist ein Gewerblicher Unternehmer Kaufmann, wann nicht? Kaufmann kraft Betätigung (§1 HGB)> ist kaufmännische Orga notwendig: >nein: Nicht-Kaufmann>ja: Kaufmann nach HGB & damit buchführungspflichtig Kaufmann kraft Eintragung (§2 HGB): Kaufmann nach HGB & damit buchführungspflichtig
- 21. Buchführungspflicht nach Handels- und nach Steuerrecht Nach Handelsrecht: muss jeder Kaufmann buchführen Nach Steuerrecht:abgeleitete Buchführungspflicht: Jeder der nach anderen Gesetzen (zB HGB) muss, muss auch nach Steuerrecht (§140 AO) buchführen originäre Buchsführungspflicht (nach §141 AO) : buchführen müssen auch Gewerbetreibende und Land- und Forst die folgende Grenzen überschreiten: Umsatz >600.000 Wirtschaftswert > 25.000 Gewinn aus Gewerbebetrieb > 60.000 Gewinn aus Land und Forstwirtschaft > 60.000
- 22. Wann gilt originäre Buchführungspflicht und für wen gilt sie nie? Buchführungspflicht muss vom Finanzamt festgestellt werden und dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt werden gilt nicht für Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige> können entweder freiwillig buchführen oder EÜR
- 23. Was passiert wenn keine Kaufmannseigenschaft vorliegt, aber man Gewerbe freiwillig in Handelsregister einträgt (oder Rechtsform wählt die Handelsregister notwendig macht)? dann doch buchführungspflicht
- 24. Was zählt zu freien Berufen? Heilberufe rechts-, steuer-, wirtschaftsberatende Berufe naturwissenschaftliche, technische Berufe sprach- & informationsvermittelnde Berufe
- 25. Folgen von Verstößen gegen buchführungspflicht Kein Buch geführt: Zwangsgeld bis 25.000€ Vollschätzung Geldbuße Freiheitsstrafe 2. Bücher mit schwer gewichtigen formellen und sachlichen Mängeln > Verwerfung der Buchführung 3. Bücher mit geringfügig formellen und sachlichen Mängeln > Berichtigung durch Zuschätzung
- 26. Gewinnermittlungsverfahren ohne Buchführung EÜR (EStG)nach Durchschnittssätzen in Land- und Forstwirtschaft (nach Tabellen, § 14a EStG)
- 27. Ermittlung des Gewinns aus Land und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen §13a Gewinn pro Ha selbst bewirtschafteter Fläche: 350€ Bei Tierbeständen für die ersten 25 Vieheinheiten: 0€/VE alle weiteren Vieheinheiten: 300€/VE
- 28. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Klarheit (müssen durch Sachbearbeiter verfolgbar sein, keine Buchung ohne Beleg) Wahrheit (Geschäftsbelege aufbewahren, chronologisch) Vorsicht (Niederstwertprinzip bei Bewertung) Bilanzidentität (Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz erstellen) Aufbewahrungspflicht ( Belege, Inventare, Bücher, Bilanzen: 10 Jahre // Handels- und Geschäftsbriefe: 6 Jahre)