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Steuern (Fach) / Abgabenordnung (Lektion)
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- Steuerminderung wegen neuer Tatsachen §173(1)Nr.2 AO
- Steuerminderung wegen neuer Tatsachen - Verschulden unbeachtlich §173(1)Nr.2 S.2 AO
- rückwirkendes Ereignis §175AO
- Ablaufhemmung bei Grundlagenbescheid §171(10)S.1 AO --> 2 Jahre nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheids
- Berichtigung von materiellen Fehlern §177AO
- Bindungswirkung von Festtsellungsbescheiden §182(1)S.1AO
- Vorbehalt der Nachprüfung bei Vorauszahlungen §164(1) S.2 AO
- Wegfall von V.d.N. Durch Aufhebung §164(3)S.1 AO Durch Ablauf der Festsetzungsfrist §164(4)S.1 AO
- Steueranmeldung steht Festsetzung unter V.d.N. gleich §168 S.1 AO
- Ablaufhemmung bei offenbarer Unrichtigkeit §171(2)S.1 AO --> Nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheids
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- Ablaufhemmung bei Einspruch oder Klage §171(3a)S.1 AO --> Ablauf nicht vor Entscheidung über den Rechtsbehelf
- Ablaufhemmung bei Aussenprüfung §171(4)S.1 AO --> Ablauf nicht, bevor der daraufhin ergangene Steuerbescheid unanfechtbar geworden ist.
- Einspruchfrist §355(1) S.1 AO