24

Tierseuchen (Fach) / Klassische Geflügelpest (Lektion)

Klassische Geflügelpest

Diese Lektion wurde von Streifenkatzentier erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

Anzeige
  • Das Virus (AIV) OrthomyxoviridaeInfluenzavirus AInfluenza-A-virus aviäres Influenza Virus (AIV) NomenklaturInfluenza Genus / Tierspezies (außer Mensch) / Land der Isolierung / laufende Nummer des Stammes / Jahresangabe und (H,N Subtyp)Bsp.: Influenza A/Whooper Swan/Germany/R65/2006 (H5N1)SS17_
  • Das Virus - Eigenschaften Virus:behüllt, pleomorph, 80-120nm (filamentöse Formen) Genom: ss-RNA, neg. Polarität, segmentiert; Influenza A Virus 8 Segmente, helikale Struktur Proteom:- StrukturproteineHülle: H(A), N(A), M2Intern: NP, pApB1pB2, M1- NichtstrukturproteineNS1, NS2 (NEP)
  • Hämagglutinin (H) 16 Subtypen (H1 – H16) vermittelt Bindung an Zielzelle (Sialinsäure) und nach Endozytose Fusion der Virus- und Endosommembran (Fusionspeptid – pH abhängige Konformationsänderung) Voraussetzung Spaltung des H (Virulenzfaktor)- monobasische Spaltstelle -> extrazelluläre Proteasen- polybasische Spaltstelle -> ubiquitäre intrazelluläre Proteasen
  • Neuraminidase (NA) 9 Subtypen (N1 – N9) „rezeptorzerstörendes“ Enzym -> Freisetzung des Virus von der Zielzelle Virostatika N-Hemmer (Tamiflu®)
  • Epidemiologie Wildlebende Wasservögel als ganzjährige Reservoirebesonders Anseriformes (Gänse, Enten, Schwäne) und  Charadriiformes (Möwen,Seeschwalben) Übertragung fäko – oral (kontaminiertes Wasser) Einteilung von Isolaten nach H / N Subtypen – serologisch unterscheidbar alle Subtypen können Vögel infizieren – Reservoir Wassergeflügel (besonders Enten) Hühnervögel besonders empfindlich Bestimmte Subtypen angepasst an Wirtstierspezies (endemisch) z.B.:- Mensch (H1N1, H2N2, H3N2)- Pferd (H7N7, H3N8)- Schwein (H1N1, H3N2, H1N2) (-> sowohl für aviäre als auch humane Subtypen empfänglich – „mixing vessel“) Antigen drift: Veränderung des Genoms von Influenzaviren als Folge von Mutationen bei der viralen RNA Synthese Antigen shift: Veränderung des Genoms von Influenzaviren als Folge des Austausches von Genomseg-menten (Reassortanten); Voraussetzung Doppelinfektion
  • H5N1- Asia “Vogelgrippe“ erstmals 1996 aufgetreten (Gänsefarm, Guandong/China) gesteigerte Virulenz (Mutation NS1 – Überstimulation des Immunsystems (-> spanische Grippe)) Todesfälle auch bei Wildvögeln; Übertragung auf Greifvögel, Eulen, Hunde, Katzen (auch Großkatzen, Schleichkatzen), Marder… 1997 – 2006 Ausbreitung über Asien – Europa (Zugvögel) Mensch 850 Meldungen 449 Todesfälle (Mai 2016); bisher keine Übertragung Mensch zu Mensch Experimente an Frettchen - Adaptation an Frettchen (Modell für Menschen) -> Übertragung durch die Luft; Ergebnisse durften zunächst nicht publiziert werden (Bioterrorismus) Deutschland:- 14.02.06 - H5N1 Asia bei Höckerschwan auf der Insel Rügen- 2006 - 2009 bei Wildvögeln in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Geflügelbestände (Thüringen, Brandenburg, Sachsen)- 2009 Starnberg (Ente)
  • H7N9 (LPAI) erstmals im April 2013 mehrere Todesfälle beim Menschen (China) Nachweise bei Tauben und Wachteln in China (Geflügelmärkte) Bis Sept 2015 WHO: 679 Erkrankungen nach-gewiesen / 275 Todesfälle erste Resistenzen von H7N9 gegen antivirale Arzneimittel (Mai 2013) 2016 Zunahme der Fälle beim Menschen (China)
  • Die Erkrankung - Geflügelpest Infektionen mit AIV bei Geflügel oft symptomlos oder milder Verlauf Ausnahme hochpathogene Virusstämme HPAIV -> (klassische) Geflügelpest bisher nur Subtypen H5 und H7 Mutation der Spaltstelle des H (polybasisch) bei Wildvögeln nur sehr selten nachgewiesen – Infektion ausgehend von Geflügel schwachvirulente Stämme innerhalb der Subtypen H5 und H7 -> LPAIV Mutation zu HPAIV möglich besonders nach Eintrag in Hühnervögel -> Anzeigepflicht für HPAIV und LPAIV (nur gehaltene Vögel) Inkubationszeit Tage bis Stunden HPAIV bei Hühnervögeln drastisch, bei Enten oft mild Leistungsrückgang (Gewichtszunahme, Legeleistung), vermehrte Todesfälle, Zyanosen Ständer, Kopfanhänge, neurologische Ausfälle, Apathie, Diarrhoe, (Sinusitis, Tracheitis, Perikarditis Polyserositis), Letalität bis 100% DD: Newcastle Disease, ILT, Entenpest
  • Diagnostik - Geflügelpest Klinische Diagnose i.d.R. nicht möglich Handbuch zur Diagnose der Aviären Influenza (Entscheidung der Kommission 2006/437/EG) Proben:- Tupferproben (>20)- Kloake & Oropharynx- PBS pH7-7.4 + Antibiotika- Versand: Gekühlt (<24h) oder gefroren auf Trockeneis- Tote Vögel (>5)
  • IVPI – intravenöser Pathogenitäts-Index iv. Infektion von 6 Wochen alten Hühnern (SPF oder Ak-frei) mit je 0.1ml Alantois-Flüssigkeit (aus infizierten Hühnereiern) 10 Tage lang klinisch untersuchen:normal (0), krank (1), schwerkrank* (2) bzw. tot (3) Index = Durchschnittswert je Tier und Prüfung (aus 100 Untersuchungen) jedes Influenza-A-Virus, gleich welchen Subtyps, mit einem intravenösen Pathogenitätsindex von über 1,2 ist als HPAI Virus einzustufen.
  • Anzeige
  • Bekämpfung EU Richtlinie 205/94/EG -> Geflügelpest-VO Seit 2007 neu gefasst 2016 geändert (45 Seiten), dabei aufgehoben:- Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit (Geflügelpest-Verordnung) vom 20. Dezember 2005- Verordnung über Untersuchungen auf die Klassische Geflügelpest sowie zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest (Geflügelpestschutzverordnung) vom 1. September 2005- Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest (Geflügel-Aufstallungsverordnung) vom 9. Mai 2006- Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung vom 10. August 2006- Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vom 8. September 2006 Referenzlabore (Bestätigung und Charakterisierung von Isolaten): VLA Weybridge / FLI Riems
  • Konzept Anzeigepflicht für Geflügelhalter (Register) Impfverbot Aufstallungspflicht / Hygienemaßnahmen* HPAIV: Früherkennung Keulung der Bestände und Kontaktbestände Wildvogelmonitoring (bes. H5N1)
  • Definitionen Geflügel: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse Wildvogel: freilebender Vogel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel Ausbruch Geflügelpest:- bei gehaltenen Vögeln: Nachweis von hochpathogenem* aviären Influenza-A-Virus der Subtypen H5 oder H7 durch Virus-, Antigen- oder Genomnachweis (virologische Untersuchung) oder andere Influenzaviren mit einem intravenösen Pathogenitätsindex (IVPI) > 1,2 oder- bei Wildvögeln: Nachweis von hochpathogenem* aviären Influenza-A-Virus des Subtyps H5 oder H7 durch eine virologische Untersuchung Verdacht Geflügelpest:- bei gehaltenen Vögeln: virologische, serologische, pathologisch-anatomische oder klinische Untersuchung + Epidemiologie lassen Ausbruch befürchten oder- bei Wildvögeln: Nachweis von aviärem Influenza-A-Virus Subtyp H5 oder H7 durch virologische Untersuchung Ausbruch niedrig pathogene aviäre Influenza (NPAI):- bei einem gehaltenen Vogel Nachweis von aviärem Influenza-A-Virus Subtypen H5 oder H7 mit IVPI <1,2 oder niedrigpathogenem* aviären Influenza-A-Virus
  • Impfungen Impfstoffe:- Vollvirus (inaktiviert) – z.B. H5N2 (Differenzierung über NA oder NS1 Serologie)- Rekombinante Impfstoffe (lebend)(Geflügelpockenvirus, Newcastle Disease Virus) enthalten nur H EU Zulassung: nur inaktivierte Impfstoffe (2x Applikation, Einzeltierimpfung) Impfung schützt nicht vor Infektion (verminderte Ausscheidung) Impfungen nur als Notimpfung nach Zustimmung der EU Kommission (Umkreis Seuchenausbrüche – danach Keulung) Ausnahmen für Zoos und gefährdete Arten nur mit Markervakzine Erhebliche Restriktionen (Untersuchungspflicht, Verbringungsverbote, Tötung bei Ausbruch)
  • Aufstallungspflicht gilt grundsätzlich Ausnahmen außerhalb von Risikogebieten Gänse und Enten müssen getrennt von sonstigem Geflügel gehalten und vierteljährlich untersucht werden (je 60 Tiere, Rachen- + Kloakentupfer) Alternative Sentinelhaltung (Hühner) alle verendeten Tiere zur Untersuchung
  • Hygienemanagement Bestände > 1.000 Stück Geflügel Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt sichern Betreten nur mit betriebseigener Schutzkleidung Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich reinigen bzw. Einwegkleidung unschädlich beseitigen nach jeder Ausstallung von Geflügel Gerätschaften und Verladeplatz reinigen und desinfizieren frei gewordene Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände Schadnagerbekämpfung (Aufzeichnung) Raum, in dem verendetes Geflügel gelagert wird, regelmäßig R & D Einrichtung zur Hände- und Stiefeldesinfektion
  • Früherkennung Ausschlussuntersuchung bei Hühner- Mortalitätsrate von >3 Tieren (Bestand <100) bzw. von >2% (Bestand >100) innerhalb von 24h- erhebliche Abnahme der Legeleistung (>5%) oder der Futter-/Wasseraufnahme (>20%) Enten / Gänse- Verluste von mehr als 3x üblicher Sterblichkeit innerhalb von 4 Tagen- Abnahme der üblichen Gewichtszunahme / Legeleistung >5%
  • Maßnahmen (HPAIV) - Vor amtlicher Feststellung Diagnostik einleiten – Anhaltspunkte für Geflügelpest- Tötung aller Vögel eines Verdachtsbestandes- epidemiologische Nachforschung sämtliches Geflügel ist in einem geschlossenen Stall abzusondern Reinigung und Desinfektion von Personen Beschränkung und Aufzeichnung des Personenverkehrs stand still (gesamter Tierverkehr + Produkte) Desinfektion (kann angeordnet werden) Überwachungszone kann für 72h eingerichtet werden (stand still)
  • Maßnahmen (HPAIV) - Nach amtlicher Feststellung Tötung aller gehaltenen Vögel soweit noch nicht erfolgt Schilder: „Geflügelpest – Unbefugter Zutritt verboten“ Unschädliche Beseitigung von Geflügelprodukten Reinigung, Desinfektion, Entwesung Verbringungsverbot für Säugetiere (außer Schw.) Test und ggf. Tötung von Schweinen Epidemiologische Nachforschungen Errichtung von Restriktionszonen
  • Maßnahmen (HPAIV) - Sperrbezirk (3 km): Geflügel muss für 21 Tage nach letztem, amtlich festgestelltem Fall aufgestallt werden Geflügelprodukte und lebende Tiere dürfen nicht aus Haltungen verbracht werden (für 30 Tage) Geflügelmärkte und Geflügelausstellungen müssen abgesagt werden Geflügelmist darf nicht auf Felder ausgebracht werden Halter müssen Bestände unverzüglich / ohne Aufforderung melden; Kontrollen durch Veterinärbeamten (u.U. serologische und virologische Tests)
  • Maßnahmen (HPAIV) - Beobachtungsgebiet (10 km) Innerhalb der Beobachtungsgebiete muss nicht zwingend aufgestallt werden (entscheidet die zuständige Behörde) weder Tiere noch Produkte dürfen über eine Dauer von 30 Tagen ausgeführt werden Geflügelmärkte und -ausstellungen müssen abgesagt werden
  • Maßnahmen (HPAIV) - Kontrollzone (13 km – oder größer) kann durch zuständige Behörde errichtet werden kann aus Gründen der nationalen und EU Tierseuchenbekämpfung ausgedehnt werden; z.B. bei mehreren Betrieben / Haltungen mit hochpathogener Vogelgrippe Handels- und Verbringungsrestriktionen für 30 Tage ab letztem amtlich festgestelltem Fall zuständige Behörde kann Aufstallung, Untersuchungen und Tötung anordnen
  • Maßnahmen (LPAIV) Bei H5 oder H7 Tötung der Vögel und unschädliche Beseitigung der vorhandenen Bruteier und tierischen Nebenprodukte Aufstallung Ausnahmen für besondere Einrichtungen (Zoos o.ä.) Sperrbezirk mind. 1 km (Ausnahmen) weitere Maßnahmen wie bei der Geflügelpest (weniger stringent)
  • Wildvögel Früherkennung:- stichprobenartiges Monitoring bei erlegten Enten und Gänsen- Anzeigepflicht bei erhöhtem Auftreten von kranken und verendeten Wildvögeln (Jäger)- EU-weites Wildvogelmonitoring Ausbruch:- Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet:- Untersuchung aller gehaltenen Vögel (klinisch, ggf virologisch) im Sperrbezirk für die Dauer von 21 Tagen- Untersuchung von Wildvögeln- Verkehrsbeschränkungen für gehaltene Vögel, Bruteier, Produkte, tierische Nebenprodukte- Desinfektionsmatten an Ställen- Schilder „Wildvogelgeflügelpest – Sperrbezirk“ bzw. „Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet“