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International Law (Fach) / Anfechtung (Lektion)

Anfechtung

Diese Lektion wurde von Dani29071987 erstellt.

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  • pacta sunt servanda Verträge sind einzuhalten 
  • Auflösungsvertrag / Aufhebungsvertrag D.h. beide Vertragspartner müssen einverstanden sein 
  • Grundsatz der Vertragsfreiheit 3 Punkte Form  Inhalt  Vertragspartner Der Staatversucht sich möglich wenig in die Wirtschaft einzumischen 
  • Welche Formen des Vertragsschluss gibt es (3 Möglichkeiten)? schriftlich mündlich  konkudent 
  • Ausnahmen bei Vertragsschluss zur Form   Schriftform noterialle Beurkundung => § 128  
  • Ausnahme zum Inhalt des Vertrags keine Sittenwidrigkeit (Betäubungsgesetzt, Jugendschutzgesetzt)  Wucher => § 138 II  gesetzliche Verbote 
  • Ausnahmen bei Vertragsschluss für Vertragspartner Kontrahierungszwangz.B. Strom, Gas, Wasser 
  • Ausnahme Kündigung bei Dauerschuldverhältnis z.B. Mietvertrag       Arbeitsvertrag       Leasingvertrag 
  • Ausnahme Widerruf bei Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen (Internet, Teleshopping, Fax, etc...)     => nicht face to face 
  • Ablauf der Anfechtung   Anfechtungserklärung  Anfechtungsgrund (Irrtum, arglistische Täuschung, widerrechtl. Drohung)  Frist  evtl. Schadensersatz § 122   
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  • §§ Anfechtung §§143,142 in Verbinung mit §§ 119 ff 
  • Was erfolgt meist vorm Rücktritt vom Vertrag bei Sach- und Rechtsmängeln? Nacherfüllung
  • Anfechtungserklärung: § und Erklärung § 143  Man muss dem Vertragsparnter mitteilen,dass man von seiner WE nichts mehr wissen möchte. 
  • Rückabwicklung: § und Bedeutung § 142 Zug um Zug zurück geben 
  • Anfechtungsgrund §§ und 5 Arten § 119 I  Inhaltsirrtum und Erklärungsirrtum  § 119 II  Eigenschaftsirrtum § 120 falsche Übermittlung  § 123 arglistische Täuschung  und widerrechtliche Drohung 
  • Anfechtungserklärung § 3 Arten § 148 I  schriftlich  mündlich  konkludent  Anfechtung muss nicht genannt werden => Laienschutz   
  • Fristen bei der Anfechtung § 121 bei §§191,120 unverzüglich nach Kenntniss von Anfechtungsgrund  §§ 123 und 124 binnen Jahresfrist nach Kenntniss von Anfechtungsgrund 
  • Erklärungssirrtum § + Definition §119 I  Der Erklärende will, das wa er erklärt hat, gar nicht erklären.  Bsp. verschreiben, versprechen, vergreifen 
  • Inhaltsirrtum § + Definition § 119 I  Der Erklärende will das erklären, was er gesagt hat, irrt sich aber über die Bedeutung des gesagten. Bsp. halber Hahn" in Köln     
  • Eigenschaftsirrtum § und Defintion § 119 II Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften  alle wertbildenen Faktoren, nicht aber Wert oder Preis selbst