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Klausuren (Fach) / Montag (Lektion)

los gehts

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  • 1) Erklären Sie den Unterschied zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht.  Privatrecht: - Rechtssubjekte sind auf gleicher, horizontaler Ebene - Bsp.: Auseinandersetzung eines Unternehmers mit dem Lieferanten wegen Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware - BGB, HGB, VVG (VersicherungsVertragsGesetz) Öffentliches Recht: - regelt Beziehung zwischen Staat und Bürger - Bsp.: Erhebung von Steuern durch den Staat, Polizei, Bauordnung GG, VwGO
  • 2) Wie kann das öffentliche Recht eingeteilt werden? Gliederung in 4 Bereiche: 1) Europäisches Unionsrecht - EU Richtlinien: Richtlinien, die zeitnah in nationale Gesetze umgesetzt werden sollen Bsp. neues VVG (VersicherungsVertragsG) --> starke Auswirkungen auf die Wirtschaft 2) Nationales Verfassungsrecht - jeder Staat hat seine eigene Nationale Verfassung - GG 3) Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - allgemeine Regelungen  zum Umgang der Verwaltung mit den Bürgern  - Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürger gegen Handlungen der Verwaltung - VwVfG (VerwaltungsverfahrensG) - VwGO (VerwaltungsgerichtsO) 4) Besonderes Verwaltungsrecht - Regelung besonderer Sachverhalte, insbesondere bestimmte Tätigkeiten - Gewerbeordnung - Gaststättengesetz - Kreditwesengesetz