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Tierseuchen (Fach) / Reoviren (Lektion)
Reoviren
Diese Lektion wurde von Streifenkatzentier erstellt.
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- Reoviren Erreger von respiratorischen und enteralen Erkrankungen (Bezeichnung), aber auch systemischen Erkrankungen Unterteilung in Serotypen! Reassortment–segmentiertes Genom!
- Blauzungenkrankheit Anzeigepflichtig! Überwiegend akut verlaufende, saisongebundene Erkrankung von Schaf, Rind, Ziege und Wildwiederkäuern Übertragung durch Stechmücken (Arbovirus) Erreger ist sehr variabel (26 Serotypen mit unterschiedl. Virulenz –Impfung!)
- Blauzungenkrankheit - Klinik Verlaufsformen Schwererklinischer Verlauf (insbes. beim Schaf) Fieber, Hyperämie der oralen u. nasalen Schleimhäute, Lippen-und Zungenödeme, Blaufärbung der Zunge (selten), Erosionen u. Ulzerationenan den Schleimhäuten; Coronitis --> Tod in einer Woche Diaplazentare Infektion (5./6. Trächtigkeitswoche) --> Aborte, Fetopathien ModeraterklinischerVerlauf Symptome ähnlich, aber weniger ausgeprägt Milder klinischerVerlauf Subklinischer Verlauf (insbes. beim Rind)
- Blauzungenkrankheit - Epidemiologie Übertragung des Erregers durch Stechmücken (Culicoides, Gnitzen) Vermehrung in Speicheldrüse der Arthropoden (Arbovirus) Verbreitung des Virus v.a. während der Sommer(regen)zeit Keine Kontaktinfektionen! --> keine horizontale Übertragung zwischen Säugetieren Virusreservoir --> Inapparentinfizierte Rinder, Ziegen, Wildwiederkäuer Virämie kann bis zu 60-80 Tage dauern! Überwinterung!
- Blauzungenkrankheit - Diagnose Klinische Symptome --> Verdacht Erreger-/Ag-Nachweisaus EDTA-Blut, Organen (Milz, Lymphknoten)RT-PCR, ELISA AK-NachweisELISA, NT
- Aktuelle BTV-Situation in den Nachbarstaaten BTV-4• Seit 2014 in Südosteuropa• 2015 --> vom Balkan über Ungarn nach Nordwesten• Januar 2016 in Österreich• September 2016 Norditalien• Ausbrüche < 150 km von DE BTV-8• Seit August 2015 in Frankreich• Ausbrüche < 150 km von DE
- Blauzungenkrankheit - Bekämpfung und Kontrolle Möglichkeiten für das Monitoring/Überwachung•Sentineltiere- SerologischeUntersuchungvonBTV-negativenWdk.•Wildtiermonitoring•Entomologisches Monitoring- im gesamten Bundesgebiet- Morphologische Sortierung und Charakterisierung der Gnitzen- Untersuchung der Gnitzenpoolsmittels RT-PCR BMEL: Im Rahmen des seit 2010 durchgeführten Monitorings mit insgesamt rund 110.000 Proben wurden keine Hinweise auf eine Zirkulation des BT-Virus in Deutschland gefunden Immunisierung
- Rechtsvorschriften Blauzungenkrankheit Vorschriften zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit–Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit (geändert: 30. Juni 2015 und06. Mai 2016)–EU-Vorschriften Blauzungenkrankheit liegt vor:• Virologiesche Untersuchung oder• Serologische Untersuchung + Klinische oder epidemiologische BefundeVerdacht auf Blauzungenkrankheit liegt vor:• Klinische Untersuchung + epidemiologische Befunde (Aufterten des Vektors) Epidemiologische Nachforschung:• Seit wann das Virus im Betrieb vorhanden ist• Ansteckungsquelle• Vektor (Vorkommen/Verteilung)• Verbrachte empfänglichen Tiere
- Rechtsvorschriften Blauzungenkrankheit - Impfung §2 Impfung Vor 2008 Impfverbotin Deutschland Ab 2008 Impfpflichtbis einschl. 2009 in Deutschland•Impfung gegen BTV-8•inaktivierter Impfstoff Ab 2010 Impfpflicht aufgehoben --> Impfung auf freiwilliger Basis•2010 30%•2011 11%•2012 nicht mehr geimpft Seit 30. Juni 2015• Impfverbot in Deutschland• Gegen BT darf nur dann geimpft werden, wenn der Ausbruch dieser Tierseuche amtlich festgestellt worden ist Es darf hierzu nur ein inaktivierter BTV-Impfstoff, der den amtlich festgestellten Serotypenthält, eingesetzt werden Seit 06. Mai 2016• dürfen empfängliche Tiere gegen die BT nur mit Genehmigungder zuständigen Behörde und nur mit inaktivierten Impfstoffen geimpft werden• Behörde kann die Impfung anordnen
- Blauzungenkrankheit - Immunisierung Schutz --> durch homologen Serotyp- vor klinischer Erkrankung und Virusausbreitung (Verhinderung einer Virämie)- 80 % Impfabdeckung unterbindet die Zirkulation und Ausbreitung des Virus Südafrika•Lebendvakzine und inaktivierte Impfstoffe verfügbar•Risikofür Lebendvakzine:Aborte, Fetopathie, Entstehung von Reassortanten EU•Verwendung nur inaktivierte Impfstoffe•Nebenwirkungsfrei --> uneingeschränkt empfehlenswert Deutschland•Impfstoffe gegen BTV-1, 2, 4 und 8 sind zugelassen•Momentan verfügbare Impfstoffe in DE•GegenBTV-4und BTV-8 --> für Schafe und Rinder•Ideal wäre bivalenter Impfstoff: BTV-8+4•Empfohlenes Impfschema: Schaf/Rind: Impfung mit ca. 2-3 Monaten und erneut in 3-4 Wochen und danach jährlich•Handlungsoptionen(StikoVet: Dezember 2016)•deutschlandweite Pflichtimpfung --> gut, aber Finanzierung und Organisation zu aufwändig•regionale Pflichtimpfung --> Wirkung unklar•Pflichtimpfung in Restriktionszonen --> Organisatorisch noch mehr Aufwand; in Ungarn nicht erfolgreich•freiwillige Impfung --> erkennbar nicht geeignet die Erkrankung zurückzudrängen in Österreich, Ungarn, FRA Baden-Württembergwappnet sich -->Impfprogramm auf freiwilliger Basisetabliert (25% er Rinderbestände gegen BTV-8 geimpft)•Lahn-Dill-Kreiserlaubt Impfunggegen BT ohne Antrag bereits in 2016•2017: Impfempfehlung in Hessen, Niedersachsen•Geimpfte Tiere (min. 60 Tage) dürfen aus den Restriktionszonen verbracht werden
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- Blauzungenkrankheit - Maßnahmen nach amtlicher Feststellung Tötung und unschädliche Beseitigung der empfänglichen TiereGilt nur für erkrankte (moribunde)Tiere!Ansonsten nur, wenn Ausbreitung verhindert wird (wurde nicht angewendet!) Behandlung der Tiere, des Stalles oder sonstiger Standorte mit zugelassenen Insektiziden (kann) Bekämpfung in erster Linie durch Handelsbarrieren und Regelung des Viehverkehrs (Verbot) Etablierung von Restriktionszonen Restriktionszonen–20 km Radius um AusbruchUntersuchung aller empfänglichen TiereFür Betriebe in diesem Gebiet gelten die Maßnahmen wie beim Seuchenverdacht–Sperrgebiet: 100 km Radius um Ausbruch–Beobachtungsgebiet: 50 km Radius um das Sperrgebiet Nur geimpfte Tiere (min. 60 Tage) dürfen aus den Restriktionszonen verbracht werden29 In Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet epidemiologische Nachforschungen
- Blauzungenkrankheit - Aufhebung der Maßnahmen Einzelner Mitgliedstaat kann die Restriktionen auf seinem Hoheitsgebiet nicht eigenständig aufheben!!! BTV Freiheit: Monitoring --> negatives Ergebnis für mind. 2 Jahre
- Afrikanische Pferdepest - Allgemeines Perakut bis akut verlaufende Erkrankung bei Einhufern mit hoher Letalität •10 Serotypen mit unterschiedlicher Virulenz Übertragung durch Arthropoden (Culicoides) – wie bei BTV!!! Verbreitung: in Afrika endemisch,v.a.im tropischen Klimabereich Seuchenausbrüche früher in Spanien und Portugal (1987-1991) ,Marokko ,Indien u.mittlerer Osten Ausbrüche in der EU werden befürchtet
- Afrikanische Pferdepest - Klinik Verlaufsformen - je nach Virulenz und Tropismus des Erregers Pulmonale Form perakut (Letalität 95 %) Kardiale Form subakut (Letalität bis zu 50 %) Gemischte Form akut(Letalität bis zu 80%) Abortive Form milder Verlauf
- Afrikanische Pferdepest - Diagnose Nur FLI!!! Erreger-/Ag-Nachweisaus EDTA-Blut, Organen (Milz, Lymphknoten)RT-PCR, ELISAVirusanzucht AK-NachweisIm Rahmen von Import/ExportELISA, NT
- Afrikanische Pferdepest - Bekämpfung Anzeigepflicht Importverbote für Pferde aus verseuchten und seuchenverdächtigen Ländern (auch für vakzinierte Pferde) Hygienemaßnahmen an Flughäfen, Häfen (Insektenbekämpfung) EU --> Richtlinen zur Bekämpfung„Leitlinien für Maßnahmen zur Bekämpfung der Pferdepest“ in Deutschlandorientieren-auf eine schnelle Tilgung und -möglichst Verzichtauf Impfungen und Sperren Labornachweis nur FLI Verdacht: Klinik +epidemiologische AnalyseAmtliche Feststellung erfolgt auf Grund: Klinik und Virus-oder AG-Nachweis
- Afrikanische Pferdepest - Maßnahmen nach amtlicher Feststellung Tötung und unschädliche Beseitigung aller erkranktensowie serologisch positiven Tiere des Bestandes Sperrbezirk mind. 20 km Radius um die Pferdehaltung Epidemiologische Nachforschung Einrichtung von Krisenzentren(wie bei MKS) Behörde --> TilgungsplanPlan zur klinischen sowie serologischen Kontrolle im Sperrbezirk Kontaktminimierung (Aufstallung) Insektenbekämpfung
- Afrikanische Pferdepest - Schutzmaßregeln bei epizootischemAuftreten Sperrbezirk --> Radius von jeweils 20 km um die Pferdehaltung Beobachtungsgebiet --> Radius von ca. 100 km (Pferdehaltung) Kontrollzone --> 50 km um das Beobachtungsgebiet Im Sperrbezirk:Stellungnahmefür oder gegen eine Impfung Im Beobachtungsgebiet:regelmäßige Kontrolle der BetriebeStellungnahmezur eventuellen Impfung In der Kontrollzone:Gleiche Maßnahmen wie im BeobachtungsgebietImpfung ist verboten
- Afrikanische Pferdepest - Aufhebung der Schutzmaßregeln Verdacht hat sich unbegründet erwiesen Nach einem Ausbruchalle betroffene Tiere im Betrieb verendet/getötet undunschädlich beseitigt wurdenmind. 12 Monate nach der Impfung
- Afrikanische Pferdepest - Impfung Beschluss der EU-Kommission über die Bildung gemeinschaftlicher Impfstoffreserven gegen die Pferdepest Im Fall eines Ausbruchs frühzeitiger Impfstoffeinsatz•attenuierterLebendimpfstoff --> monovalente Impfstoffe aus 7 Serotypen(je 100.000 Dosen)•Immunität --> serotypspezifisch•Impfstoff stammt aus Südafrika (OnderstepoortBiological Products) Gründe für Anlegen von Impfstoffreserven•Gefahr der Einschleppung gegeben, s. Blauzungenkrankheit•Pferdepestvirusund Blauzungenviruswerden durch den gleichen Vektor übertragen•Pferdepest häufig tödlich (im Vergleich mit Blauzungenkrankheit)•Bislang nicht umgesetzt!!!