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Personalwirtschaft (Fach) / Mitbestimmung (Lektion)
Die Unternehmensmitbestimmung beteiligt die Arbeitnehmer an wirtschaftlichen und unternehmerischen Entscheidungen, vornehmlich in Kapitalgesellschaften.
Das Organ der Unternehmensmitbestimmung ist der Aufsichtsrat.
Das Drittelbeteiligungsgesätz von 2004 steht für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten vor. Ei Drittel der Aufsichtsrats muss von der Arbeitnehmer und zwei Drittel von den Arbeitgebern gestellt werden.
Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 regelt die Zusammensetzung für Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Arbeitnehmern. Der Aufsichtsrat setzt sich in gleichen Teilen aus Aufsichtsräten zusammen.
Das Montanmitbestimmungsgesetz von 1951 regelt die Zusammensetzung des Aufsichtsrates in Unternehmen mit mehr als 1000 Arbeitnehmer. Die Aufsichtsräte werden von Gesellschafter bzw Hauptversammlung gewählt. Gilt in Bergbau, Einsen und Stahlindustrie.
Diese Lektion wurde von natalka43 erstellt.
- Unterschied zwischen aktiven und passiven Wahlrecht. Aktives Wahlrecht berechtigt jemandem auszuwählen. Zugehörigkeit zum Betrieb. Man muss zu dem Zeitpunkt volljährig. Leiharbeitnehmer haben auch Recht zu wählen. Passives Wahlrecht berechtigt gewählt zu werden. Betreibszugehörigkeit - 6 Monate.Leiharbeitnehmer drfen nicht gewählt werden.
- Wann darf in dem Betreib ein Betriebsrat gewählt? Im Betreib müssen mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnemer sein, von denen drei wählbar sind. Wahlberechtigt sind alle Mitarebiter die das 18 Lebensjahr vollendet haben. Auch Leiharbeiter sind wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
- Mitbestimmung im Unternehmen Die Unternehmensmitbestimmung beteiligt die Arbeitnehmer an wirtschaftlichen und unternehmerischen Entscheidungen, vornehmlich in Kapitalgesellschaften. Das Organ der Unternehmensmitbestimmung ist der Aufsichtsrat. Das Drittelbeteiligungsgesätz von 2004 steht für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten vor. Ein Drittel der Aufsichtsrats muss von der Arbeitnehmer und zwei Drittel von den Arbeitgebern gestellt werden. Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 regelt die Zusammensetzung für Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Arbeitnehmern. Der Aufsichtsrat setzt sich in gleichen Teilen aus Aufsichtsräten zusammen. Das Montanmitbestimmungsgesetz von 1951 regelt die Zusammensetzung des Aufsichtsrates in Unternehmen mit mehr als 1000 Arbeitnehmer. Die Aufsichtsräte werden von Gesellschafter bzw Hauptversammlung gewählt. Gilt in Bergbau, Einsen und Stahlindustrie
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates. Die Überwachung der Einhaltung geltender Gesätze, Verordnungen, Unfallvorschriften, Tarifverträgen. Die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung. Die Einglieferung Schwerbehinderten und sonstiger schutzbedürftiger Personen. Die Integration ausländischer Mitarbeiter, Massnahmen zur Bekämpfung von Rassismus. Die Wahl einer Jugend-und Auszubildendenvertretung vorzubereiten und durchzuführen und Anregungen entgegennehmen. Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu föfdern.
- Rechte des Betriebsrates, Mitwirkung Informationsrecht - Der Arbeitgeber informiert über Maßnahmen zum Arbeitsschutz, Gestaltung der Arbeitsplätze, geplante Betreibsveränderungen. Vorschalgrecht - Der Betreib darf Vorschläge bei der Personalplanung und ihrer Durchführung geben. Antragsrecht - Der Betriebsrat hat das Antragsrecht für Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen. Beratungsrecht - Bei Maßnahmen der Ablauf und Arbeitsplatzplanung steht dem Beriebsrat ein Beratungrecht zu. Anhörungsrecht - Vor der Kündigung ist der Betriebsrat zu hören.
- Mitbestimmungsrecht Das Mitbestimmungsrecht gibt dem Betriebsrat das Rech mitzubestimmen und sogar einer Entscheidung widersprechen oder verhindern.
- Wann darf Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden? Im Betrieb sollenmindestens 5 Areitnehmern sein, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu Ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Vorausetzung dafür ist bestehen eines Betríebsrates, da die Vertretung nur über Betriebsrat gewählt werden darf.
- Die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung Die Wahlen finden alle zwei Jahren statt. Die Wahl ist geheim und unmittelbar. Wählen können jugendliche bis 18 Jahre und Auszubildende bis 25 Jahre. Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betreibs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, es sei denn, dass sie Mitglied des Betreibsrates sind.
- Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung die Einhaltung der Rechtsnormen für Jugendliche und Auszubildende und Überwachung die Beantragung von Maßnahmen beim Betreibsrat. die Weiterleitung von Anregungen der Jugendliche und Auszubildende an der Betreibsrat und Beachtung ihrer Erledigung.
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