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Abgabenordnung (AO) (Fach) / Zuständigkeit der Finanzbehörden (Lektion)

Wie können die Finanzämter in Hinblick auf ihre örtliche Zuständigkeit unterschieden werden

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  • Wohnsitzfinanzamt Finanzamt in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat § 8 AO § 19 Abs.1 AO Steuern vom Einkommen der natürlichen Person (Einkommensteuer) USt der natürlichen Personen, die keine Unternehmer sind (z.B. für unberechtigten USt-Ausweis in einer Rechnung
  • Geschäftsleitungsfinanzamt Finanzamt in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung (§ 10 AO) befindet (§ 20 Abs. 1 AO) Steuern vom Einkommen der juristischen Personen (Körperschaftsteuer), Personenvereinigungen und Vermögensmassen