2
Abgabenordnung (AO) (Fach) / Zuständigkeit der Finanzbehörden (Lektion)
Wie können die Finanzämter in Hinblick auf ihre örtliche Zuständigkeit unterschieden werden
Diese Lektion wurde von mrbean erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Wohnsitzfinanzamt Finanzamt in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat § 8 AO § 19 Abs.1 AO Steuern vom Einkommen der natürlichen Person (Einkommensteuer) USt der natürlichen Personen, die keine Unternehmer sind (z.B. für unberechtigten USt-Ausweis in einer Rechnung
- Geschäftsleitungsfinanzamt Finanzamt in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung (§ 10 AO) befindet (§ 20 Abs. 1 AO) Steuern vom Einkommen der juristischen Personen (Körperschaftsteuer), Personenvereinigungen und Vermögensmassen