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Schuldrecht BT I (Fach) / Rechte des Käufers (Lektion)
Nacherfüllung,Rücktritt,Minderung,Schadensersatz,Aufwendungsersatz
Diese Lektion wurde von jilli11 erstellt.
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- Nacherfüllung §§433 I 2,437 Nr.1,439 Kv mangelhafte Sache Ausübung des Wahlrechts durch den Käufer kein Ausschluss der Nacherfüllung keine Verjährung §438
- kein Ausschluss der Nacherfüllung durch Vertrag keine Kenntnis des Käufers §442 keie Unmöglichkeit keine berechtigte Verweigerung §439 III
- Nachbesserung Beiseitigung des Mangels Verkäufer kann auch Dritten beauftragen
- Nachlieferung Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache Käufer muss gem. §439 IV die mangelhafte Sache zurückgewähren
- Unverhältnismäßigkeit absolute und relative
- absolute Unverhältnismäßigkeit Wert der mangelfreien Sache oder die Bedeutung des Mangels die Kosten der jeweiligen Nacherfüllung rechtfertigen Kosten des Käufers vs. Interesse des Käufers an der Nacherfüllung Grenzen strittig: jedenfalls ab Nachbesserung von mind. 200 %
- relative Unverhältnismäßigkeit dann,wenn der Kostenvergleich zw. den beiden Arten der Nacherfüllung eine der Möglichkeiten unverhältnismäßig erscheinen lässt Faktoren zB.: Verschulden des Verkäufers (ihm kann mehr zu gemutet werden) erleidet der Käufer Nachteile ? Nachteile des K <->Zumutbarkeistgrenze des V
- Rücktritt bei möglicher Nacherfüllung gem. §§437 Nr.2,323 gesetzl. Rücktrittsrecht gem.§§437 Nr.2,323 Abschluss eines Kv Mangelhaftigkeit erfolglose Fristsetzung oder Entbehrlichkeit keine Unerheblichkeit i.S.d. §323 V 2 kein Ausschluss nach §323 VI kein Ausschluss nach §§442,444BGB,§377 HGB kein Ausschluss des Rücktrittrechts wegen Verjährung des Nacherfüllungsanspruchs §§438 IV 1,218 2.Rücktrittserklärung §349
- Unerheblichkeit obj. Bwertung bei Abweichung von einer garantierten Beschaffenheit= Erheblichkeit
- Ausschluss nach §323 VI Verantwortlichkeit des Käufers Grund zum Rücktritt : Umstände, die zum Ausbleiben der Nacherfüllung führen auch Annahmeverzug auf Nacherfüllung gerichtet
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- Verjährung des Rücktritts durch §§438 IV 1,218 I 1 Verjährung des Nacherfüllungsanspruchs wirkt sich auf den Rücktritt aus
- Rücktritt bei unmöglicher Nacherfüllung §§437 Nr.2,323,326 V gesetzl. Rt Kv Mangel Entbehrlichkeit der Frist §326 V Keine Unerheblichkit i.S.v. §323 V 2 Kein Ausschluss §323 VI siehe anderen Rt siehe anderen Rt 2. Rterklärung §349
- Minderung des Kaufpreises §§437 Nr.2,441 Kv vorliegen der Rücktrittsveraussetzungen §441 I 1 Minderungserklärung Kein Ausschluss des Minderungsrechts wegen Verjährung des Nacherfüllungsnspruchs §438 V
- Vorliegen der Rtv. vorherige Fristsetzung §323 I , wenn nicht entbehrlich (§§323 II,326 V,440) auch bei unerheblicher Pflichtverletzung möglich
- Rechtsfolge der Minderung abhängig davon ob Käufer den Kaufpreis bezahlt hat noch nicht bezahlt: -> geminderter Kaufpreis schon bezahlt: -> §441 IV 1 Anspruchsgrundlage zur Herausgabe des gezahlten Geldes Höhe der Minderung richtet sich nach §441 III -> neuer Preis = alter Preis x (Wert mit Mangel/Wert ohne Mangel)