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Römisches Recht II (Obligationenrecht) (Fach) / Konsensualkontrakte (Lektion)
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- Emptio venditio? = Kauf; Austausch von Waren gegen Geld
- Was sind Waren? (Kaufvertrag) alle körperlichen Sachen verwertbare Güter Recht an körperlichen Sachen Forderungsrechte gegen bestimmte Personen
- Was bedeutet Austausch? (Kauf) Ware wird wegen des Geldes und das Geld wegen der Ware hingegeben wird Verpflichtung wird gerade um der anderen Willen begründet synallagmatisch = wechselseitige Verbindung und Gegenanspruch
- Barkauf oder Handkauf? Austauschabrede ging dabei Hand in Hand mit dem Austausch der Ware und des Geldes. → Befriedigung unmittelbar anstehender Bedürfnisse. Es ist die Erfüllung der beiderseitigen Leistungen von der jeweiligen Verpflichtung (Austauschabrede) zeitlich nicht getrennt. Entsteht eine Verpflichtung der beiden Parteien aus der Austauschabrede so ist sie mit sofortiger Erfüllung auch schon getilgt. Verpflichtung wird nur mehr gedanklich wahrgenommen. → Causa, warum es bei der geschehenen Leistung auch bleiben soll Beim Barkauf geht es nicht darum, dass sofort Ware gegen Geld gegeben wurde, sondern das die Verpflichtung zur Leistung von Ware und Geld in ihrem Entstehen auch schon getilgt wurde.
- Bsp. für Barkauf? ursprünglich Mancipation, wandelte sich jedoch und man benötigte ein eigenes Haftungsgeschäft, das die Preiszahlung sicherte.
- Kauf (vom Barkauf zum Kauf mit künftiger Leistung)? Man ging beim Kauf von der Preisseite ab. Verpflichtung einen Preis zu zahlen wurde von der Leistung selbst durch eine Stundungsabrede getrennt (Kreditkauf). à Ich bin damit einverstanden, dass ich das vereinbarte Geld erst später bekomme. Stundungsabrede machte nur sinn wenn man die ausstehende Geldleistung erzwingen konnte. (Klage) Beim emptio venditio ist die Abkehr vom Barkauf vollzogen, weil es auch wirtschaftlich sinnvoll war, künftigen Bedarf oder bei kontinuierlichen Handel Waren zu sichern.
- Wann spielt Stückkauf-Gattungskauf, Stückschuld-Gattungsschuld eine Rolle? (Kauf) beim Kauf durch Stipulation oder im Konsensualvertrag weil es zu einer Verpflichtung künftiger Warenleistung kam.
- Stückschuld? = Specieskauf Leistungsgegenstand wurde sofort bei Vertragsabschluss individuell festgelegt (zb. dieser Skalve mit Namen Stichus)
- Gattungskauf? = Genuskauf Dem Verkäufer wurde ein größerer Spielraum gegeben, den individuell zu leistenden Gegenstand aus einer Gruppe von gleichartigen Gegenständen auszuwählen. (zb. Ein Arbeitssklave, ein männl. Sklave) dem Schuldner wird nur ein Leistungsrahmen genannt Parteien des Vertrag konnten Leistungsrahmen der Gattungsschuld nach ihren konkreten Vorstellungen festlegen. Nahmen jedoch auf gängige Gattungsbezeichnungen Rücksicht. (Sklaven, Wein, Schaf etc) Gattungsbezeichnungen konnten verengt werden (männlicher Sklave) sachenrechtlicher Unterschied von vertretbar und unvertretbar ¹ Unterschied zwischen Gattungs- und Stückschuld.- Es konnte auch eine vertretbare Sache Gegenstand einer Stückschuld sein (dieses bestimmte Schaft)- Auch unvertretbare Sachen konnten Gegenstand einer Gattungsschuld sein (10 Joch besten kampanischen Weidelands) à Gattungsbegriff musste Wahlrahmen für Schuldner abstecken.
- Woraus ergaben sich Specieskauf und Genuskauf? aus der vertraglichen Abrede
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- worauf beschränkte sich die emptio venditio? auf den Spezieskauf --> Ausnahme!
- Was wählte man für Gattungskäufe? wechselseitige Stipulation: Verkäufer versprach Ware und Käufer versprach Geld.
- Wahlschuld? Obligatio alternativa= Wahlschuld ist aus einer Reihe ganz spezieller Gegenstände zu treffen, nicht aus einer Reihe gleichartiger GEgenstände. zb. dieses Lamm od. diese Ziege. immer 2 od. mehrere Gegenstände geschuldet, Schuldner muss eines dieser Gegenstände leisten und wird von seiner Schuld befreit wenn keine Vereinbarung dann hat Schuldner das Wahlrecht
- Ersetzungsbefugnis? = facultas alternative zb. ein LAmm ersatzweise eine Ziege Es ist nur ein Gegenstand geschuldet und nur dieser kann vom Gläubiger gefordert werden. Der Schuldner kann sich durch Leistung eines anderen Gegenstandes von der Schuld befreien Bei Tot des Lammes wird er von der Leistungspflicht befreit.
- Kauf? Notwendig: Einigung über Lieferung der Ware und Zahlung des Preises. Fehlt eines in Abrede, entw. kein Vertrag zustande gekommen, od. anderer Vertragstyp (Tausch-Paulus, Schenkung-Ulpian)
- Problem beim Kauf? Da nur ganz bestimmte Typen, durch formlosen Konsens, begründeter Verträge eine Klage gewährte wurde, waren andere Verträge unverbindlich, weil das Edikt keine Klage vorsah. emptio venditio locatio conductio mandatum societas wurden Klagen gewährt. Erst im Laufe der Zeit hat sich dieser Typenzwang gelockert. Mischtypische oder atypische Verträge traten auf. Davor gab es für mischtypische und atypische Verträge nur die Möglichkeit die eigene Vorleistung zurückzufordern wenn die Gegenleistung ausblieb, da mangels einer Klage die Gegenleistung nicht erzwungen werden konnte.= condictio ob causam datorum
- Essentialia negotii? = Einigung der Parteien über Ware und Preis ist das Mindesterfordernis eines gültigen Kaufvertrages.
- Was konnte neben Ware und Preis noch bestimmt werden? Leistungzeit Leistungsort Leistungsart eine Rolle spielen. → Konnten die Parteien selbst entscheiden ob sie sich über weitere Aspekte einigen. → Wollten sie eine Einigung über irgendeinen Punkt finden, brachten aber keine Einigung zustande, so fehlte es insgesamt am Konsens über ganze Geschäft
- WAs passierte, wenn die Parteien einen Nebenpunkt offenlassen wollten, oder ihn nicht bedacht haben? Der Iudex musste im Streitfall kraft der ex fide-bona die Leistungspflichten näher bestimmen.
- Was ist Dispositives Recht? Die Jurisprudenz hat auf Grund der ex fide bona eine ganze Rechtsordnung entworfen, die immer dort eingriffen, wo die Parteien auf eine vertragliche Regelung vergessen oder verzichtet hatten.
- naturalia negotii? = Die Regeln, die mangels konkreter Vertragsbestimmungen kraft BONA FIDES eingreifen (dispositives Recht).
- accidentalia negotii? = Nebenabreden, die nicht geschäftstypisch sind, jdeoch dem Geschäft dennoch beigefügt werden. zb. Bedingung.
- Kaufpreis? Kaufpreis musste zu mindestens teilweise in Geld bestehen und war den Vereinbarungen der Parteien überlassen. Einigung über Preis wenn: Preis ernstgemeint (pretium verum) ist und bestimmt war (pretium certum)
- pretium certum? Der Kaufpreis muss hinreichend bestimmt sein.Aus der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer muss sich der Umfang der Verpflichtung des Verkäufers eindeutig ergeben. Unzulässig ist es, einer der Vertragsparteien ein einseitiges Preisbestimmungsrecht einzuräumen.
- Eckdaten Kaufpreis? Preis einer Sache konnte am Anfang noch beliebig bestimmt werden in der nachklassischen Zeit hatte jede Sache einen bestimmten gerechten Preis (iustum pretium) Übervorteilung des Verkäufers = Recht des Verkäufers Ware zurückzufordern, wenn Preis unter dem halben Wert der Ware lag. Käufer konnte jedoch aufzahlen. à laesio enormis Höchstpreisedikt von Diokletian = Schutz des Käufers und führte wieder zum Tauschhandel.
- Einigung über Ware? individuell oder Gattung rechtliche Sachen faktische Sachen noch gar nicht existente Sachen (ungeborenes Tierjunge, ungeerntete Früchte - Kauf ist bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses zustande gekommen, sofern das Tierjunge geboren wird. - Die Wirkungen des Vertrages hängen zwar mit dem Eintritt der Geburt zusammen, sie treten aber nicht erst bei der Geburt ein, sondern werden auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurückbezogen. à ex tunc (seit damals)
- Musste es die Ware schon geben, damit ein Vertag zustande kommen konnte? Nein! Käufer konnte Risiko übernehmen, dass und wieviel an Ware entstehen werde. Hier musste Käufer auch zahlen wenn kein Ertrag herauskam Als Gegenstand des Kaufes galt die Erwerbschance (emptio spei)
- Bedurfte der Konsens über Ware und Preis eine besonderen Ausdrucksform? Nein! manchmal wurde dem Verkäufer als Zeichen des Abschlusses ein Ring oder eine kleinere Menge an Geld gegeben. → ARRAH = Angeld oder Reugeld Arrah sicherte einen künftig, in Schriftform vorgesehenen Kaufabschluss à Straf Arrah oder Reugeld: Partner konnte durch Zahlung des Reugeldes vom Vertrag loskommen. à Reu Arrah.
- Wovon konnten die Parteien die Wirkung des Kontraktes Abhängig machen? Befristung (dies) → Eintritt war fix Bedingung condictio → Eintritt war ungewiss Beide Eintritte konnte auschiebend oder auflösend sein. Waren Wirkungen aufgeschoben so konnten vorher keine Rechte geltend gemacht werden.
- Anfängliche Unmöglichkeit ? = obejktive Unmöglichkeit Gegenstand des Kaufvertrags existierte nie, ist vor Kaufabschluss untergegangen. Ware hat es nie gegeben, vor Vertragschluss physisch untergegangen Ware war nicht Gegenstand rechtlichen Verkehrs. Ware gehörte bereits dem Käufer
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- Kann aus einem unwirksamen Vertrag Schadenersatz gefrodert werden? (anf. Unm,) Nein, wegen Nichterfüllung des Vertrages. = Erfüllungsinteresse --> positives Interesse
- Was ist ein "negatives Interesse"? Bei Anfänglicher Unmöglichkeit. Schuldner muss allenfalls jenen Aufwand ersetzen, den der Gläubiger im Vertrauen auf die fehlende Gültigkeit des Vertrages erlitten hat. zb. Aufwendungen, die sich als nutzlos erweisen. = Vertrauensschaden.
- impossiblium nulla obligatio est? der Leistungsschuldner muss dem Gläubiger keine Leistung erbringen, die ihm zu leisten unmöglich ist
- Klagen bzw. Regelungen bei Anfänglicher Unmöglichkeit? Man hatte die Möglichkeit der Rückforderung der Erbrachten Leistung, die Leistung wurde als ungerechtfertigte Bereicherung mittel condictio indebiti behandelt. oder Um einem gutgläubigen Käufer einer res extra comercium oder eines freien Römer Schadenersatz zusprechen zu können, haben sie einen gültigen Kauf angenommen oder trotz Ungültigkeit die actio empti gewährt.
- subjektive Unmöglichkeit? = Unvermögen. Klarster Fall: Geldschuldner hatte Geld nicht, um zu erfüllen. Obligation blieb bestehen.
- Verbotene und unsittliche Geschäfte? lex im perfectae lex minus quam perfecta lex perfectae unsittliche Geschäfte
- lex imperfectae? = Verbote ohne gesetzliche sanctio zb Lex Cincia Verbotswidrige Schenkungen sind zwar gültig doch noch nicht vollzogene Schenkungsversprechen sind nicht durchsetzbar, da der Prätor dem Versprecher eine exceptio legis Cinciae gewährt. wurde Verbotswidrigkeit mittels Exceptio geltend gemacht wurde, so führte dies zum Ergebnis der Nichtigkeit.
- lex minus quam perfecta? Verbotswidriges Verhalten ist rechtswirksam, aber mit Strafe belegt. zb. lex Furia testamentaria. Verbietet Annahme von Legaten über 1000 AS. Ein größeres Legat ist zwar gültig, aber Erbe kann vom Legatar eine Buße in der Höhe des Vierfachen des verbotenen Überschusses fordern.
- lex perfectae? Unwirksamkeit der verbotenen Verhaltens o zb lex Verconia Bürger der ersten Steuerklasse darf keine Frau als Erben einsetzten. Verbotswidrige Erbeneinsetzung ist unwirksam o zb lex Iulia de fundo dotali = Veräußerung eines Dotalgrundstücks durch den Ehemann.
- Unsittliche Geschäfte? = negotia turpia verletzten den Standard ordentlichen Verhaltens -à contra bonos mores. o war der Inhalt bedenklich dh. auf Erbringung einer sittenwidrigen Leistung gerichtet so waren sie von vornherein nichtig o waren die Geschäfte aber im Inhalt neutral und unverfänglich dann konnte noch immer einer exceptio doli zur Unwirksamkeit führen.
- Konsens? = Die Übereinstimmung der Willen der beiden Parteien. Beim modernen Recht reichte die Übereinstimmung der Erklärungen auch wenn im dahinterstehenden Willen ein Dissens vorliegt. Der Mangel der Willensübereinstimmung führte erst dann zur Unwirksamkeit, wenn die betroffene vertragliche Regelung wesentlich war.- zb. Verkäufer wollte Tichus verkaufen, hat aber Titius genannt.- error in negotio = wenn die Parteien verschieden Geschäfte abzuschließen meinten. - zb die eine Partei wollte mieten die Andere verkaufen- error in corpore vel obiecto = Irrtum über die Identität der Ware zb. eine Partei wolle Stichus kaufen, die Andere Titius verkaufen. zb. der eine wollte 50 AS bekommen, der Andere aber nur 30 As zahlen. Fraglich war ob auch die fehlende Willensübereinstimmung über wesentliche Eigenschaften der Ware zur Unwirksamkeit des Geschäft führen.- error in substantia oder in materia zb anstatt eines Silbernen Tisches wurde nur ein versilberter verkauft wenn ein wesentlicher Irrtum vorlag dann kam kein wirksamer Vertrag zustande. Bei einem error in materia konnte freilich auch bei Annahme der Gültigkeit
- Dissens? offenen Dissens = wenn den Parteien der Mangel der Willenseinigung klar vor Augenstand versteckten Dissens = wenn der Anschein für die Einigung sprach. bloß scheinbarer Dissens = wenn Parteien die selbe Ware meinten, sie aber für Dritte verwirrend-verschieden bezeichnet wurde.- error in nomine beeinträchtigte den Konsens nicht (falsa demonstratio non nocet)
- Zwang? einen Zwang zu einem bestimmten „Wollen“ hat das römische ius civile den Willen trotz der gewiss fehlerhaften Motivation für beachtlich erklärt.→ coactus tamen volui – obwohl gezwungen, habe ich doch gewollt. Der Prätor half jedoch mit Hilfe des Deliktsrechts durch das in integrum restituito. Einer erzwungenen stipulatio konnte eine exceptio quod metus causa entgegengesetzt werden Ein erzwungener Kauf wurde von vornherein als Verstoß gegen die bona fides für unwirksam erachtet. Bei arglistig erschlichener Willensentscheidungen galt ähnliches- Nicht auf Grund des mangelhaften Konsens sonder über das vom Prätor eingeführte Delikt dolus über die exceptio doli (bei Geschäften des ius strictum)- durch Berufung auf die bona fides (beim Kauf und anderen bonae fidei iudicia) wurde der rechte Zustand wiederhergestellt.
- Leistungspflichten und Klagen? actio venditi = Klage des Verkäufer mit Ziel, dass der Käufer den vereinbarten Kaufpreis zahlt, allenfalls mit Verzugszinsen. actio empti = Klage des Käufers, richtet sich auf die Leistung des Kaufgegenstandes durch den Verkäufer à Ware musste tradiert werden. Tratitio! Der Verkäufer war nicht verpflichtet Eigentum zu übertragen, er musst dem Käufer lediglich Gewähr leisten, dass dieser ungestörten Besitz und Fruchtgenuss hatte. Bei Nichterfüllung, Verzug, Rechts- oder Sachmängel konnte der käufer Ersatzansprüche in Geld geltend machen. actio venditi & actio empti waren iudicia bonae fides, dadurch konnten die Juristen die Leistungspflichten wo es an Regelungen fehlte näher präzisieren.- zb. Käufer musste Zinsen für noch offenen Kaufpreis zahlen oder Aufwendungen des Verkäufers auf die Kaufsache ersetzen.
- Gefahrtragung bei Leistungsgefahr? durch die bona fides-Klausel der actio empti wurde das Risiko des Leistungsuntergang bzw. Leistungsverschlechterung auf die beiden Parteien verteilt. Käufer trägt Risiko für : Musste Gefahr für casus (Zufall) tragen er erhält keine oder nur eine verschlechterte Primärleistung Verkäufer trägt Risiko für: Musste für dolus und culpa einstehen dh er musste Schadenersatz leisten. Käufer erhielt Sekundärleistung.
- Gefahrtragung bei Preisgefahr? Zwei Leistungspflichten stehen einander in der Weise gegenüber, dass die eine jeweils um der anderen willen begründet wird à Synallagma Wurde der Verkäufer von seiner Leistungspflicht befreit weil der Käufer die Leistungsgefahr trägt, stellte sich nun die Frage ob der Käufer auch von seiner Leistungspflicht befreit werde. = Preisgefahr→ Solange der Verkäufer nicht von seiner Leistung frei wurde, folgte auf Grund des Synallagma die Leistungserfüllung durch den Käufer.→ Musste Verkäufer Schadenersatz leisten war Käufer zur Zahlung verpflichtet bzw. zahlte nur Differenz zwischen Schadenersatz und Kaufpreis.
- Preisgefahr beim Gattungskauf? Bei einem Gatttungskauf konnte sich Verkäufer nicht von seiner Leistung befreien es sei denn: die gesamte Gattung ist untergegangen oder wenn der Verkäufer die konkrete Ware aus der Gattung schon bindend bestimmt hatte Dasselbe gilt für die Wahlschuld.
- was bedeutet "periculum est emptoris"? Die Gefahr trug der Käufer uzw. regelmäßig ab dem Kaufabschluss dh. Einigung über Ware und Preis. Käufer musste Kaufpreis zahlen obwohl er- keine oder eine verschlechterte Ware bekam- anstelle der Primärleistung keinen Schadenersatz erhielt. Im Laufe der Entwicklung wurde die Preisgefahr jedoch teilweise dem Verkäufer zugerechnet. Zufallsrisiko wurde geteilt- Verkäufer wurde durch die Figur der custodia das Risiko des niederen Zufalls zugemessen.- Käufer wurde das Risiko der höheren Gewalt zugemessen. (vis maior) Eine custodia-Haftung trägt der Verkäufer, bei dem die Ware einstweilen verlieb. (erst in der Nachklassik).
- Wodurch blieb der Verkäufer beim Kauf ersatzpflichtig? Man weitete die Leistungspflicht des Verkäufers von culpa auf den Bereich des niederen Zufalls aus. Soweit er aber Ersatz leisten musste, musste er auch den Kaufpreis erhalten.
- Eviktion durch einen Eigentümer? ein Nichteigentümer die Sache ohne Ermächtigung des Eigentümers verkauft hatte. - Klage: rei vindicatio oder actio Publiciana jemand (Eigentümer oder Nichteigentümer) eine mit einem dinglichen Recht eines Dritten belastete Sache verkaufte. - Klage: actio serviana (vindicatio pignoris) bei besitzlosen Pfand oder - die actio confessoria (vindicatio servitutis) bei Servitutberechtigten. → Eine Garantiestipulation stellte darauf ab, dass dem Käufer die Sache nicht im Prozessweg entzogen werden kann + das er sie recte (in richtiger Weise) gebrauchen könne.→Eine Vindikation musste nicht immer zur Herausgabe der Sache führen. Der Käufer konnte es auch auf eine Geldverurteilung ankommen lassen und den Urteilsbetrag = litis aestimatio, an den Dritten zahlen.→ In diesem Fall war die Sache trotzdem evinziert. Das „haben“ des Käufers beruhte nicht mehr auf der causa der emptio venditio.