5

Fische (Fach) / Fisch (Lektion)

Haltung

Diese Lektion wurde von mary2rade erstellt.

Lektion lernen

  • Haltung (1) Salmoniden = Zucht: Regenbogenforellen, Bachforellen und Saiblinge  Satzfische: Huchen, Äschen und Renken  Parameter: 12 l/sek Wasserumlauf  Temperaturen im Sommer zwischen 8 und 18°C, !   Sauerstoffgehalte zwischen 8 und 12mg /l, !   pH-Werte zwischen 6,0 und 8,0, !   Gehalt an freier Kohlensäure weniger als 25mg/l   Ammoniak weniger als 0,02 mg/l NH3  Fließkanäle 1,5-3cm/sec  Laichreife zwischen Oktober und März  Schlachtgewicht 250-330g ( nach 1 Jahr)  (2) Karpfen=  Sauerstoffgehalt nicht unter 3mg/l  !  pH-Werte zwischen 6,0 und 9,0  1,5 Kg binnen 3 Jahren 
  • Seuchen Fischseuchenverordnung  gilt nicht für: Wildfische, Aquarienfische,  Maßnahmen bei Ausbruch:  Sperre des Bestandes, Tötungsanordnung, Desinfektion, Sperrbezirk und Überwachungsgebiet 
  • Arzneimitteleinsatz (1) Bäder=  niemlas 4 Stunden nach Fütterung, für ausreichend Sauerstoff sorgen  bei niedrigster Wassertemperatur,  Kiemenerkrankungen immer zuerst (2) zugelassene Arzneimittel =  sulfadoxin, trimethoprim: Forellenbrut  Calciumhydroxid Calciumoxid Formaldehyd  Calciumhydroxid (Löschkalk) Natriumchlorid Verbot: Kalumpermanganat, Malachitgrün,  Anästheise für LM- Fische: Benzocain, Isoeugenol,Tricainmesilat, MS 222  (Nelkenöl)
  • Angeln venünftiger Grund ( Hege, Nahrungsmittel) Fischereischeinpflicht Verbot bestimmter Fangmethoden ( künstliche Lichtquellen, explodierende Mittel )TierschutzwidrigWettfischen ( abzugrenzen vom Gemeinschaftsfischen) lebende Köder Hälterung lebender Fische Angelzirkus Catch & release ( außer bei untermaßigen Fischen, in der Schonzeit, bei Fangverbot ) 
  • Gesetzeslage Gesetzeslage= Rechtgrundlage: Tierschutz-Schlacht-VO, VO (EU) 1099/2009gelten als WirbeltiereBetäubungsgebot bei schmerzhaften Eingriffen Artikel 5 § - aber nicht nur Tierarzt Mechanische Betäubung: stumpfer Schlag auf den Kopf Elektrobetäubung (Wasserbad) CO2-Betäubung für Salmoniden Verabreichung eines Stoffes mit Betäubungseffekt (ausg. Stoffe wie Ammoniak)- Tricain, Nelkenöl, Benzocain, Ethanol, Tötung muss unmittelbar danach erfolgen!! Ausnahmen für Massenfang von Fischen sowie einzelne Aale und Plattfische Amputationsverbot Qualzuchten § 11b Töten nur unter Betäubung ( cave= Artikel 4a $ gilt nur bei warmblütigen Tieren) vernünftiger Grund Artikel 11 §Rückstandhöchstmengen= VO (EG) Nr. 470/2009, VO (EU) Nr. 37/2010 
Anzeige