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Römisches Recht II (Obligationenrecht) (Fach) / Rechtformalismus im OR (Lektion)
- Geschäftsformen des Obligationenrechts? Sponsio: war ein reines Verpflichtungsgeschäft, es war ein eidliches Versprechen, dessen ursprünglich sakrale Wirkung sich zur weltlichen Wirkung des möglichen Vollstreckungszugriffs durch den Begünstigten wandelte.--> aus der Sponsio entwickelte sich das förmliche Schuldversprechen stipulatio + Formalakt zur Aufhebung = acceptilatio
- Wann war die Entwicklung zu rechtlich verbindlichen, formfreien Geschäften erkennbar? in der republikanischen Zeit (ca 475 vChr.)
- Wieso war es so wichtig im Obligationenrecht Formfreiheit zu gewinnen? Um verbindliche GEschäfte mit Ncihtrömern zu machen.
- Formfreie Geschäfte? Konsensualkontrakte Pacta
- Urkunde und Beweissicherung? Testatio = Zeugenurkunde: Vorgang wird von Zeugen beschrieben die sodann ihre Siegel auf die Urkunde setzen. Quittungsurkunde: nahm den Geschäftakt auf und enthielt eigenhändigen Schriftvermerk des Leistungsempfängers.--> kein großer Schritt mehr zur Schriftform, bei der die Schrift überhaupt erst die Verbindlichkeit begründet.--> Puplizitätsformen: um die Öffentl. von Geschäftsakten zu erreichen oder um die Beteiligten von einem unüberlegten Abschluss zurückzuhalten. Vorrang des öffentl. Begründ. Pfand.
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