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Römisches Recht II (Obligationenrecht) (Fach) / Bedingung, Befristung, Auflage (Lektion)
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- condicio? = BedingungEin zukünftiges, . noch ungewisses Ereignis, von dessen Eintritt eine Rechtswirkung abhängt
- Was ist Ziel einer Bedingung? Rechtswirkung der Verpflichtung einer noch nicht überschaubaren künftigen Entwicklung anzupassen, jedoch zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu einer Bindung zu gelangen.
- suspensive Bedingung? schiebt die Wirkungen des Geschäfts bis zum Eintritt der Bedingung auf. Wirkungen des aufschiebenden bedingten Rechtsgeschäft treten erst in Zukunft ein Schuldnerpflichten und Gläubigerpflichten enstehen erst mit Eintritt der Bedingung Rechtsgeschäft befindet sich in Art Schwebezustand (pendet condicio) Kein Partner darf treuwidriger Weise eingreifen
- Denkansätze susp. Bed.: wenn Bedingung eintritt, können die Wirkungen des Rechtsgeschäftes...? auf den Zeitpunkt des Bedinungseintritts bez. werden. generelle Wirkung müsste alle in der Zwischenzeit getroffenen Maßnahmen berücksichtigen Auf den Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses (Rückwirkung der Bedingung) bez. werden.Rückwirkung müsste alle in der Schwebezeit getroffenen Maßnahmen unwirksam erscheinen lassen.
- Eckpunkte Suspensive Bedingung? Durch Rückwirkung kann auch der bedingte Anspruch durch ein Pfand gesichert werden, weil sie eine gesicherte Forderung für die Zeit der Verpfändung schafft --> Erfordernis Akzessorität Rückwirkung stammt teilw. aus Erbrech, ihre Grundgedanken gelten auch im Obligationsrecht --> bedingte Anspruch ist vererblich --> Anspruch auf Erbe aber erst nach Bedinungseintritt Bedingte Forderung kann auch noviert werden, weil durch Rückwirkung die Forderung für die Novation existent wird. Fälligkeit wurde bis zum Bedingungseintritt hinausgeschoben. Irrtümlich erbrachte Leistungen mittels "condictio indebiti" zurückgefordert werden bedingtes Geschäft hat Vorwirukng --> wenn es nicht zum Bedinungseintritt kommt wenn der Gegner dolos den Eintritt der Bedingung verhinderte, so galt Bedinung als eingetreten.
- resolutive Bedinung? Sie kann sofort eintretende Wirkungen bei Eintritt d. Bedingung wieder auflösen --> Gebrauch eher selten. Dabei sollten jedenfalls die Geschäftswirkungen sofort eintreten, beim Eintritt d. Bedingung aber wieder entfallen keine grundsätzliche Rückwirkung des BEdinungseintritts
- Einmalige Leistungen? wollte man bei Verpflichtungen auf einmalige Leistungen mit Bedingung ernst machen --> nach Bedingungseintritt Rückabwicklung der erbrachten Leistung.
- Dauerleistungen? zb. bei Miete, Pacht, Dienstvertrag, Gesellschaft; Hier war auflösende Bedinung (Kündigung) mit einer ex-nunc-Beendigung des Schuldverhältnisses sinnvoll.
- bedingugnsfeindliche Geschäfte des ius civile? actus legitimi: Geschäfte des ältesten ius civile, vertrugen sich nciht mit Bedingung, wurden durch Beisetzung dieser unwirksam.zb.: acceptila. Der Schulderlass musste klar, endgültig und damit unbedingt sein.
- bedingungsfeindliche Geschäfte außerhalb des Obligationenrecht? Eigentumsübertragung durch mancipio Begründung dinglicher Rechte durch in iure cessio Erbschaftsantritt (Ausnahme bei Rückwirkung) Vormundbestellung
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- Konnte die Stipulation auflösend bedingt abgeschlossen werden? Nein. Doch behandelte der Prätor die Vereinbarung der Bedinung als Abrede (Pactum) im Gegensatz zur aufschiebenden bedingten Aufhebung des zivilen Geschäfts und gewährte eine exceptio pacti.
- Wie konnte eine Bedingung eintreten? Kasuale- oder Zufallsbedingung = vom Willen der Parteien unabhängig Potestativbedinung = vom Willen derParteien abhängig - Musst jedoch vom Wilen des Berechtigten abhängen, weil sonst die Verpflichtung vom Willen des Verpflichteten abhägnig war und dann fehlte an dem für eine Verpflichtung erforderlichen Bindungswillen --> es kam kein Vertrag zustande.
- unechte Bedingung? Wenn die Parteien das Geschäft von einem gegenwärtigen oder vergangenen Ereignis abhängig machten. Es gab keinen Schwebezustand, das Geschäft war sofort wirksam oder unwirksam. War eine Bedingung unmöglich, so war das ganze Geschäft unwirksam! Dasselbe gilt für verbotswidrige und unsittliche Bedingungen. Bei notwendigen Bedingungen, bei denen das Geschäft an ein gewiss eintretendes Ereignis geknüpft war, war das Geschäft sofort gültig oder allenfalls die Leistungspflicht aufgeschoben es gibt eine positive und negative Bedingung
- Befristung? Der (sichere) Eintritt von Rechtwirkungen hängt von einem künftigen Ereignis ab (kann sicher oder unsicher sein). Es handelt jedoch um ein gewisses Ereignis zb. Kalenderdatum. Geschäft ist sofort wirksam; nur die Leistungspflicht erscheint ihnen aufgeschoben. --> sofern es sich um eine aufschiebende Bedingung handelt Die auflösende Bedingung wird als Aufhebungsabrede angesehen, aus der die Leistung unter Hinweis auf die bona fides oder kraft einer vom Prätor gewährten exceptio pacti verweigert werden kann.
- Auflage? = modus. Ist mit der Bedingung verwandt. Dem Empfänger einer unentgeltlichen Zuwendung (Schenkung, Erbschaft usw) wird ein bestimmte künftiges Verhalten vorgeschrieben. (zb. Verwendung der Mittel für einen bestimmten Zweck. Die Zuwendung soll sofort wirksam werden. Ist nicht wie bei der aufschiebenden Bedingung vom künftigen Verhalten abhängig. Folgte das Verhalten nicht so konnte die Zuwendung zurückgefordert werden. In der späteren Zeit wurde die Auflage direkt und nicht indirekt über die Rückforderung der eigenen Zuwendung erzwungen. In der klassischen Kaiserzeit gewährte man begünstigten Dritten eine actio utilis auf Erfüllung der Auflage