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Römisches Recht II (Obligationenrecht) (Fach) / Einteilung der Obligationen (Lektion)

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Diese Lektion wurde von Oellah erstellt.

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  • Art der Einteilung der Obligationen? nach Entstehungsgrund der Verpflichtung obligationes civiles, obligationes honorariae obligationes naturales (=Verlegenheitsbezeichnung negotia stricti iuris und bona fidei
  • Einteilung nach Entstehungsgrund der Verpflichtung? entw. aus Kontrakt od. Delikt
  • Kontraktobligationen durch...? eine Sache durch Worte durch buchung durch Konsens begründet. 
  • Was waren Kontrakti im Römischen Recht? nur Verträge, die vom ius civile anerkannt wurden. im Laufe d. Zeit durch erweiterte Klagegewährungen auch andere Vereinbarungen als rechtlich verpflichtend anerkannt. 
  • BSP für spätere anerkannte Obligationsgründe? Gaiuswerk "res cottidianae" (=Jurisprudenz des täglichen Lebens) 
  • res cottidianae? nennt 3 Gruppen des Obligationsgründe (weil durch Vertrag und DElikt noch nciht alle Obligationsgrundlagen erfasst sind).  contractus Maleficium (Verbrechen, Überltat) variae causarum figuraeteilt sich in 1. boligationes quasi ex contractu... und 2. obligationes quasi es maleficio1 = Quasikontrakte2 = Quasidelikte
  • Bsp. für Quasikontrakte? negotiorum gestio (Geschäftsführung ohne Auftrag) condictio (Klage aus ungerechtfertigter Vereicherung und Darlehensklage) Tutela (Vormundschaft) Legatum per damnationem (schuldrechtliches Vermächtnis) communio (Ansprüche von Mitgliedern einer Gemeinschaft) 
  • Bsp. für Quasidelikte? = deliktsähnliches Verhalten  Actio de deiectis vel effusis (Klage gegen Bewohner eines Raumes, aus dem etw. aud die Straße geschossen od. geworfen worden war.) Actio de posito vel suspenso (Klage gegen den Eigentümer eines Gebäudes, von dem etw. zum Schaden eines Passanten herunterzufallen droht.) iudex qui litem suam fecit (Amtspflichtverletzung des Richters) Klage gegen Schiffer, Gast- u. Stallwirte, deren PAssagiere, Verfrachter bzw, Gäste Schaden durch Anfestellte des Schiffers, ... zugefügt worden war. 
  • obligationes civiles? Berufen zur Begründung des Leistensollens auf das ius civile. Prätor gewährt Klage in der das ius civile in Formeln übersetzt wird. Iudex wurde angewiesen, nach dem bereits vorgegebenen, vom Prätor vorausgesetzten zivilen oportere zu entscheiden. 
  • Obligationes honorariae? Berufen sich zur Begründung des Leistensollens auf das Edikt. Edikt fortgebildet durch: Verfassungsrechtliche Macht des Prätors Ädile Provinzmagistrate Der KLageinhalt wurde vom Prätor selbst geschaffen (bildete Recht fort). Die prätorische Klageformeln bestimmten demgegenüber die Verurteilungsvoraussetzungen zumeist selbst --> wurdne in Klageformel aufgezählt, genauso wie der Umfang dieser Verurteilung. --> actiones in factum concepta
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  • obligationes naturales? = sind eig. keine Verpflichtungen, weil es hier an der notwendigen Klagbarkeit fehlt. Weisen jedoch rechtlich verschiedene Wirkungen auf. 
  • Bsp. für obligationes naturales? 1. Geschäftsschulden von  Sklaven Haussöhnen  Personen in mancipatio 2. Geschäfte, bei denen es an der Zweiheit von G und S fehlt. 
  • Geschäftsschulden von Haussöhnen, Sklaven, Personen in mancipatio? konnten nicht zu Klage führen. = natural obligationen.  wurden ON erfüllt, konnte man sie nicht mehr zurückfordern --> Rückforderungsklage (condictio indebiti) wie bei Bezahlung einer Nichtschuld kam nicht in Frage.  G hatte ei Erfüllung der ON das ihm zustehende erhalten, hätte es jedoch nicht klagen können Bezeichnung ON war auch dafür da, dass eine Bürgschaft/ Pfand für eine solche Verbindlichkeit gültig bestellt werden konnte --> Erfordernis der Akzessorität (Schuld muss vorhanden sein) 
  • Bsp. bei Geschäften wo es an der Zweiheit von G und S fehlt? Zwischen Gewalthaber und Gewaltunterworfenem  Zwischen Sklaven und Dominus Klage des Dominus gegen Sklaven kam nicht in Frage (auch anders herum nicht). Dominus haftet aus Geschäften des Skalven in Höhe des peculium, das dem Sklaven eingewäumt worden war. Ausmaß der Haftung auch dadurch, in welchem Ausmaß Geschäfte zw. peculium und übrigem Vermögen des Dominus gemacht wurden.  Es gab auch Obligationen, die zur Klagegewährung führten, S aber ihr gegenüber eine Exceptio (Einrede) begehren konnte --> wenn einrede zutraf schloss sie Erfolg d. KAlge auf Dauer aus. Leistung d. S ohne Rücksiche auf Einreden:* condictio indebti (Rückforderungsklage) bei indebitum solutum (Erfüllung einer Nichtshculd) gewähren od. * Kondiktion versagen. --> Annahme, dass eine NO bestanden habe. 
  • negotia stricti iuris und bona fidei? = Einteilung nimmt auf Entscheidungsspielraum d. Iudex bezug. --> ergibt sich aus Gestaltung d. Klageformel als Iudicium stricti iuris  iudicium bona fidei
  • iudicium stircti iuris? Klage der strengen ius civile Kein Ermessensspielraum  oportere (=Verpflichtung nach ius civile) ergab sich aus dem zivilen TB der datio (Übereignung d. Geldes) --> certa pecunia (Kein Ermessensspielraum)       - die Summe der Verurteilung entsprach genau jener der datio.       - pluris petitio (zuviel Verlangtes) des Kläger --> Freisprechung d. Beklagten--> certa res (Mehr Ermessensspielraum weil durch Schätzung der Wert ermittelt wurde)--> formula incerta (dem iudex obliegt die konkrete Bestimmung des Leistungsumfanges. = quid quid... was wauch immer 
  • iudicium bona fidei? Richter konnte Frund und Umfang des Verbindlichkeit wetgehend nach Treu und Glauben bestimmen. was rechtens war, wurde von den Juristen, die den Richter bei der Urteilsfindung zur Seite standen bestimmt. nicht von den Juristen die den Gerichtsmagistrat bei der Prozessformelfassung berieten. 
  • Einteilung der Obligationen (Höbenreich)? Vertragliche schuldverhältnisse (erlaubte Handlungen) Deliktische Schuldverhältnisse (unerlaubte Handlungen)
  • Vertragliche Schuldverhältnisse? contractus pactum  Quasi-Verträge
  • Contractus? obligationes re contractae = Realverträge obligationes litteris contractae = Literalverträge obligationes consensu contractae = Konsensualverträge Innominativverträge
  • Quasi-Verträge? negotorum gestio solutio indebiti tutela
  • Deliktische Schuldverhältnisse? Zivile Delikte Prätorische Strafklagen  Quasi-Delikte
  • Zivile Delikte? Furtum Damnum iniuria datum (später auch gewaltsame Sachbeschädigung durch bewaffnete Bande) Iniuria 
  • Prätorische Strafklagen? actio quod metus causa actio de dolo
  • Quasi-Delikte (Iustinian)? Klage gegen - iudex qui litem suam fecit, - edictum de effusis vel deiectis und - de posito aut suspenso Haftung für Dritte bei - furtum und- damnum--> (Angestellte/Gehilfe des nauta, caupo, stabularis)