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Römisches Recht II (Obligationenrecht) (Fach) / Das persönliche Verhältnis zwischen G und S (Lektion)
- Obligationen? = persönliche Beziehungen zw. ganz bestimmten Personen. Dritte konnten an Rechtsbeziehung (vonculum iuirs) nicht teilhaben.
- Rechte an Dritte übertragen? nicht ohne Novation (Erneuerung der Obligation)
- Einzige "dritte" Personen, die an Schuldverhältnis teilhaben konnten? Sklaven und Haussöhne, bzw. Stellvertretung und Vertrag zugunsten Dritter