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Römisches Recht II (Obligationenrecht) (Fach) / Leistungsinhalte und Leistungszwang (Lektion)

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Diese Lektion wurde von Oellah erstellt.

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  • Wie sind Leistungsinhalte? direkt oder indirekt. 
  • direkte Leistungsinhalte? Geldzahlungsverpflichtungen od. Sachleistungsverpflichtungen sind zwangsweise durchsetzbar, indem man das Geld (od. Vermögensgegenstände, die zu Geld gem. werden können) aus dem schuldnervermögen wegnimmt. 
  • indirekte Leistungsinhalte? bereits ein Handeln des Schuldner kann lediglich mittelbar, nämlich durch Einwirkung auf den Willen des Schuldners erzwungen werden. 
  • mittelbarer Zwang? = Haft, Entbehrung, Schläge --> schlecht für G wenn S hartnäckig ist. Lösung: Ersatz der Leistung in Geld. 
  • Vindikation? in späten Kaiserzeit entwickelt Möglichkeit, Sachverfolgungsansprüche (Vindikationen) durch direkten Zugriff auf die herauszugebende Sache zuverwirklichen.  (Ein Vollstreckungsbeamter nahm den Gegenstand manu militari weg --> im Urtiel speziell angeordnet)
  • Klagsformel? intentio (Klagebegehren): war die Verpflichtung formuliert; Verpflichtung wurde mehr oder weniger präzise als Grundlage für spätere Verurteilung angeführt condemnatio: wurde der iudex zur Verurteilung angewiesen; lautet stets auf Geld.
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