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Römisches Recht II (Obligationenrecht) (Fach) / Forderung und Klagemöglichkeit (Lektion)

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Diese Lektion wurde von Oellah erstellt.

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  • Forderung des Gläubigers von "actio" getrennt gesehen? an wodurch ist dann der Schuldner an das Schuldverhältnis gebunden? -Nein; wenn es gegen den Schuldner keine Klagemöglichkeit gibt, gibt es auch keine rechtlich  bedeutsame Verpflichtung des Schuldners. - durch Moral und Sitte 
  • Wenn Klage vorhanden? Immer zweiseitiges Verfahren → Zuerst Klage vom Gerichtsmagistrat (prätor) gewährt werden, damit sich ein Richter (iudex) mit dem Fall beschäftigen konnte und der Kläger zu seinem REcht kam. 
  • Wenn keine Klage gewährt? Abreden, aus denen der Gerichtsmagistrat keine actio gewährte, begründete keine Forderung. 
  • Wie ist das römische Rechtdenken? Aktionenrechtlich
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