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Biwi (Fach) / Bildung, Arbeit und Beruf (Lektion)

Diese Karteikarten dienen zur Prüfungsvorbereitung im Fach Bildungswissenschaften und dem Modul "Bildung, Arbeit und Beruf"

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  • Was sind die "Allgemeinen Bestimmungen"? Kurzbezeichnung für die Verfügungen des preußischen Kultusministers Falk (1872) zur Neuordnung der Volksschule und der Lehrerbildung, die bis zum Ende des Ersten Weltkriegs gegolten haben. Sie hoben die bildungsfeindlichen ‚Stiehlschen Regulative‘ von 1854 endgültig auf; durch sie erhielten die Realien (Sachkenntnisse in Mathematik, Heimatkunde, Handarbeit und neueren Sprachen) auch in Preußen wieder einen festen Platz in der Volksschule.
  • Was versteht man in Deutschland unter dem Begriff "Berufsausbildung"? "Berufsausbildung" meint in Deutschland die gezielte Vermittlung einer Qualifikation, die für die Ausübung einer bestimmten Berufstätigkeit erforderlich ist. Solche Qualifikationen werden in Schulen, Hochschulen und Betrieben nach vorgegebenen Standards vermittelt und durch formale Zertifikate bestätigt. (KE3, S.9).
  • Was versteht man unter dem Begriff "Durchlässigkeit" im Bildungswesen? Unter ‚Durchlässigkeit‘ im Bildungswesen versteht man die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bildungsgängen einer Bildungsstufe zu wechseln.
  • Was bedeutet: Entkopplung von Schulformen und Schulabschlüssen? Entkopplung von Schulformen und Schulabschlüssen: bedeutet, dass Abschlüsse nicht mehr nur an der ihnen zugeordneten Schulform erworben werden können.
  • Was waren "Gelehrtenschulen"? Gelehrtenschulen waren höhere Schulen in protestantischen Gebieten, die seit der Zeit der Reformation entweder durch eine Stadt oder einen Landesherrn getragen wurden und auf den Universitätsbesuch vorbereiten sollten.
  • Was ist unter der "horizontalen Gliederung des Schulsystems" zu verstehen? Horizontale Gliederung des Schulsystems: Ist die Unterteilung des Bildungssystems in verschiedenen „Stufen“: Dabei ist die erste Stufe die Grundschule (4 bis 6 Jahre), dann folgt die Sekundarstufe I, darauf die Sekundarstufe II und der Tertiäre Bereich.
  • Was waren "Höhere Töchterschulen"? Höhere Töchterschulen: Im 19. Jahrhundert gab es für Mädchen, denen der Zugang zur Universität verwehrt war, ‚höhere Töchterschulen‘, an denen keine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) vergeben wurde. Die Funktion dieser Schulen bestand in der Bildung bürgerlicher Hausfrauen.
  • Was bedeutet "Kulturautonomie"? Die Kulturautonomie liegt bei den Bundesländern. Sie sichert den Ländern das Recht, ihr Schulwesen gesetzlich zu regeln und selbstständig zu verwalten und schließt Bundesgesetze zur Regelung der schulischen Berufsausbildung aus.
  • Was waren "Lateinschulen"? Lateinschulen: im späten Mittelalter in den Städten aus Kloster- und Domschulen hervorgegangene höhere Schule, in der besonders lateinische Grammatik gelehrt wurde; in der Reformation Erweiterung des Fächerkanons zur Vorbereitung auf theologische Studien; im 18. Jahrhundert Umwandlung zum Gymnasium.
  • Was bedeutet "Rehierarchisierung"? Rehierarchisierung: Hinter gleichen Abschlüssen an unterschiedlichen Schulformen steht eine große Bandbreite erreichter Leistungen. (Die Mittlere Reife kann z.B. an der Hauptschule, der Realschule oder am Gymnasium erworben werden.)
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  • Was waren "Ritterakademien"? Ritterakademien: (auch Ritter-Schulen und Ritterkollegien genannt) waren in der Frühen Neuzeit Bildungsanstalten für die Söhne adeliger Familien. Sie entstanden im deutschsprachigen Raum nach westeuropäischen Vorbildern seit dem Ende des 16. Jahrhunderts. So wurden unter anderem mehrere Ritterakademien gegründet, in denen ab Beginn des 18. Jahrhunderts zunehmend auch Bürgersöhne zugelassen wurden.
  • Was gehört zu den "äußeren Schulangelegenheiten" und wer ist für diese Verantwortlich? Zu den ‚äußeren‘ Schulangelegenheiten gehören die Errichtung und Erhaltung von Schulgebäuden, die Einstellung und Finanzierung des nicht lehrenden Personals und die kommunale Schulentwicklungsplanung. Diese Aufgaben werden von den Kommunen wahrgenommen oder auch an freie Träger übertragen.
  • Was gehört zu den "inneren Schulangelegenheiten" und wer ist für diese Verantwortlich? Zu den ‚inneren‘ Schulangelegenheiten gehören die Festlegung von Zielen und Inhalten des Unterrichts, die Ausbildung und Finanzierung des lehrenden Personals und die strukturelle Ausgestaltung des Schulsystems. Sie werden von den Ländern wahrgenommen.
  • Was beschreibt der Begriff "Standardisierung" im Kontext von Bildung? Standardisierung: beschreibt, inwieweit die Curricula, Prüfungen und Zertifikate der jeweiligen Bildungsgänge landesweit einheitlichen Standards entsprechen.
  • Was ist die "Stiehlsche Regulative"? Stiehlsche Regulative: Eine nach ihrem Verfasser Anton Wilhelm Ferdinand Stiehl (1812-78) benannte und am 1.,2. Und 3.10.1854 in Preußen veröffentlichte Schulordnung, die aus einer streng restaurativen Tendenz heraus die Volks- und Lehrerbildung (wieder) einschränken und – nach dem Willen von König Friedrcih Wilhelm IV. – „dem unheilvollen Einfluß des verpesteten Zeitgeistes“ (Aufklärung) entgegenwirken sollte. Sie wurde durch die ‚Allgemeinen Bestimmungen‘ vom 15.10.1872 aufgehoben.
  • Was beschreibt der Begriff "Stratifizierung des Bildungssystems"? Stratifizierung des Bildungssystems: beschreibt die Gliederung des Bildungswesens in einem hierarchischen System. In Deutschland herrscht eine relativ starke Stratifizierung.
  • Was ist die "vertikale Gliederung des Schulsystems"? Vertikale Gliederung des Schulsystems: Ist die Unterteilung der einzelnen Stufen in verschieden „wertige“ Schul- bzw. Bildungsabschlüssen. Der Sekundarbereich 1 ist z.B. unterteilt in Hauptschule, Realschule und Gymnasium.
  • Wer ist im förderalen Staat für die Bildungsgänge der Sekundarstufen I und II verantwortlich? Die Zuständigkeit liegt bei den Ländern, eine Aufgabenverteilung erfolgt innerhalb der Länder durch Unterscheidung von inneren und äußeren Schulangelegenheiten. Die „äußeren" werden an die Kommunen abgegeben. Auch die Berufsschulen fallen unter die Zuständigkeit der Länder. Hier kommt der Bund ins Spiel, wenn es um außerschulische Berufsausbildung geht. Die Länderschulpolitik wird durch die KMK vermittelt.
  • Stellen Sie die Grundzüge der Herausbildung „höherer“ und „niederer“ Schulbildung in Preußen vom ausgehenden 18. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts dar. Das höhere Schulwesen Preußens war in der Gründungsphase nur für Jungen zugänglich; es war engverbunden mit dem Berechtigungswesen und durch das neuhumanistische Allgemeinbildungskonzept gekennzeichnet. Es diente zunächst insbesondere der Bildung qualifizierter Beamter.Das niedere Schulwesen hatte vorrangig die Aufgabe der Erziehung „braver“ Untertanen und war durch die Beschränkung auf fundamentale Kulturtechniken dem Prinzip der Bildungsbegrenzung verpflichtet.
  • 1787 wurde in Berlin das „Oberschulkollegium“ gegründet, welches sich zunächst daran machte, das ‚höhere‘ Schulwesen zu ordnen. Das zentrale Instrument dazu schuf es sich durch ‚Regelungen zur Abschlussprüfung‘. Nennen Sie die 3 Abiturreglemente. 1. Abiturreglement: (23.12.1788) Einführung einer ‚Abiturprüfung‘ am Ende der Schulzeit, die die Reife oder Unreife zum Universitätsstudium bescheinigen soll. Der Besuch der Universität bleibt jedoch eines jedem eigenen Ermessens überlassen (-> Die Abiturprüfung ist also nicht Zugangsvoraussetzung zur Universität!)2. Abiturreglement: (1812) Die Abiturprüfung wurde für alle, die ein Staatsexamen (für das höhere Lehramt oder auch für den Justizdienst) ablegen wollten verbindlich. Zudem wurden erstmalig die inhaltlichen Anforderungen detaillierter Festgelegt.3. Abiturreglement: (1834)Abiturprüfungen als Voraussetzung für alle universitären Studiengänge. Lediglich die Studien in der philosophischen Fakultät, soweit sie nicht zum Staatsexamen führten, konnten auch nach 1834 ohne Abitur aufgenommen werden.-> Wichtig: Der Besuch des Gymnasiums und damit das Erlangen des Abiturs und der Besuch der Universität war allein den Jungen vorbehalten!Erst 1908 wurde in Preußen den Oberlyzeen das Recht eingeräumt, Abiturprüfungen durchzuführen. Seither können Frauen eine Abiturprüfung ablegen und damit die Berechtigung zum Universitätsbesuch erwerben.
  • Im 19. Jahrhundert entstand das Mittelschulwesen. Was war seine Aufgabe? Die frühen Lehrplanentwürfe stammten weitgehend aus dem Aufklärungsdenken des 18. Jahrhunderts, insbesondere aus dem an Nützlichkeit ausgerichteten Bildungsverständnis dieser Zeit. Mathematik, Mechanik, Ökonomie und moderne Fremdsprachen spielten in den Lehrplänen eine herausgehobene Rolle. Ihr praxisbezogenes Programm ermöglichte es ihnen, ihre Schüler einerseits nicht bewusst ‚dumm‘ zuhalten, andererseits aber nicht auf akademische Karrieren hin zu orientieren.Diese ‚bürgerlichen‘ Mittelschulen bildeten die institutionelle Basis der Realschulentwicklung im 19. Jahrhundert und bedienten die wachsende Nachfrage im Beschäftigungssystem (Industrialisierung!).
  • Stellen Sie die wesentlichen Elemente des Weimarer Schulkompromisses vor und erklären Sie welchen Beitrag er zum Übergang vom Stände- zum Leistungsprinzip leistete. Der Weimarer Schulkompromiss (1919/20) bezog sich auf die Struktur- und auf die Konfessionsfrage. Es gab als Folge des Kompromisses in Preußen die für alle Kinder gemeinsame vierjährige Volksschulunterstufe (Grundschule), an deren Ende erst die Verteilung der Schüler und Schülerinnen auf die Volksschuloberstufe, die Mittel- bzw. Realschule und das Gymnasium bzw. Lyzeum erfolgte. Die Volksschulen waren als Bekenntnisschulen von einer Konfession geprägt, boten eine konfessionell neutrale Schule mit Religionsunterricht in der jeweiligen Religion der Kinder oder unterrichteten als bekenntnisfreie Schulen. Dadurch, dass die Kinder am Ende der Grundschuljahre aufgrund der individuell erbrachten Leistungen auf die unterschiedlich anspruchsvollen weiteren Bildungswege verteilt wurden, löste sich das Schulwesen vom Ständeprinzip und orientierte sich – zumindest dem Anspruch nach – am Leistungsprinzip.
  • Vergegenwärtigen Sie sich die einzelnen Phasen der Schulentwicklung in Deutschland von 1945 bis 1989. Achten Sie dabei auf die Phasen der frühen Nachkriegsentwicklung (alliierte Schulpolitik), der Restauration sowie der Reformjahre in der westdeutschen Bundesrepublik sowie auf die Entwicklung der Schulstruktur in der DDR. Die frühen Nachkriegsjahre waren in Deutschland insgesamt durch die alliierten Siegermächte geprägt: Sie ´verordneten` den Schulen Deutschlands eine Entnazifizierung und Demokratisierung. Im Bereich der Schulstruktur war damit die Forderung verbunden, an die Stelle der gegliederten Schulen ein gestuftes Schulsystem einzuführen. Die Schulen in der DDR – inhaltlich dem Sozialismus sowjetischer Prägung verpflichtet – entwickelte eine Struktur, die von der für alle gemeinsamen zehnjährigen Polytechnischen Oberschule und der zweijährigen Erweiterten Oberschule geprägt war.Die Schulen der Bundesrepublik restaurierten, inhaltlich am westlichen Demokratieverständnis ausgerichtet, die aus der Weimarer Zeit überkommene Schulstruktur. Erst in den sechziger Jahren wurde diese Struktur aus bürgerrechtlichen und aus ökonomischen Gründen in Frage gestellt. Vorschläge zur Ablösung der gegliederten Schulstruktur durch ein Gesamtschulsystem setzten sich nicht durch, lediglich einige Bundesländer führten neben den tradierten Schulformen Gesamtschulen als ergänzende Schulformen ein. Die strukturellen Reformen, die seither betrieben wurden, konzentrieren sich auf Reformen innerhalb der tradierten Struktur. Unter diesen Reformen stechen in der alten Bundesrepublik die Umwandlung der Volksschuloberstufe zur eigenständigen Hauptschule und der gymnasialen Oberstufe zu ihrer Form mit Grund- und Leistungskursen hervor.
  • Skizzieren Sie, wie um 1800, in den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts und in der Gegenwart die gegliederte Struktur begründet wurde. Um 1800 wurde die gegliederte Schulstruktur mit der ständischen Gesellschaft, in den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts mit den Anforderungen des Beschäftigungssystems begründet.Gegenwärtig wird die gegliederte Schulstruktur begründet mit dem Leistungsprinzip, also dem Verweis auf (vermeintliche) Begabungsunterschiede zwischen den Schülern, hinsichtlich der Fähigkeit, festgelegte Kriterien (Qualifikationsziele) erreichen zu können. Die Schulstruktur ist demnach darauf ausgerichtet, in den Schulformen möglichst leistungshomogene Schülergruppen zusammenzuführen, um so die optimale Begabungsgerechte Förderung zu erzielen.