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Kommunikation (2) (Fach) / III Methoden der alternativen Konfliktbeilegung 4 (Lektion)

2. Mediation / Verfahrensbestimmungen

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  • Wo sind einzelne Verfahrensbestimmungen enthalten? In § 5 Abs. 3, 4 und 5 MedG.
  • Welche Bestimmungen gelten für die Mediation? Was sind Kennzeichen der Mediation? - Der Mediator ist nicht für das Ergebnis verantwortlich, sondern nur dafür das die Parteien miteinander reden.- Der Mediator muss sicherstellen, dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstehen.- Mediation ist freiwillig und kann jederzeit von den Parteien oder dem Mediator beendet werden.- Nach Einigung muss der Mediator sicherstellen, dass alle den Inhalt der Einigung verstanden haben. Einigung sollte dokumentiert werden. Hieraus entsteht aber kein Vollstreckungstitel.
  • Nachteil der Mediation? Es gibt beim Mediationsverfahren keine Mediationskostenhilfe. Nachteil: arme Menschen werden ein Gerichtsverfahren anstreben und kein Mediationsverfahren.