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Kommunikation (2) (Fach) / III Methoden der alternativen Konfliktbeilegung 2 (Lektion)

2. Mediation / Regelung

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  • Definition Mediation In § 1 MedG definiert: Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines oder mehreren Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung des Konfliktes anstreben.
  • Merkmale Mediationsverfahren - ist vertraulich - Verschwiegenheitspflicht Mediator - Mediationsverfahren ist ein strukturiertes Verfahren - Mediationsverfahren soll freiwillig sein - soll Parteien bei der eigenverantwortlichen Problemlösung helfen - Mediator legt keine Vorschläge zur Konfliktlösung vor, dies sollen sie Parteien selber entwickeln