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Verwaltungsrecht (Fach) / Klausur Semester 5 (Lektion)

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  • Wie definiert sich der Subventionsbegriff nach §267, Abs. 7 StGB? "Leistung aus öffentlichen Mitteln von Bund oder Ländern an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und der Wirtschaftsförderung dienen soll."
  • Wie definiert sich "Subvention" nach der Rechtsliteratur und was versteht man unter "Beihilfen"? "Subventionen sind alle Leistungen einer rechtsfähigen Einrichtung der öffentlichen Hand an eine rechtsfähige Einrichtung oder Person. die ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt werden und helfen sollen, Ziele im öffentlichen Interesse zu verwirklichen."Formen: Zuschüsse (auch "verlorene", welche der Empfänger nicht zurückzahlen kann), Kredite, Zinserleichterungen, etc... Defintion: Beihilfe, Art. 107 - 109 AEUVBeihilfen sind Subventionen für bestimte Branchen und Marktsektoren in der EU (Landwirtschaft)
  • Was versteht man unter dem "Kaskadensystem"? = Normenleiter des Vergaberechts GPA World Trade Organisation (=Völkerrecht = Agreement of Gouverment Procurement, 1994, 2006) EU-Richtlinien dt. GWB; § 127 GWB, VgV VgV VOen(evtl. VergabenVOen der Länder)
  • Welches sind die 7 Grundsätze des Vergabeverfahrens nach § 97 GWB? Wettbewerb Transparenz Gleichberechtigung Zuschlag erhält das "wirtschaftliche Gebot" (nicht unbedingt das preisgünstigste) Bieterqualifikation (fachkundig, leistungsfähig, zuverlässig) Mittelstand fördern (Gebot der Losvergabe = Großauftrag aufgeteil in kleine Lose Subjektives Recht einräumen
  • Welche sind die 4 Arten des Vergaberechts nach den VO, § 101 GWB? Offene = öffentliche Ausschreibungen nich-offene = beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, Einladung zu Vergabeverfahren vorgeschaltet Verhandlungsverfahren = freihändige Vergabe wettbewerblicher Dialog (in der Praxis selten) für besonders komplexe Aufträge
  • Definition: Subjektiv öffentliches Recht "Ein subjektiv öffentliches Recht steht Personen zu, wenn es aus öffentlichem Recht entspringt und der Inhaber aufgrund dessen eigene Interessen (bestimmtes TUn, Dulden oder Unterlassen) gegen den Staat geltend machen kann."§ 42 Abs. 2 VwGO "...Verletzung eigener Rechte..."
  • Wie definiert sich nah § 40 VwVfG "Ermessen" und welche zwei Formen gibt es? "Ermessen" hat die Verwaltung nach heutiger Auffassung nur auf der Rechtsfolgensteite eines Gesetzes.""Die Vewaltung kann also die Rechtsfolge wählen, wenn ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt ist, der Emessen gestattet Entschließungsermessen = "ob" Auswahlermessen = Welche Maßnahmen "wie"
  • Was versteht man unter einem Ermessens"fehler" der Verwaltung? = Nichtgebrauch, Überschreitung, Fehlgebrauch= AbwägungsdefizitFehler überprüfen Verwaltungsgericht (Entscheidung war zweckwidrig)
  • In welchen 2 Situationen ist "Ermessen" nicht vorhanden? Selbstbindung der Verwaltung (in gleichen Fällen darf die Verwaltung nur von bestehende Praxis (Verwaltungsausübung) abweichen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt)Es gibt keine Gleichbehandlng im Unrecht Ermessensreduzierung auf Nulles ist nur eine Entscheidung überhaupt möglich. 
  • Definition des unbestimmten Rechtsbegriffes der "öffentlichen Sicherheit"? = Unverleltzlichkeit der Rechtsordnung, der subjketive und Rechtsgüter des Einzelnen (=Privatrecht) sowie Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und der sonstigen Träger der Verwaltung.
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  • Wie lassen sich "öffentliche Ordnung" und "Gefahr" rechtlich definieren? Öffentliche Ordnung: Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach jeweils sozialen und ethischen Aunaschauungen (nicht des Beamten oder Richters) unerlässliche Voraussetzung für das geordnete Zusammenleben innerhalb eines bestimmten Gebietes ist. (BVerG 2001) Gefahr im rechtlichen Sinne: Wenn Sachlage oder Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Rechtsgut verletzt.Gefahrarten: Abstrakt Konkret gegenwärtige Gefährder (neue Begrifflichkeit seit der akuten Terrorbedrohung für Deutschland)
  • Welches Ziel verfolgt die Regulierung von Marktsektoren? Markteröffnung (Entflechtung) Tranzparenz Sicherstellen der Verbraucherversorgung (Wasser, Strom, Infrastruktur)
  • Was sind die 4 Merkmale der öffentlich-rechtlichen Stiftung? Definition: "Ein öffentlich-rechtliche Stiftung ist: rechtsfähig, verwaltet übertragenes Stiftungsvermögen für öffetnliche Zwecke Beinhaltet "Nutznießer" Stiftungszweck = öffentliches Anliegen Beispiele. Stiftung preußischer Kulturbesitz
  • Was sind die 4 Organisationsformen witschaftlicher Unternehmen einer Gemeinde? Regelbetrieb = unselbststndige Verwaltungsstelle einer Behörde => Materialbeschaffung Eigenbetrieb = weitesgehend selbständiges Unternehmen, aber nicht rechtsfähig => Abfallentsorgung Anstalt des öffentlichen Rechts  = selbstständiges Kommunalunternehmen => Krankenhaus Kommunalbetriebe privatrechtlicher Rechtsform => Stadtmarketing GmbH
  • Was sind die 4 Kennzeichen sozialer Marktwirtschaft? Privateigentum Leistungswettbewerb Freie Preisbildung Volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen
  • Welche drei "Herren" hat eine öffentliche Straße? Privatrechtlicher Grundstückseigentümer (bei Angrenzung an das eigene Grundstück) öffentlich-rechtlicher Sachherr (Gemeinde, Kreis) Träger der Straßenbau- und -unterhaltunglast (Bsp.: Bundesstraße)
  • Welche 3 Arten der Nutzung "öffentlicher" Sachen durch Bürger gibt es? Gemeindebrauch = uneingeschränkt für alle (bsp. Straßen) Sondergebrauch = Rudern in öffentlichen Gewässern Anstaltsgebrauch = alle nach Zulassung (Stadthalle)
  • Was sind die 3 Voraussetzungen für "öffentliche Sachen"? Zweck des Gemeinwohls Recchtliche Widmung = öffentlich-rechtliche Nutungsordnung per Gesetz - Dienstbarkeit Tatsächliche Indienststellung = Realakt => Freigabe von Autobahn-Teilstücken, etc...
  • Wie definieren sich "öffentliche Sachen" und in welche 2 Arten lasse sie sich unterteilen? Es kommt auf den Zweck an, den die Sachen erfüllen sollen (Gemeinwohl), nicht darauf wem sie gehören. Hilfsmittel für die Verwaltung selbst (Büromaterial, Räumlichkeiten, EDV) öffentliche Einrichtungen für Bürger und Verwaltung selbst
  • Welche 2 Baupläne stellen Gemeinden nach § 1 Abs. 2 BauGB? Flächennutzungsplan=> vorbereitend (Wohnflächen, Gewerbeflächen § 5 Abs. 1 BauGB)=> keine Außenwirkung Bebauungsplanung (verbindlich) § 9 Abs. 1 BauGB=> Freisetzung enumerativ (nicht mehr anfechtbar)
  • Wie gestaltet sich das Bebauungsplan-Verfahren? Gemeinderatsbeschluss, Bebauungsplan aufstellen zu wollen Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB Bürger (öffentliche auslegen) und andere Verwaltungsträger (Kreis) einbeziehen (="ins Benehmen setzen"), 1 Monatsfrist § 4 Abs. Satz 2 BauGB Beschluss des Bauplans als Satzung Mit Bekanntmachung tritt Bauplan in Kraft Beachtliche und beachtliche Mängel nach § 214 BauGB
  • Was sind die 4 Merkmale von Anstalten? Defintion: "Von einem Amtsträger eingerichtete selbstständige Verwaltungseinheit aus Personal- und Sachmitteln mit öffentlichen Rechten In ihm gibt es Benutzer (keine Mitglieder wie Körperschaften) Anstaltszweck ist das Erledigen öffentlicher Aufgaben Es gibt rechtsfähige (Träger von Rechten und Pflichten wie Sparkassen, Studentenwerke) und nichtrechtsfähige (Schulen, Schwimmbäder, Krankenhäuser)
  • Wie sind Kirchen einzuordnen? Kirchen sind Körperschaften öffentlichen Rechts Kirchenrecht: Statskirchenrecht "inneres" Kirchenrecht (Codex iuris canonici) Kirchensteuer- Erhebungsrecht Art. 140 GG
  • Wie definiert sich der Verwaltungsakt un welche Funktion übt er aus? Definition: § 35 Satz 1 VwVfG  Funktionen: regelt und setzt um ist effektiv, da er "bestandskärftig" wird, wenn er nicht mit Widerspruch oder Anfechtungsklage angefochten wird, ist Vollstreckungs-Titel nach § 6 Abs.1 VwVG
  • Was sind die 6 Merkmale des VA? Behörde Maßnahme auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Außenwirkung
  • Wodurch wird ein VA erlassen oder wirksam? Bekanntgabe nach § 43 Abs. 1 VwVfG Erlass des VA ist formfrei Empfänger muss Behörde identifizieren und individualisieren können VA muss inhaltlich bestimmt sein und Adressaten angeben Behörde muss Entscheidung begründen Mit Erlass endet das Verwaltungsverfahren
  • Was sind die 4 Folgen eines wirksamen VA? Bindung für Behörde und Bürger am Entscheidungstenor des VA Tatbestandswirkung: Die Beteiligten müssen den VA "hinnehmen" Eingeschränkte Feststellungswirkung Bestandskraftformell = VA ist nicht mehr mit Rechtsmitteln angreifbarmateriell = VA gilt mit bekannt gegebenen Inhalt!
  • Wer sind die Adressaten eines VA im Polizei- und Ordnungsrecht? Verhaltensstörer (Wer mit seiner Handlung die Gefahrengrenze überschreitet und die Gefahr unmittelbar verursacht, weil er selbst die wesentliche Ursache setzt) Zustandsstörer (§ 5 Abs. 1 PolG NW) Nichtstörer (wenn Notstand vorliegt z.B.: Flüchtlingsunterkünfte)
  • Wann kann der Bürger von seiner Verpflichtungsklage gegenüber einer Behörde Gebrauch machen? Wenn Behörde nach längerem Zeitraum den Antrag nicht beschieden hat Untätigkeitsklage § 75 VwGO Variante der Verpflichtungsklage
  • Wie gestaltet sich das Prüfungsschema der begünstigenden VA? A. Formelle Voraussetzungen Antrag Zuständige Behörde (Mitwirkung anderer Behörden) B. Materielle Voraussetzungen Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage liegen vor Rechtsfolgena. Anspruch auf VAb. Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung der Behörde
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  • Welches sind die 5 klassischen Nebenbestimmungen zum VA? Bedingung Befristung Auflage Widerspruchsvorbehalt Auflagenvorbehalt siehe auch § 36 Abs. 2 VwVfG
  • Ab wann ist ein VA nichtig? Wenn ihm der Fehler auf die Stirn geschrieben steht! § 44 VwVfG
  • Wie gestaltet sich eine "Aufhebung" eines VA? Rücknahme eines rechtswidrigen VA Widerruf Drittanfechtung Widerspruch, Anfechtungsklage
  • Welches sind die 2 Arten der Verwaltungsvollstreckung? Vollstreckung wegen Geldforderung § 1 ff. VwVfG Vollstreckung wegen Erzwingen von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen § 9 VwVfG
  • Welche 2 Voraussetzungen müssen für eine Vollstreckung gegeben sein? VA liegt vor (noch nicht Vollstreckungsanordnung § 3 Abs. 1 VwVG) VA sofort vollziehbar oder unanfechtbar (=bestandskräftig)
  • Welche 2 Arten öffentlich-rechtlicher Verträge gibt es? subordinationsrechtliche § 54 Satz 2 VwVfG = Verträge zwischen Staat und Bürger (heute abgelöst durch Subjekttheorie) koordinationsrechtliche = Verträge zwischen Verwaltungen
  • Welche 5 Anspruchsziele hat der Bürger gegen die Verwaltung? Geregelt im GG Schadensersatz: Amtshaftung Art 34 Entschädigung, Enteignugng Art. 14 Herausgabe des Erlangten öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch  Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes: Folgenbeseitigungsanspruch Aufwendungsersatz öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
  • Wie definiert sich § 9 VwVfG ? "Das Verwaltungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlass des Verwaltungsaktes oder den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags ein."
  • Wie gestaltet sich der klassische Ablauf des Verwaltungsverfahrens? Antrag/Anregung an Behörde § 25 Satz 1 VwVfG Behörde entscheidet ob und wann das Verfahren beginnt Verwaltung ermittelt Sachverhalt "von Amts wegen" §§ 24 ff. VwVfG Verwaltung hört Beteilgite an Verwaltung gewährt Akteneinsicht Entscheidet durch Realakt, Verwaltungsakt (=Bescheid) öffentlich-rechtlichen Vertrag Begründet und belehrt Bürger kann Widerspruchsrecht nutzen und dann kommt es zum Verwaltungsprozess
  • Welches sind die 2 Arten des Verwaltungsverfahrens? Normalfall (nichtflörmliches Verwaltungsverfahren § 10 VwVfG) Sonderfall (förmliches Verwaltungsverfahren § 63 VwVfG)
  • Was besagt das "Offizialprinzip" nach § 22 Satz 1, VwVfG? Behörde entscheidet nach pflichtmäßigen Ermessen, ob und wann sie ein Verfahren beginnt.Entscheidung "nach Amts wegen"
  • Was sind die Grundsätze des Verwaltungsverfahrens? Untersuchungsgrundsatz §24 VwVfG Bescheinigungsgrundsatz § 10 VwVfG
  • Nach welchen Grundlagen können sich "Beteiligte" vertreten lassen? nach §§ 14 bis 19 VwVfG Behörden vertritt den Leiter der Behörde § 12 Abs. 1 Nr. 4 VwVfG Behörde kann weitere Beteiligte "hinzuziehen" § 13 Abs. 2 Satz 1 VwVfG
  • Was ist die Besonderheit des Akteneinsichtrechts? Es handelt sich nur um ein Akteneinsichts- und nicht Aktenmitnahmerecht!
  • Wie differenziert man zwischen "Ordnungsbehörden" und "Polizei"? Ordnungsbehörde: sachlich zuständig -> bürokratisch-verwaltungsmäßige Aufgaben der GefahrenabwährAusnahmen: Streetworker, Politessen, Kontrolleure Polizei: sachlich vor Ort zuständig -> Straftaten aufklären, unmittelbar Gefahren bekämpfen
  • Was bedeutet "präventiv" und "repressiv" im POR? Polizei hat Doppelfunktion: verhindern von Straftaten (präventiv) als "Hilfsorgan" der Staatsanwaltschaft geht die Polizei gegen mutmaßliche Straftäter vor, verfolgt Straftaten (repressiv)
  • Was versteht man unter "Legaldefinition der Amtshilfe" § 4 Abs. 1 VwVfG als Konkretisierung von Artikel 35 Abs. 1 GG Ersuchte Behörde darf nicht das Verfahren als Ganzes übernehmen, es geht um Unterstützung
  • Wie gestaltet sich der Ablauf im Widerspruchsverfahren? §§ 68, 69 VwGO Szenario 1: Ausgangsbehörde hält voll ab = Abhilfebescheid Szenario 2: Ausgangsbehörde hält nur teilweise ab = Teilabhilfbescheid Szenario 3: Ausgangsbehörde nimmt VA zurück oder widerruft = Widerspruch erledigt Szenario 4: Ausgangsbehörde hält nicht ab = legt Widerspruchsbescheid nächster Behörde vor Szenario 5: Widerspruchsbehörde entscheidet mit Widerspruchsbescheid
  • Welches sind die 5 Prozessgrundsätze im Verwaltungsprozess? Dispostionsgrundsatz Untersuchungsgrundsatz Amtsbetrieb Mündlichkeit, Unmittelbarkeit, Öffentlichkeit Rechtliches Gehör
  • Welche 2 Verfahren stehen im "vorläufigen Rechtsschutz" zur Verfügung? Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Antrag nach § 123 VwGO