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Strafrecht (Fach) / Seite 3 (Lektion)

Definitionen E-G

Diese Lektion wurde von Jeanny97 erstellt.

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  • Ernsthaftes Bemühen Liegt vor, wenn der Täter alles tut, was auch seiner Sicht zur Erfolgsabwendung geeignet und nötig ist.
  • Error in persona Irren in Bezug auf gleichrangige Tatobjekte.
  • Eventualvorsatz Der Eintritt des tatbestandlichen Erfolges wird als möglich und nicht ganz fernliegend erkannt und damit billigend in Kauf genommen.
  • Falsch Ist ein Schlüssel, wenn er zur Tatzeit vom Berechtigten nicht zur Öffnung des Schlosses bestimmt ist.
  • Fehlgeschlagener Versuch Liegt vor, wenn die zur Tatausführung vorgenommenen Handlungen ihr Ziel nicht erreicht haben und der Täter erkennt, ass er mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den tatbestandlichen Erfolg nicht mehr oder zumindest nicht ohne zeitlich relevante Zäsur herbeiführen kann.
  • Fortgesetzte Begehung Begehung mehrerer selbstständiger, im Einzelnen noch unbestimmter Taten.
  • Freiwillig Aus selbst gesetzten (autonomen) Motiven. = „Ich will nicht, selbst wenn ich könnte.“
  • Fremd Fremd ist eine Sache, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist.
  • Gebäude Durch Wände und Dach begrenztes, mit Grund und Boden fest verbundenes Bauwerk, das den Eintritt von Menschen ermöglicht.
  • Gebrauchsunfähigkeit Dem Verlust gleichstehender Funktionsverlust.
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  • Gefahr Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts.
  • Gegenwärtig (Angriff) Ist der Angriff, wenn die Verletzung unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder noch nicht abgeschlossen ist.
  • Gegenwärtig (Gefahr) Gegenwärtig ist eine Gefahr, wenn ein Zustand gegeben ist, bei dessen Weiterentwicklung der Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens ernstlich zu befürchten ist, sofern nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden.
  • Gegen Wegnahme besonders gesichert Ist eine Sache, wenn der Täter die Schutzvorrichtung überwinden muss, um an die Sache zu gelangen.
  • Gehör Fähigkeit, artikulierte Laute akustisch zu verstehen.