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MWU15 (Fach) / Shp (Lektion)
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- CETA: Wann ist EU-Kompetenz gegeben? wenn der Vertragsabschluss im Primärrecht ausdrücklich vorgesehen ist zur Verwirklichung eines Zieles der EU erforderlich ist gemeinsame Vorschriften beeinträchtigen oder deren Anwendungsbereich ändern könnte in einem Sekundärrechtsakt vorgesehen ist
- CETA: Mit wem können Völkerrechtliche Verträge geschlossen werden? mit Drittstaaten mit internationalen Organisationen
- Wen binden CETA Abkommen? Organe der EU Mitgliedsstaaten
- Wie ist der Ablauf eines CETA Vertragsabschlusses? •Ausverhandlung durch die Kommission auf Grund - einer Ermächtigung des Rates und- unter Beachtung seiner Verhandlungsrichtlinien•Unterzeichnung im Namen der EU auf Grundeines Beschlusses im Rat kann mit der Erklärung der vorläufigen Anwendbarkeit des Abkommens verbunden werden •iaR ist Zustimmung des Europ. Parlaments erforderlich •Ratifizierung („Abschluss“) durch den Rat
- Inhalt des CETA • Regelung wirtschaftlicher Beziehungen zwischen der EU und Kanada• Aufhebung von Zöllen (spätestens in 7 Jahren mit Ausnahme für bestimmte Agrarprodukte)• Verpflichtungen betreffend Dienstleistungen und Investitionen• weitgehende Öffnung des Zugangs zu öffentlichen Aufträgen• Schutz des geistigen Eigentums• Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen
- CETA: Schiedsgerichtsbarkeit Investoren aus Vertragsstaaten sind berechtigt, Schadenersatzansprüche gegen die Vertragsstaaten beim CETA-Schiedsgericht geltend zu machen Obligatorischer Versuch gütlicher Einigung Öffentliches Schiedsgerichtsverfahren Evtl. Verfahren 2. Instanz Rechtskräftiger Schiedsspruch ist vollstreckbar wie innerstaatliche Vollstreckungstitel Ernennung der Richter im Einvernehmen durch den Gemeinsamen CETA-Ausschuss (Drittelparität)
- CETA: Kritik Weiter Begriff indirekter Enteignung Keine Möglichkeit zur Korrektur der Judikatur durch den Gesetzgeber Demokratische Legitimität der Schiedsrichter verdünnt Gefahr einseitiger Ausrichtung auf Schutz wirtschaftlicher Interessen
- Unterschiede zwischen innerstaatlichem und Völkerrecht? Erlass durch innerstaatl.: staatliche Organe oder auf Basis deren Regelungen Völkerrecht: Konsens Staatengemeinschaft od betroffener Staaten Durchsetzung durch innerstaatl.: zwangsweise durch staatliche Behörden Völkerrecht: Zwang nur zur Sicherung von Frieden & Sicherheit durch UN-Sicherheitsrat Rechtssubjektivität innerstaatl.: natürliche und juristische Personen Völkerrecht: grds nur Staaten und internationale Organisationen
- Monismus (Österreich) Völker- & innerstaatl. Recht bilden eine Einheit Innerstaatl. Gerichte und Behörden sind grds auch an völkerrechtliche Verträge gebunden Ausnahme: „Erfüllungsvorbehalt“: zB der Nationalrat beschließt, dass der Vertrag nicht unmittelbar wirkt, sondern durch Erlassung neuer Gesetze erfüllt werden muss
- Dualismus innerstaatl. & Völkerrecht sind vollkommen getrennte Systeme Völkerrecht ist vor innerstaatlichem Richter kein „Recht“
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- Völkerrechtliche Rechtsquellen internationale Übereinkünfte (völkerrechtliche Verträge) internationales Gewohnheitsrecht allgemeine Rechtsgrundsätze Hilfsmittel zur Feststellung des Völkerrechts:- gerichtliche Entscheidungen- Lehrmeinung der fähigsten Völkerrechtler verbindlich auch:- einseitige Rechtsakte (Anerkennung, Versprechen) – begründet durch allg Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes- Beschlüsse internationaler Organisationen – begründet durch betreffende völkerrechtliche Gründungsverträge
- Völkerrechtliche Verträge – Grundsätze praktisch bedeutsamste Rechtsquelle, insb im internationalen Wirtschaftsrecht Vertragsschlussrecht steht grds nur den Staaten und internationalen Organisationen zu Erforderlich für den Vertragsabschluss ist der Rechtsbindungswille (Unterschied gegenüber dem gentlemen’s agreement) Wichtige Rechtsquelle des Vertragsrechts: Wiener Vertragsrechtskonvention
- Völkerrechtliche Verträge – Abschlussverfahren ein- oder mehrphasiges Abschlussverfahren- einphasig: durch Unterzeichnung wird der Vertrag verbindlich (idR bei weniger bedeutenden Verträgen)- mehrphasig (Regelfall ): Unterzeichnung → innerstaatliche Genehmigung → Ratifikation; zwischen Unterzeichnung und Ratifikation (oder deren Absage): Frustrationsverbot Vertretungsbefugt sind: Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Außenminister, ausgewiesene Bevollmächtigte Verletzung innerstaatlicher Vorschriften: -> Unwirksamkeit, falls eine grundlegende Vorschrift offenkundig verletzt wurde
- Völkerrechtliche Verträge: Nichtigkeit und Anfechtung Nichtigkeit bei Verstoß gegen eine zwingende Regel des allgemeinen Völkerrechts, bspw Verbot der Sklaverei, des Völkermords, Selbstbestimmungsrecht der Völker, Gesamtnichtigkeit, falls Streitigkeit über die Nichtigkeit nicht binnen eines Jahres gelöst wird: kann jede Partei den IGH anrufen Anfechtbarkeit („Geltendmachung der Ungültigkeit”) bei Irrtum (eingeschränkt), Täuschung, Bestechung eines Staatenvertreters, Zwang oder Drohung gegen Staatenvertreter, Zwang oder Drohung gegen Staat (Ausnahme: Kapitulations- oder Friedensverträge; Maßnahmen des UN-Sicherheitsrates)
- Völkerrechtliche Verträge: Beendigung Einseitige Beendigung der Vertragsbindung zulässig: Recht auf Rücktritt ausdrücklich oder stillschweigend von Vertragsparteien vorgesehen Recht auf Rücktritt ergibt sich aus der Natur des Vertrags (kann insb bei Handels- oder Bündnisverträgen der Fall sein) bei nachträglicher Unmöglichkeit der Vertragserfüllung (außer Unmöglichkeit unter Verletzung von Rechtspflichten gegenüber anderen Parteien selbst herbeigeführt) Wegfall der Geschäftsgrundlage: nicht voraussehbare und tief greifende Änderung der Umstände, die eine wesentliche Grundlage für die Zustimmung zum Vertrag bildeten Verfahren zur Anfechtung oder Beendigung der Vertragsbindung: Notifikation der Anfechtung bzw der beabsichtigten Beendigung zumindest 1 Jahr im Voraus Beendigung zulässig, falls innerhalb der gesetzten Frist (mind. 3 Monate) kein Widerspruch erhoben wird falls Widerspruch: Pflicht zur Streitbeilegung nach Art 33 UN-Charta (insb durch Verhandlung, Vermittlung, gerichtliche Entscheidung)
- Völkergewohnheitsrecht 2 konstitutive Merkmale:- allgemeine Übung- Anerkennung als Recht Die Beteiligung deutlich überwiegender Mehrheit der Staaten aus unterschiedlichen Rechtskulturen erforderlich Grundsätzlich keine Bindung eines Staates bei seinem beharrlichen und dauerhaften Protest Auch rechtlich unverbindliche Beschlüsse internationaler Organisationen können zur Entstehung von Gewohnheitsrechtsnormen führen (selten) - Bsp: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als Resolution der UN-Generalversammlung auch regionales oder bilaterales Gewohnheitsrecht möglich
- Völkerrecht: Aufhebung & Änderung von Gewohnheitsrecht Aufhebung: wenn keine Anwendung und keine Geltendmachung (durch ein Völkerrechtssubjekt) über einen längeren Zeitraum Änderung bei Wandel der Staatenpraxis und der Rechtsüberzeugung - Bsp: Einschränkung der Staatenimmunität auf hoheitliche Sphäre Gewohnheitsrecht und Vertragsrecht: Vertragsparteien können Gewohnheitsrecht für gegenseitige Beziehungen modifizieren oder außer Kraft setzen Gewohnheitsrecht wird oft durch multilaterale Abkommen kodifiziert (Vorteil: Rechtsklarheit und Rechtssicherheit) Multilaterale Abkommen können auch zur Entstehung von neuem Gewohnheitsrecht führen (UN-Charta, Wiener Vertragsrechtskonvention)
- Völkerrecht: Allgemeine Rechtsgrundsätze und Beispiele zur Ableitung Grundlegende Wert- und Systemelemente des Rechts Werden überwiegend aus nationalen Rechtsordnungen abgeleitet praktisch weniger bedeutsam als Vertragsrecht und Gewohnheitsrecht vornehmlich zur Lückenfüllung und als Auslegungshilfe hilfreich starres System: Änderungen schwierig Bsp der Ableitung aus privatrechtlichen Beziehungen: Schadenersatzpflicht bei Rechtsverletzung Erstattung ungerechtfertigter Bereicherung Verteilung der Beweislast weitere Beispiele: Verbot des Rechtsmissbrauchs allgemeiner Rechtsgrundsatz der Billigkeit
- Merkmale des Zwingenden Völkerrechts (ius cogens) Normen des allgemeinen Völkerrechts von der Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit anerkannt als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf- entgegenstehende Verträge und regionale Gewohnheitsrechtsnormen sind nichtig kann nur durch eine neue zwingende Völkerrechtsnorm ersetzt werden - Bsp: Gewaltverbot, Verbot des Völkermords, des Sklavenhandels, der Rassendiskriminierung, Achtung der elementaren Menschenrechte, Selbstbestimmungsrecht der Völker
- Merkmale von Internationalen Organisationen durch einen völkerrechtlichen Vertrag gegründet dauerhafter Zusammenschluss von mind. 2 Völkerrechtssubjekten- Staaten oder internationale Organisationen können Mitglieder sein- Zusammenschluss kann befristet oder unbefristet sein- Austrittsrecht wird bejaht, sofern der Vertragszweck dem nicht entgegensteht von Mitgliedern mit selbständigen Aufgaben betraut verfügt über eigene Organe, iaR- ein Organ mit Vertretung aller Staaten- ein Verwaltungsorgan
- Vereinte Nationen (UN): Anliegen & Aufgaben wichtigstes Anliegen: Bewahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit Aufgaben: Förderung der Gleichberechtigung und der Selbstbestimmung der Völker Förderung der internationalen Zusammenarbeit Schutz der Menschenrechte wichtigste Organe: Generalversammlung, Sicherheitsrat, Internationaler Gerichtshof, Sekretariat
- Internationaler Gerichtshof (IGR) besteht aus 15 Richtern- gewählt von der Generalversammlung auf Vorschlag des Sicherheitsrates zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, die- sich allgemein seiner Rsp unterworfen haben oder- Vertragsparteien eines Abkommens sind, welches Zuständigkeit des IGH begründet oder- sich für den Einzelfall seiner Rsp unterworfen haben Entscheidungen in streitigen Angelegenheiten binden die Parteien- können vom Sicherheitsrat durchgesetzt werden- aber: keine allgemeine Verbindlichkeit kann auf Antrag der Generalversammlung oder des Sicherheitsrates Rechtsgutachten erstatten- rechtlich unverbindlich
- Welthandelsorganisation (WTO) Anliegen & Aufgaben & Ziele Anliegen: Liberalisierung des Welthandels Aufgaben: Koordinierung der Fortentwicklung des Freihandelsrechts Überwachung der Handelspolitik der Mitgliedstaaten Streitschlichtung Verhandlungen über Handelsliberalisierungen Umsetzung der WTO-Übereinkommen Gewährleistung Rechtssicherheit, Zollsenkungen Ziele: Erhöhung des Lebensstandards & Realeinkommen Vollbeschäftigung Ausweitung Produktion & Handel mit Waren
- Seerecht: Grundsätze der Hohen See Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs Freiheit zur Legung von Unterseekabeln und Fernrohrleitungen Freiheit der Fischerei Freiheit der wissenschaftlichen Forschung Hoheitsgewalt der Staaten über Schiffe, die unter ihrer Flagge fahren Binnenländer sind mit den Küstenstaaten gleichberechtigt
- Definition GATT Alle Vertragsparteien als Plenarorgan GATT-Streitbeteiligung Mehrere Zollsenkungen in Verhandlungen führten zur Steigerung des Welthandels Kodizes führten zu Antidumping-Maßnahmen, etc. Gatt-a la carte: Zersplitterung der Rechtsordnung
- Entwicklung von GATT zu WTO (1995) Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten allg. Übereinkommen über den Handel & Dienstleistungen + Aspekte der geistigen Eigentumsrechte
- Definition GATS - General Agreement on Trade in Services (1995) Liberalisierungsabkommen für den internationalen Dienstleistungshandel Im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO)
- Welche Bereiche werden durch GATS geregelt bzw. welche sind ausgenommen? Geschäfts-DL Kommunikations-DL Vertriebs-DL Gesundheits-DL Finanz-DL Die GATS regelt NICHT: DL, die aus er öffentl. Hand angeboten werden Einwanderungspolitik/Zugang Arbeitsmarkt Import von Gütern zur Durchführung von DL Privatisierung Investitionsschutz
- UN-Generalversammlung besteht aus allen Mitgliedstaaten der UN (one state, one vote) beschließt Resolutionen mit einfacher Mehrheit- insb rechtlich unverbindliche Stellungnahmen zu aktuellen Krisensituationen- können in Einzelfällen zur Entstehung neuen Gewohnheitsrechts führen organisationsrechtliche Entscheidungen- Wahl des Generalsekretärs auf Vorschlag des UN-Sicherheitsrates- Zustimmung zur Aufnahme neuer Mitgliedstaaten- Budgetrecht setzt Ausschüsse und Kommissionen ein - Bsp: Völkerrechtskommission
- UN-Sicherheitsrat Hauptverantwortung für die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit- fasst Beschlüsse, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind- kann militärische Maßnahmen anordnen- kann wirtschaftliche Sanktionen verhängen Vetorecht der ständigen Mitglieder organisationsrechtliche Befugnisse:- Vorschlagsrecht bei der Wahl des Generalsekretärs- Zustimmung zur Aufnahme neuer Mitgliedstaaten
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- UN-Generalsekretär leitet das Beamtenapparat der UN (UN-Sekretariat) wird von der Generalversammlung auf Vorschlag des Sicherheitsrates gewählt (zur Zeit: Antonio Gueterres aus Portugal) wichtige politische Bedeutung:- unterbreitet seine Vorschläge der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat- bietet den Mitgliedstaaten Vermittlungsdienste an- wird bei Krisensituationen aktiv und wirkt an der Krisenbewältigung mit
- BITS (bilaterale Investitionsschutzabkommen) Standard der gerechten und billigen Behandlung Wichtigster Schutz bei strittigen Verfahren und Berufung auf diesen Standard größte Erfolgsaussicht Anwendung: Stabilität & Transparenz der rechtl. Rahmenbedingungen Schutz der legitimen Erwartungen des Investors Rechtsstaatliche Verfahren Standard des vollen und dauerhaften Schutzes und Sicherheit Schutz vor psychischen, gewaltsamen Eingriffen Schutz vor privater Gewaltanwendung im Rahmen der völkerrechtlichen Risikoprüfung Standard zum Schutz vor unangemessenen und diskriminierenden Maßnahmen Schutz vor schädlichen Eingriffen in Betrieb und Management Standard der Inländergleichbehandlung Gastgeberstaat muss Investor Gleichbehandlung garantieren Bestimmte Wirtschaftssektoren oft ausgeschlossen Standard der Meistbegünstigung Investor bekommt beste Behandlung und auch der Angehörige eines Drittstaates (auch nachträglich)
- Welche Investitionsarten gibt es beim internationalen Investitionsrecht? Direktinvestitionen Ausländischer Investor kommt in das Land und übt Kontrolle über Investition selbst aus Ausländischer Investor hat physische Präsenz und strahlt somit Stabilität aus; es ist schwer sich zurückzuziehen Portfolioinvestitionen Ausländischer Investor ist über Aktienbesitz und Darlehen beteiligt; es liegt lediglich Kapitalbeteiligung vor Ausländischer Investor hat keine physische Präsenz und kann Investition leicht abziehen
- Investitionsrecht - Gründe warum es existitert Durch attraktives und verlässliches Rechtssystem, das Sicherheit schafft, werden weitere Investoren angezogen Investor tätigt die Investition mit Rechtsicherheit (Risiko des Investors ist sehr hoch)
- Investitionsrecht Quellen Traditionelles Völkergewohnheitsrecht (zB Einhaltung von bestimmten Mindeststandards) Bilaterale Investitionsschutzabkommen Multilaterale Abkommen (nur in Teilgebieten des Invest.Rechts) Konzessionsverträge (zB direkter Vertrag zw Staat und Investor:Joint-Venture, DL Vert.)
- Investitionsrecht: Vorteile von BITs Prinzipiell freie Gestaltung (Vertragsfreiheit) Schaffen mehr materielle Schutzstandards als das Völkergewohnheitsrecht Einrichtung & Festlegung von internationalen Schiedsgerichten verbessern die Stellung von Investoren im Falle eines Prozesses
- Investitionsrecht: Was wird durch BITs typischerweise geregelt? Zulassung von Investitionen Behandlung und Schutz von Investitionen Enteignung und Entschädigung Geldtransfer Streitbeilegung zwischen Investor und Gastgeberstaat Streitbeilegung zwischen den Vertragsstaaten
- Investitionsrecht: Kritik am Konzessionsvertrag als Quelle, Mögliche Lösung Starke Stellung des Staates und Gefahr für den Investor (z.B.: Staat ändert Staatsform; mangelndes Vertrauen in Justiz des Gaststaates) Mögl Lsg: : Stabilisierungs-klauseln geben Sicherheit; Schiedsklauseln für Entscheidung vor internationalem Organ
- Internationales Investitionsrecht - Was ist das & was sind seine Merkmale? Teil des Wirtschaftsvölkerrechts Recht der Förderung & Schutz von internationalen Investitionen besondere Berücksichtigung der Rolle des Investors gekennzeichnet durch das Dreiecksverhältnis Heimatstaat-Investor-Gastgeberstaat
- GATS: Erbringungsarten 4 Erbringungsarten Grenzüberschreitende Erbringung ohne Personenbewegungz.B: Online Wartung einer EDV-Anlage Grenzüberschreitende Erbringung, Konsument geht ins Auslandz.B: Zahnarztbesuch im Nachbarland Niederlassung des Leistungserbringers im Gastlandz.B: Hotelkette eröffnet in einer ausländischen Metropole ein neues Hotel Dienstleistung mit Reise einer natürlichen Person des Leistungserbringers ins Gastlandz.B: Mitarbeiterin der Reinigungsfirma fährt zur Arbeit ins Ausland
- Internat. Investitionsrecht: Streitbeilegung Möglichkeiten Gerichte des Gastgeberstaates (exhaustion of local remedies) Probleme der Investoren:- wenig Vertrauen in die Objektivität der Gerichte des Gastgeberstaates- Gerichte sind an die Gesetze ihres Staates gebunden – dh kaum Hilfe bei Gesetzen welche für die Investition schädlich sind Zuständigkeitsprobleme:- örtliche Zuständigkeit- Immunität ausländischer Staaten Diplomatischer Schutz des Investors durch seinen Heimatstaat Nachteile für Investoren:- innerstaatlicher Instanzenzug muss voll ausgeschöpft sein (langwierig und kostspielig)- kein Recht auf diplomatischen Schutz – liegt im Ermessen des Heimatstaates- Verlust der Kontrolle über das Verfahren Nachteile aus der Perspektive der beteiligten Staaten:- zwischenstaatliche Streitigkeiten können entstehen à belastet internationale Beziehungen- BITs enthalten Streitbeilegungsklauseln, die gewöhnlich ein Schiedsgericht vorsehen Vereinbarung internationaler Schiedsgerichtsbarkeit zwischen Investor und Gastgeberstaat Meist günstigste Form für alle Beteiligten Kontrolle über Verfahrensführung Schiedsspruch ist bindend.
- Internationales InvRecht, Streitbeilegung: Internat. Schiedsgerichtsbarkeit Vereinbarung der Parteien: Vertrag zwischen Investor und Gastgeberstaat Konzessionsverträge oder Vereinbarungen über Investitionen Seitens des Gastgeberstaates in Form von- Staatlichen Investitionsgesetz oder- Vertrag mit dem Heimatstaat des Investors (BITs) Abgeschlossene Schiedsvereinbarung ist bindend und grundsätzlich unwiderruflich. Inhalt einer Schiedsklausel, z.B.: Zusammensetzung des Schiedsgerichts Verschiedene Verfahrensfragen Kosten des Verfahrens Vollstreckung des Schiedsspruch UNCITRAL Arbitration Rules: Beispiel für vorgefertigte Verfahrensregeln Vollstreckung von Schiedssprüchen: New Yorker Konvention vom 10.06.1958: verpflichtet die Vertragsparteien zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.
- Internat. InvestRecht:ICSID Einrichtung zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten Beruht auf einem völkerrechtlichen Vertrag Kein Schiedsgericht bietet ein detailliertes Verfahrensrecht und institutionelle Unterstützung für die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit an fördert die Rechtssicherheit zugunsten der Investoren Verbesserung des Investitionsklimas
- Internat. InvestRecht: ICSID Voraussetzung für Zuständigkeit Rechtsstreitigkeiten (mit einer Investition zusammenhängend) zwischen einem Vertragsstaat und einem Angehörigen eines anderen Vertragsstaates- Ausnahme: Additional Facility (seit 1978): auch dann, wenn nur einer der betroffenen Staaten Partei der ICSID-Konvention ist Schriftliche Erklärung zur Unterwerfung unter die Jurisdiktion von ICSID notwendig -> Schiedsgerichtsbarkeit unabhängig von Kooperationsbereitschaft der Parteien
- Internat. InvRecht: ICSID Schiedsspruch bindend endgültig unterliegt nicht der Überprüfung durch staatliche Gerichte Aufhebung: Annullierungsverfahren Möglichkeit: Vergleichsverfahren
- Internat. Seegerichtshof Allg Internationales Gericht Grundlage: Seerechtsübereinkommen aber auch allgemeines Völkerrecht gegründet am 1. Oktober 1996 Sitz: Hamburg Bestehend aus 21 Richter, welche für 9 Jahre gewählt werden
- Internat. Seegerichtshof Zuständigkeit Allen Staaten und internationalen Organisationen, die das Übereinkommen anerkennen steht der Gerichtshof offen. Im Konfliktfall dürfen aber auch private und juristische Personen sowie zwischenstaatliche Organisationen den Gerichtshof anrufen. Die Entscheidungen sind nur zwischen den Streitparteien verbindlich. Das vom Gerichtshof angewendete Recht umfasst das SRÜ (=Seerechtsübereinkommen) selbst sowie alle anderen Regeln des Völkerrechts, die mit dem SRÜ vereinbar sind 168 Staaten des SRÜ:- Nur ein Teil der Staaten hat die vorrangige obligatorische Zuständigkeit des Internationalen Seegerichtshof anerkannt- Teilweise werden internationale Schiedsgerichte oder der Internationale Gerichtshof in Anspruch genommen
- Internat. Seegerichtshof: Aufgaben Streitigkeiten & Auslegung des Seerechtsübereinkommens Zum Beispiel: Abgrenzungen von Meereszonen Streitfragen aus dem Bereich der Fischerei Belange der Sicherheit der Navigation Meeresverschmutzung Freilassung von Beschlagnahmten Schiffen Streitigkeiten zwischen Staaten, Internationalen Meeresbodenbehörde, Unternehmen und Privatpersonen wegen Ausbeutung der Ressourcen des Meeresbodens