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Artenschutzvollzug (Fach) / Grundlagen (Lektion)

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  • Aufgaben des Artenschutz + rechtliche Grundlage §37: Schutz von Tieren und Pflanzen Schutz der Lebensstätten Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen 
  • Charakterisiere Orte höchster Artenvielfalt - ganzjährig hohe Sonneneinstrahlung - hoher Anteil eisfreiem Land - vielseitiges Gelände - hohe klimatische Stabilität (keine Jahreszeiten, keine Anpassung nötig) - Äquatoriale Tropen, Meeresboden
  • Warum sind Tropen artenreich? - Punkte oben treffen zu: Gelände vielseitg, keine Jahreszeiten, viel Sonneneinstrahlung --> hohe Produktivität,  lange Zeit für Evolution, hoher Druck durch Prädatoren/Parasiten/Krankheitserreger --> geringe Individuenzahl --> mehr Ressourcen für mehr Arten, 
  • Ziele der Roten Liste - Information der Öffentlichkeit - Dokumentation der Veränderungen der Gefährdungssituation - transparente Gefährdungsanalyse - Handlungsleitfaden - Argumentations- und Entscheidungshilfe für den NS
  • Nenne Gefährdungsdepositionen - kleine Populationsgröße --> viele Endemiten: Galmei-Veilchen - geringe Populationsdichte --> Seeadler - großer Aktionsradius --> Luchs, Wolf - langsames Populationswachstum --> Greifvögel wie Uhu, Fledermäuse - geringe genetische Variabilität --> viele Säugetiere wegen Verinselung
  • MVP? = Minimum Viable Population = kleinste überlebensfähige Population, theoretische Berechnungen, wie klein darf eine Population minimal werden, dass sie die nächsten 100-1000 Jahre überlebt
  • Metapopulationskonzept? Ensemble von Teilpopulationen die in einem diskreten Habitat leben und durch Individuenaustausch genetsich schwach gekoppelt sind, durch den Austausch von nur wenigen Individuen können Teilpopulation vorm Aussterben bewahrt werden, bei Umweltkatastrophen können ausgelöscht Teilpopulationen durch Abwanerung aus anderen Teilpopulatioen schnell wieder aufgebaut werden
  • Welche Schutzkategorien gibt es? Nenne gesetzliche Grundlage und Beispielart allgemein geschützte Arten: §39-43BNatSchG Hausmaus besonders geschützte Arten: §44-47, FFH-RL Anhang IV, Vogelschutz-RL, Bundesartenschutz-VO Anhang 1 Spalte 2, Europ.Artenschutz-VO Anhang A & B  Gelbhalsmaus streng geschützte Arten: §44-47, FFH-RL Anhang IV, Bundesartenschutz-VO Anhang 1 Spalte 3, europ Artenschutz-VO Anhang A Haselmaus
  • Definition heimische Art eine wild lebende Art die in ihrem natürlichen Verbreiungsgebiet vorkommt
  • Gebietsfremde Art eine wild lebende Art die in einem Gebiet nicht oder seit mind 100 Jahren nicht mehr vorkommt
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  • invasive Art eine gebietsfremde Art, die für die dort natürlich vorkommende, heimischen Arten eine Gefärdung darstellt, durch direkten oder indirekten Einfluss des Menschen eingeschleppt
  • Wie kann die Artenvielfalt bestimmt werden? - Arten-Areal-Kurve - Hochrechnung Anteil neu entdeckter Arten  auf Referenzfläche - Experteneinschätzung je Taxa
  • Ursachen Artensterben in Landnutzung - Klimawandel - LRverlust - invasive Arten - Eutrophierung - Zersiedelung/LRzerschneidung - Vergiftung - Übernutzung/ Intensivierung der LW
  • Kriterien für invasive Arten - Gefährdung der biologischen Vielfalt - Förderung durch Klimawandel, Monopolisierung der Ressourcen, hohes Ausbreiungs- und Reprodukionspotenzial, 
  • Wie gefährden ias heimische Flora und Fauna? - Konkurrenz Bsp Fallopia - Prädation Bsp Ochsenfrosch - Krankheitsübertragung Bsp Grauhörnchen - Veränderung des Genpools Bsp Bastardisierung Unken - Ökosystemare Auswirkungen: Robinie --> Eutrophierung
  • Rechtliche Grundlagen zu invasiven Arten - §40 BNatSchG (Maßnahmen, dürfen nicht ausgebracht werden, Beobachtung) - EG-VO invasive Arten: Unionsliste
  • 4 Zugriffsverbote - Störungsvebot: Störungen streng geschützter Arten und europäischer Vogelarten während bestimmten Zeiten: Fortpflanzung, Aufzucht - Tötungsverbot: Töten/Verletzen/Fangen von besonders geschützten Tierarten - Schutz der Lebensstätten: Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders geschützten Arten dürfen nicht entnommen/zerstörrt werden - Schutz der Pflanzenarten: besonders geschützte Pflanzen dürfen nicht entnommen/ beschädigt werden oder ihre Standorte
  • Für welche Arten gilt SAP? - FFH-RL Anhang IV - Vogelschutz-RL: alle europäischen Vogelarten - Verantwortungsarten §54
  • wie läuft Ausnahmeprüfung der SAP ab? - wird Verbotstatbestand nach §44 erfüllt? --> CEF-Maßnahmen falls nicht Ausnahmeprüfung: §45 - Ausnahmegrund --> nein --> unzulässig - keine zumutbare Alternative --> nein --> unzulässig - keine Verschlechterung des EHZ --> nein --> unzulässig - Ausnahmeerteilung nach pflichtgemäßem Ermessen
  • Was sind CEF-Maßnahmen? =Continuous ecological function - vor dem Eingriff wirksam - relevant: Fortpflanzungs- und Ruhestätten - Aufwertung/Erweiterung der Lebensstätten - Wirksamkeit der Maßnahmen -> Monitoring
  • Absichtsbegriff FFH-RL Art 12 jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte seit 2006 werden auch unabsichtliche Handlungen als artenschutzrechtliche Verbote erfasst --> Rechts- und Planungsunsicherheit, Planungsprobleme
  • Gefährdungsfaktoren und Maßnahmen bei WKA Gefährdungsfaktoren: - LRverlust - Kollision: vor allem Greifvögel: kein Meidungsverhalten, kein Zusammenhang zwischen Kollisionsrisiko und Aktivitätsdichte, Fledermäuse: Orten WKA zu spät, Kollisionsrisiko abhängig von Aktivitätsdichte - Barotrauma: durch schnelle Geschwindigkeit platzen Lunge und innere Organe - Schädigung von Lebensfunkionen: Orientierungsvermögen bei Schweinswalen Maßnahmen: - Fledermausfreundliche Betriebszeiten: gerine Ertragseinbußen, hohe Vermeidung - Projektmodivizierung: Ausrichtung parallel zur Vogelzugrichtung - Temporäre Betriebszeitenbeschränkung - Gestaltung des Mastfußbereiches: Verzicht auf attraktive Strukturen - CEF: Anlage attraktiver Struktuern abseits der WKA
  • Stromleitungen ( rechtlich, Gefährdung) - §41 mussten entschärft werden - Anteil nimmt wegen Erdkabel ab - Gefährdungsursache: Kollision, Stromschlag, Habitatverschlechterung durch Barrierewirkung
  • Bauen mit Glas (Gefährdung, Maßnahmen) Gefährdung: können Glas nicht sehen Bsp Bussard, Spiegelung von attraktiven Strukturen, Irritation nächtlich fliegender Vögel wegen Licht Maßnahmen: - alternatives Material (mattiertes Glas, sandbestrahlt, geringer Reflexionsgrad) - sichtbar machen: Jalousien, Aufkleber (Deckungsgrad und Kontrast wichtig), Fenster weniger oft putzen, Netze, Tücher, Plastikstreifen
  • Ist Landnutzung von Zugriffsverboten für besonders geschützten Arten ausgenommen? nein. solange: - gute fachliche Praxis - EHZ der lokalen Population nicht verschlechtert, ansonsten andere Bewirtschaftungsmaßnahmen
  • Hauptgefährdungsfaktoren der Landnutzung - Veränderung der Standortfaktoren: Wasserregime, Strukturverlust, Eutrophierung - nutzungsbedingte Störungen: Tötung, Verletzung, Aufschrecken - Verlust traditioneller Bewirtschaftung - Veringerte Nutzartenvielfalt: Monokulturen - Ausbringung invasiver Arten - Einsatz von Bioziden, Pharmaka, Bestandsregulierung
  • beschreibe kurz Bodenbrüterprojekt starker Rückgang von Bodenbrütern in letzten Jahren: Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche - Ziel: Verbesserung lokaler Pop, Erprobung von Schutzmaßnahmen, Schaffung von Förderinstrumenten Maßnahmen: Ackerrandstreifen, Blühstreifen, Kiebitzinseln, Lerchenfenster
  • Wie entstehen Problemarten? - erweiterte Ressourcen - Verhaltensänderung und Nutzung neuer Ressourcen - Populationszuwachs kann andere Arten gefährdeten oder Konflikte mit Landnutzern verursachen
  • Welche bestandsregulierende Maßnahmen gibt es beim Kormoran? - Vergrämungsmaßnahmen - Einreiben der Eier mit Paraffin oder Öl - Überspannen kleiner Teiche - Ausgleichszahlungen - Abschuss
  • Beschreibe Populationswachstumskurve, wann Bestandsregulierung? Unten: Bestand wird auf Restbestand dezimiert, Art wird gefährdet: Feldhamster Mitten: tolerierbares Dichteniveau, ständige und aufwändige Regulation Oben: Bestandsregulierung wird schnell durch Populationswachstum wieder ausgeglichen
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  • Kriterien für Bestandsregulierung - kausaler Zusammenhang zwischen Art und Schäden - signifikante und dauerhafte Verringerung des Schadmaßes - begleitendes Monitoring - Vorkehrungen für sofortigen Stopp treffen - Fachgrundlagen über Populationswachstum berücksichtigen - Alters- und Geschlechtsstruktur soll beibehalten werden - bei mehrern Ursachen erst andere Ursachen beseitigen - bei direkten und indirekten Maßnahmen erst indirekte  - keine Gefährdung der Art
  • Wie ist es mit einer Bestandsregulierung bei FFH geschützten Arten? - Artikel 14,: Entnahmefreistellung bei Anhang V Arten, EHZ darf sich nicht verschlechtern - Artikel 16 ermöglicht eine Ausnahme im Einzelfall - hohe Hürden, naturschutzpolitisch schwierig - wenn andere Maßnahmen ausgeschöpft sind - Beschränkung auf Einzelfall - keine Verschlechterung des EHZ der Population
  • rechtliche Grundlagen für AHP - §38, §37 - FFH-RL - Vogelschutz-RL - Berner Konvention - Bonner Konvention - CBD
  • Grundstruktur von AHP Grundlagenteil 1. Erfassung Vorkommen, Information zur Bestandsstituation 2. Ermittlung von Pop.- und Ökosystemkriterien 3. Gefährdungsanalyse Ziel- und Maßnahmenteil 1. Konkrete Schutz-, Maßnahmen- und Umsetzungskonzepte 2. Effizienzkontrolle, Monitoring
  • AHP Beispiel Weißsstorch standortbezogene Verbesserung der Nahrungshabitate Förderung von Nisthilfen Maßnahmen zur Reduzierung von Gefahren: Stromleitungen Erfolgskontrolle Horstbetreuer
  • Ziele Wiedereinbürgerung/ Zielvorgaben - lebensfähige, wild lebende Population einer Art aufzubauen - innerhalt ihres natürlichen, ehemaligen Verbreitungsgebiete - langfristiges Überleben einer Art verbessern - natürliche Vielfalt erhalten/wieder aufbauen - Schlüsselarten zurück bringen in ÖS - langfristig ökonomischer Nutzen - Bewusstsein für NS fördern
  • rechtliche Grundlagen für Wiedereinbürgerung -§37 BNatSchG - Art 22 FFH-RL - CBD Artikel 9
  • Kriterien für Wiederansiedlung - keine andere gefährdete Art soll dadurch gefährdet werden - Risikomanagement - gesellschaftlicher Konsens - LR muss überlebensfähige Population beherbergen können - wissenschaftliche Begleitung - Mointoring - Ursachen für Aussteren bekannt - Ursachen behoben  - Öffentlichkeitsarbeit - klares Programm: Individuenzahl, Zeitrahmen - Individuen aus genetisch nächster Quellpopulation - keine Gefährdung der Quellpopulation
  • Rahmenbedingungen für Monitoring - standartisierte, regelmäßig wiederholbare Erfassung vom Zustand von Natur und Landschaft - aktive Wahrnehmung von Veränderungen - Ausrichtung auf feste Zielsetzung oder Fragestellung
  • 4 Bewertungsparameter bei FFH-Monitoring - aktuelles natürliches Verbreitungsgebiet - aktuelle Fläche / Population - Struktur und Funktion / Habitat - Zukunftsaussichten
  • Ziele des Monitoring - Aussagen über Verbreiung, Populationsgröße, Habitatsituation, Eignung der Naturschutzmaßnahme, fachliche Grundlage - Erstellung / Aktualisierung der Roten Liste - Bewahrung Artenkenntnis - Datenbasis
  • Auf welchen Ebenen findet Monitoring statt? - Bundes- oder landesweites Artmonitoring - gebietsbezogenes M - artbezogenes M
  • Welche Methoden gibt es beim M? - Rasterkartierung - Auszählung - Revierkartierung - Linientaxierungen - Punkt-Stopp-Zählungen
  • Nenne Monitoringprogramme in D - Florenkartierung - Brutvogelkartierung - M von Großraubtieren - M nach FFH-RL
  • Was heißt CITES? Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora
  • Ziel von CITES? internationale Handel von gefährdeuten Arten zu überwachen und reglementieren
  • Was macht EG-VO 338/97? Umsetzung des WA in geltendes Recht Anhang I II III --> Anhang A B C D
  • Nenne Beispiele für die einzelen CITES Anhänge 1 und 2 Anhang 1: afrikanische Elefant, alle Meeresschildkröten Anhang 2: alle Affen, Warane, Krokodile, Landschildkröten
  • Zielart dienen Formulierungen von konkreten Zielen, schutzbedürftig, Schlüsselart, ganzjährig im Gebiet, gut erfassbar, populär
  • Freistellungsregelung §44 BNatSchG Abs 5 Eingriff zulässig solange ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten weiterhin erfüllt sind, auch durch CEF