Wirtschaft und Gesellschaft (Fach) / WuG 1 / 1 (Lektion)
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WuG
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- Arbeitsrechtlich Pyramide GG --> alle Bürger Arbeitsrechtgesetz --> alle AN Tarifvertrag --> alle AN einer Branche eines Tarifgebietes Betriebsvereinbarung (durch Betriebsrat & AG Vertretung) --> für alle AN eines Betriebes nach 6 Monaten Arbeitsbvertrag --> einzelne AN eines Betriebes
- Rechte des AN - Vergütungsrecht - Fürsorgepflicht des AG z.B. Sitt und Anstand / angemessener Arbeitsplatz - Anmeldung zur Sozialversicherung - Schutz vor mobbing - Urlaubsanspruch (Bundesurlaubsgesetz) - Zeugnis - einfach - qualifiziernd - einmal im Jahr Zwischenzeugnis
- Pflichten des AN - Arbeit o. Dienstleistungspflicht - Gehorsamspflicht / Weisungsannahmepflicht - Treuepflicht - Verschwiegenheitspflicht - Schmiergeldannahmeverbot - Wettbewerbsverbot a) gesetzliches / konkurrenzverbot --> kein Handelsgewerbe / keine nebenberuflich Tätigkeit in der gleichen Branche b) vertragliches / konkurrenzklausel --> nachvertraglich - nach beendigung des Arbeitsverhältnissses - ausschliesslich freiwillig - max 2 Jahre - min halbes üblichen Gehaltes - kein bewusste sperrung vom Arbeitsmarkt
- Kündigungsfristen & Vorschriften 4 woche zum 15. oder Monatsende Probezeit: 14-tgig oder Monatsende Formvorschriften: immer schriftlich und muss zugeganngen sein
- Fristgerechte Kündigungsgründe persönliche verhaltensbedingte betriebsbedingte
- Fristlose (außergwöhnliche) Kündigung aus WICHTIGEM Grund z.B. in erster linie STraftaten z.B. nicht hinnehmbare Beleidigungen z.B. Annahme von Schmiergeld KGrund darf aber nicht länger als 2 Wochen zurückliegen Wiederspruch zur Fristlosenkündigung: 2 Wochen nach zugang der Kündigung (normal 3 Wochen) beim Arbeitsgericht.
- Jugendarbeitsschutzgesetz Geltungsbereich: 15-17J Zweck: Schutz für Jugendliche vor: - Überforderung - Überbeanspruchung - Gefahren Wichtigsten Vorschriften: Arbeitszeit: max 8,5 std Täglich; 40 wöchentlich Verbotene Arbeiten: Akkordarbeit, Gesundheitsgefährdene Arbeiten, Arbeiten die die Sitte gefährden, Arbeit die die Leistungsfähigkeit übersteigt BS und Prüfung: 5 Std Schule = ein Tag arbeit; Freistellung am Prüfungstag und Arbeitstag vor schriftlichen Prüfung Gesundheitsschutz: Ärztliche Untersuchung ---> Erstuntersuchung und 1. Nachuntersuchung pflicht; da nach freiwillig Überwachung: durch Gewerbeaufsichtsamt Frezeitschutz: 4,5 - 6 std ... 30 min; über 6 std .... 60 min min 12 std zwischen Arbeitsschichten Urlaub: 15 - 30; 16 - 27; 17; 25 Ruhetage: 5-tagewoche und Sa&So&Feiertagsruhe